DCI für alle technikfrei – Für ein Ende der Technikdoktrin der Majors

DCI für alle technikfrei – Für ein Ende der Technikdoktrin der Majors

Offner Brief an
Mr. Kevin Tsujihara
CEO of Warner Bros. USA

Society for the Promotion of Film Culture
c/o Werner Schramm
Beethovenstr. 8
91315 Höchstadt
Deutschland
Email: info@aischtaler-filmtheater.net
Sehr geehrter Herr Kevin Tsujihara,
wir wenden uns nochmals an Sie, weil der Brief von Warner Bros. Germany vertreten durch den
Sales Director Germany, Volker Modenbach, an Werner Schramm (für den Verein Förderung
der Filmkultur e.V., Höchstadt) als einem Unterzeichner , schlichtweg inakzeptabel ist und hoffen darauf, daß unter Ihrer Führung sich nicht das bewahrheitet, was Steven Soderbergh vor geraumer Zeit in San Franzisco verlauten ließ:
“There are fewer and fewer executives who are in the business because they love movies,”
Soderbergh said. “There are fewer and fewer executives that know movies. So [meetings] can
become a very strange situation. I mean, I know how to drive a car, but I wouldn’t presume to sit
in a meeting with an engineer and tell him how to build one, and that’s kind of what you feel like
when you’re in these meetings. You’ve got people who don’t know movies and don’t watch movies
for pleasure deciding what movie you’re going to be allowed to make. That’s one reason studio
movies aren’t better than they are, and that’s one reason that cinema, as I’m defining it, is shrinking.”
Auch DCI-kompatible Kinos führen Filme vollwertig vor
Warner Bros. Germany betont in seinem Schreiben die unternehmerische Freiheit bezüglich der
Marketing- und Vertriebsstrategien von Warner Bros., was auch für die Lieferung von Filmen an
die Kinos gelte. Natürlich haben Sie die Freiheit, Kinos von der Belieferung auszuschließen. Wir
haben allerdings niemals behauptet, daß es eine „Diskriminierung von Warner Bros. in Bezug
auf die Lieferung von Filmen von Warner Bros. durch die Teilnahme an DCI gibt“. Selbstverständlich nehmen auch wir als Kinobetreiber und Unterzeichnende des Schreibens vom 01.
11.2014 an Sie an der Digitalierung unserer Vorführtechnik im Sinne von DCI teil. Insofern ist
die Darstellung von Warner Bros. Germany falsch. Zudem arbeiten wir, wie nachfolgend dargelegt, mit deutschen Verleihern wie Constantin und andern äußerst erfolgreich auf Basis des in
unserem Schreiben genanten DCI-kompatiblen Players zusammen. Warum wollen Sie und Ihre
Kollegen dabei eigentlich weiterhin abseits stehen?
Zu erwähnen ist noch, daß Warner Bros. Germany vermutlich die europäische Gepflogenheit der
Solidarität in der Sache nicht kennt, die sich aus verschiedenen Strömungen unserer Traditionen
speist. Eingetragene Vereine sind solche, „die in dasVereinsregister des jeweils zuständigen
Amtsgerichts eingetragen ist. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck,
sind somit Idealvereine. Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind voll rechtsfähig, das heißt, sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie
können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.“1
Ansonsten wäre der Sales Manager Germany nicht darüber verwundert, daß auch Kinos unterzeichnet haben, die inzwischen mit DCI-konformen Geräten ausgestattet sind. Wir haben übrigens nicht behauptet, daß die Lieferung von digitalen Kopien an diese Kinos ein Problem darstellen soll, wie der Sales Manager unterstellt.
Auch wenn es US-Firmen nicht zu passen scheint:
In Deutschland geltende Rechtsgrundsätze sind auch für die sog. Majors verbindlich

1
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Eingetragener_Verein
Statt dessen bemängelten wir, daß durch die sog. Majors, zu denen auch Warner Bros. zählt, der
Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Warner Bros. macht Geschäfte hier in Deutschland.
Folglich erwarten wir, daß Sie diese Geschäfte in unserer Rechtstradtion tätigen. Oder müssen
wir das Geschäftsgebaren der sog. Majors statt Übergang zu einer kooperativen Lösung eher als
erschreckendes Warnzeichen in Bezug auf das Freihandelsabkommen (TTIP) deuten? Auch deshalb werden wir es als Bürger weiterhin zurecht ablehnen.
Wir schrieben:
„Grundlage für die A-Cinema Anwendung und den AdMovie Server ist ein vom Fraunhofer Institut entwickelter Codec und der damit sicher arbeitende DCP-Player. Bei der Dateiformatsuche
(JPG 2000) und dessen Bearbeitungsmöglichkeiten war das deutsche Fraunhofer IIS, gemäß
amerikanischer Vorgaben, beteiligt. Obwohl das Dateiformat JPG2000 vom Fraunhofer Institut
Deutschland maßgeblich mitentwickelt wurde2
, grenzen „Majors“ Kinos von der Belieferung
aus, die den US-amerikanischen DCI-Vorgaben (DCI-Konformität) nicht entsprechen.
Die Umstellung auf ausschließlich DCI-konforme digitale Projektion verengt, aufgrund der
Durchsetzung US-amerikanischer Vorgaben, dessen breite Anwendungsmöglichkeit.“
Zusammenfassend gesagt folgt das Warner Bros. Pictures Schreiben des Sales Managers Germany einer ziemlich simplen Logik: Alle auf DCI-konforme Technik umgestellten Häuser sind
Kinos, alle nicht-konformen Häuser alternative Spielstätten. Wie man sich die Welt eben
zurechtdreht.
DCI-kompatible Systeme sind (zukunfts)sichere und qualitativ hochwertige Systeme
Wir verstehen in der Tat nachvollziehbar nicht, warum sich die sog. Majors, zu denen Warner
Bros. gehört, nach wie vor weigern uns und auch andere DCI-kompatible Kinos mit Ihren FilmDCPs zu beliefern. Der Sales Director von Warner Bros. Germany, schreibt am 11.02.2015 tatsächlich:
„Unter anderem sollte es die umfassende Einführung einer digitalen Kinoausstattung födern, die
kompatibel ist und strenge ‚content‘-Sicherheit bietet.“
Das verwundert. Gerade die Verwendung der Kinoplaylist auf Basis des Fraunhofer-Players in
der nicht nur von uns verwendten Version ist DCI-kompatibel. Dieses Programm wurde von der
Cinemathèque Leipzig in Abstimmung mit dem Fraunhofer Institut entwickelt. Für dieses Programm können ein eigenes Serverzertifikat und spezifische KDM´s erstellt werden. Mit anderen
Worten: Es ist möglich, einen Film gezielt für die Kinoplaylist zu verschlüsseln. Der EASYDCP
Player kann die DCP dann nicht öffnen und demzufolge ist auch kein Export der Files möglich.
Das Abgreifen von HDMI-Signalen hat doch wirklich kein Mensch nötig. Schauen Sie sich doch
einmal um: Die meisten für den Mainstream interessanten Filme landen im Internet. Die Bilddateien finden Sie in der Regel schon vor Kinostart dort, einzig die entsprechende Tonspur wird
pünktlich zum Starttermin eingefügt. Eigentlich sollte gefordert werden, daß von Seiten des
BKM sofort die Förderung von DCI einstellen (insbesondere mit Blick auf die offensichtlich
damit mögliche Internetpiraterie). Ganz deutlich gesagt: Mit A-Cinema kann man nicht kopieren,
es ist nicht das Ziel, das zu erlauben oder zu erleichtern.
„Mit einem digitalen Filmmaster haben die Studios die Möglichkeit, den Film verlustfrei und
beliebig oft zu kopieren. Ungünstigerweise für die Rechteinhaber erleichtert das aber auch die
illegale Verbreitung der Inhalte über Internet-Tauschbörsen. Besonders Musik und Kopien von
DVD-Filmen werden über diese Peer-to-Peer-Netzwerke verbreitet.“3

Warner Bros. Germany schreibt u.a.:
„Der Zweck der Entwicklung von DCI-Spezifikationen war und ist eine einheitliche, qualitativ
hochwertige und zuverlässige digitale Kinoumgebung, die Lieferung und Vorführkonsistenz
bietet.“

2
„Die Abteilung Bewegtbildtechnologien des Fraunhofer IIS erstellte den Testplan für Digital Cinema im Auftrag
der sechs Major Studios DCI, Hollywood. Für die Umsetzung und Begleitung des digitalen Roll-outs in Deutschland
arbeiten wir im Auftrag der Filmförderanstalt und kooperieren mit der französischen Commission Supérieure
Technique de l`Image et du Son CST. Das Fraunhofer IIS ist Gesellschafter und Technologielieferant der Distributionsplattform für digitales Kino DCP-Germany.“ (http://www.iis.fraunhofer.de/de/bf/bsy/fue/dcinema.html)
3
http://de.wikipedia.org/wiki/Digitales_Kino#Datenformat
Vorführkonsistenz und Zuverlässigkeit leisten auch DCI-kompatible Abspiellösungen – so gut
und zuverlässig wie eben Server sind. Wer erinnert sich nicht an die Probleme bei Einführung
der Technik? Auch heute noch müssen ab und an Server bei Störungen eben herunter- und wieder hochgefahren werden – technische Probleme, die wir bei 35mm in dem Umfang nicht hatten.
Die bestmögliche Abspielqualität und damit höherwertige, bezahlbare Technik streben wir immer an. Das allein bringt aber keinen Kinogast mehr auf den Sitzplatz, sondern es bedarf hauptsächlich guter Filme, die der Verleih liefern muß.
Allerdings müssen wir schon fragen: Wie zukunftssicher und gewiß ist der heutige DCIStandard? Es gibt etliche Kinos, die auf Grund von massiven (steuerfinanzierten) Förderprogrammen jetzt einen 2K DCI-Projektor installiert haben. Was ist in 3-5 Jahren, wenn sich Technik, Standards, Filmproduktion und Wiedergabesystem weiter entwickelt haben (Stichworte: 8k
– mit denen bereits jetzt gedreht wird – 11.2 Sound), die „Altgeräte“ sich aber noch nicht amortisiert haben und/oder Förderprogramme ausgelaufen sind? Lassen Sie diese Kino dann auch „in
die Röhre schauen“? Unser System hingegen ist ausreichend sicher und vor allem flexibel, um
kostengünstig und vor allem Ressourcenschonend erweitert zu werden. Es kann auch in Zukunft
eine hohe, mit der rasanten Entwicklung im IT-Bereich, vielleicht sogar eine höhere Projektionsqualität als der DCI-Standard zu gewährleisten.
Die DCPs, die der DCI-Standard fordert, sind eine Untermenge der Formate, die A-Cinema zeigen kann. Da sich die Kinolandschaft im Umbruch befindet und nach unserer Meinung ein System fähig sein sollte, flexibel auf verschiedene Formate und Anforderungen (Regisseur ist z.B.
über Skype anwesend, Vorträge etc.) zu reagieren, fällt für diese Varianten DCI aus. Das von uns
verwendete A-Cinema ist jetzt schon zu weit mehr fähig und kann seinen Vorsprung in dieser
Hinsicht auch noch ausbauen.
Namhafte deutsche Verleiher beliefern DCI-kompatible Systeme ohne Probleme
Weiterhin möchten wir aus einem Artikel der c’t 22/2014 über Homecinema (mit dessen Technik
sich A-Cinema vieles teilen kann) zitieren, die “ketzerisch” dessen mittlerweile qualitative Überlegenheit im Vergleich zur Kinotechnik feststellt – und dieser Prozeß wird sich fortsetzen. Dies
wurde unsererseits am Beginn der Entwicklung von A-Cinema vorausgesagt – man muß dazu
aber auch kein Prophet sein.
Im Übrigen erhalten wir Filme sowohl des NFP Filmverleihs oder beispielsweise „Wir sind die
Neuen“ ohne Probleme aus dem X-Filmverleih. Warum also nicht auch „Honig im Kopf“ (Warner Bros.)? Daher erscheint uns Ihre Verleihpolitik und das einseitige Beharren auf sogenannten
„Sicherheitsstandards“ mehr als unschlüssig.
Zu unserem Schreiben an Sie merkt Warner Bros. Germany weiter an: „Ihr Brief bezieht sich
allerdings nicht nur auf Warner Bros. Filme. Insbesondere nennen Sie einen Universal Film. Wir
machen Sie deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Warner Bros. ausschließlich die eigene Position kommentiert und nur zu Warner Bros. Filmen Stellung nimmt.
Auch das verwundert. Wir schrieben im November 2014: DCI ist eine willkürliche Festlegung
US-amerikanischer Studios. Denn laut FFA impliziert „DCI-konformes Kino […], dass der DCISystemspezifikation [DCI-2008] entsprochen wird und die Geräte den ‚DCI Compliance Test
Plan’ [DCI-CTP-2007] bestehen, um Hollywood-Produktionen im Kino präsentieren zu können.“
Die Europäische Union machte in einem Schreiben ebenfalls deutlich, woher der angebliche
DCI-Standard kommt:
„2002 starteten die sechs wichtigsten US-Studios (US-Majors) die sogenannte Digital Cinema
Initiative (DCI), um die technischen Spezifikationen für den digitalen Filmverleih festzulegen.
Die Spezifikationen wurden im Juli 2005 veröffentlicht und von der Society of Motion Picture
and Television Engineers (SMPTE) in Standards umgewandelt. Dazu zählten eine Auflösung
von 2048 x 1080, als 2k bekannt (4096 x 2160 oder 4k für Leinwände mit mehr als 15 m), und
JPEG 2000 als Kompressionsformat, das digitalen Kinos die Möglichkeit geben sollte, dem Publikum ein besseres Kinoerlebnis über demnächst verfügbare Technologien (HDTV-Ausgabe,
Blu-Ray und Video-on-Demand) zu bieten. Diese Spezifikationen umfassen auch Sicherheits-
parameter (ein wichtiger Kostenfaktor des Equipments). Die Internationale Normenorganisation
(ISO) in Genf überlegt derzeit, sie als freiwillige internationale Normen zu verabschieden.“4
Wie aus dem Schreiben der Europäischen Kommission hervorgeht, ist die Digitalisierung europäischer Kinos im Zusammenhang mit den sechs US-Majors durchgesetzt worden. 5
Von daher
erscheint es folgerichtig, Warner Bros. in den Zusammenhang mit den anderen Majors einzuordnen. Wir wiederholen: Unverständlicherweise schließen eben diese US-Majors, wie in unserem
Schreiben exemplarisch kritisiert, Kinos die DCI-kompatibel vorführen können, von der Belieferung aus, ja – wie in unserem Schreiben exemplarisch an Universal gezeigt – sogar von der Lizenzierung einer Blu-Ray-Fassung!
Das DCI-kompatible System des A-Cinema ist mittlerweile in Deutschland ein Standard
Festzuhalten ist: DCI ist u.a. durch Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) Deutschland und der Marktmacht von sechs Hollywoodkonzernen in dieser
Position. Im Übrigen ist DCI lediglich für ein bestimmtes Segment Marktstandard, nämlich für
Blockbuster hollywoodscher Herkunft. Wie bereits erwähnt bestehen deutsche Verleiher in der
Regel nicht auf diesem „Standard“. Der Bundesverband kommunale Filmarbeit, eine Interessenvertretung, empfiehlt sogar A-Cinema6
. Vermutlich sind Sie nicht richtig informiert worden: ACinema hat in Deutschland mittlerweile Marktreife erlangt und wird zunehmend im Kinobetrieb
vor allem in der Fläche eingesetzt, also in kleinen Programmkinos, die sich eine DCI-konforme
Anlage nicht leisten können.
Bereits 2012 war zu lesen: „Schon heute gibt es in Rheinland-Pfalz, wo ich herkomme, und in
Ostdeutschland Regionen, in denen man im Umkreis von 50 Kilometern kein Kino findet. Wenn
man keine anderen Lösungen als den DCI-Standard einführt, werden wir bald große weiße Flächen in der Kinolandschaft bekommen.“7
A-Cinema aus Leipzig bietet diese zuverlässige Lösung und ist leistungsfähig. Geschrieben für Windows 7 mit 64 Bit kann die Software einen
JPEG2000-Film mit bis zu 250 Mbit/Sekunde decodieren.
Der Sales Manager Germany unterstellt uns: „… ist es jedenfalls falsch zu behaupten, dass Kinos
aufgrund der DCI-Spezifikation oder durch kollektives Verhalten von Studios darunter Warner
Bros. geschlossen werden mußten.“ Wo hat der Sales Manager von Warner Bros. Germany in
unserem Schreiben das gelesen? Wir haben auch dieses nie behauptet, sondern schrieben statt
dessen sehr differenziert:
„Gerade im ländlichen Raum mussten die Kinos schließen, die sich eine teure DCI-konforme
Anlage entweder nicht leisten konnten oder wollten. Hinzu kommt, dass die Förderrichtlinien
gerade von kleinen Einrichtungen, die etwa ehrenamtlich geführt werden, nicht zu erfüllen sind.
Das Kinosterben gerade in der Fläche ist erschreckend. 8
Das A-Cinema und der AdMovie Server sind hierzu eine bedeutsame Alternative. Die
Verleihmodalitäten regeln wir derzeit mit einzelnen deutschen Verleihern problemlos auch per
Vertrag. Von daher sehen wir in der Diskriminierung vor allem durch die amerikanischen Studios, die uns zu 35mm-Zeiten ohne Weiteres beliefert haben, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung).“
Eigentlich folgt das Schreiben des Sales Managers von Warner Bros. Germany einer ziemlich
simplen Logik: Alle auf DCI-Konformität umgestellten Häuser sind Kinos, alle nicht-konformen
Häuser alternative Spielstätten. So kann man sich die Welt auch zurechtdrehen. Denn es klingt

5
CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DAS EUROPÄISCHE KINO,
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.9.2010, s. Punkt 3. STANDARDISIERUNG
6
„Im Rahmen von VPF-Finanzierungsmodellen schließen Verleihfirmen (ursprünglich die sechs US-Majors) Langzeitverträge mit zwischengeschalteten Stellen (sogenannten Integratoren).“
6
http://www.kommunale-kinos.de/?page_id=192
7
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Guenstige-Digitalkino-Alternative-zu-DCI-1764705.html
8
„… Doch in den letzten drei Jahren haben nach Auskunft des Film- und Kinobüros Hessen allein elf Kinos schließen müssen. Neun von ihnen waren jeweils das einzige verbliebene Kino am Ort, Ersatz ist nicht in Sicht. Mindestens noch einmal so viele Kinos sind weiterhin von der Schließung bedroht. …“ in: Regionales Kinosterben Noch
lange nicht die letzte Vorstellung; s.auch: Kinosterben durch Digitalisierung http://www.faz.net/aktuell/rheinmain/regionales-kinosterben-noch-lange-nicht-die-letzte-vorstellung12312840.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2; Die nächste Welle des Kinosterbens
http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/wirtschaft/die-naechste-welle-des-kinosterbens-11125512.html
schon reichlich dreist zu schreiben: „Viele von den anderen Kinobetreibern, die in Ihrem Schreiben aufgelistet sind, wie etwa die Gesellschaft zur Förderung der Filmkultur (Höchstadt), Steinhaus e.V. (Bautzen) … oder das Kommunale Kino mon ami (Weimar) sind jedoch keine konventionellen Kinos“.
Kehren Sie endlich zum traditionell vertrauensvollen Geschäftsverhältnis zurück
Wir in ‘good old europe‘ haben eine Tradition der sozialstaatlichen Fürsorge. Dazu gehört u.a.
ein ausgeprägtes Vereinswesen (s.o), das nach Beantragung als gemeinnützig anerkannt sein
kann und sich grundsätzlich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlt. Gleiches gilt für Kommunale
Kinos, die von der Gemeinde für die Bürger einer Gemeinde eingerichtet sind. Daß so ein Denken einem gewissen amerikanischen Geschäftsdenken eines freien Marktes ohne staatliche Kontrolle fremd erscheinen mag, das verstehen wir schon. Wir hier in Deutschland jedoch werden an
unseren Verfassungsgrundsätzen (Grundgesetz Artikel 14,2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“) in Verbindung mit einem genossenschaftlichen Denken und auch den Prinzipien einer direkten Demokratie festhalten. Wir in
Europa bestehen darauf, uns Kultur zu leisten – auch wenn sie im marktwirtschaftlichen Sinne
nicht rentabel ist. Von daher heißt unser Wirtschaftsmodell in Deutschland traditionell auch „Soziale Marktwirtschaft“.
Es klingt schon mehr als ignorant, wenn es im Warner-Schreiben weiter heißt: „Stattdessen zeigen sie Filme im nicht-gewerblichen Bereich, etwa für bestimmte Fans oder Communities. Wir
verstehen, dass solche Betreiber ggf kein Interesse haben, in digitale Technik zu inevestieren.“
Das wirkt auf Grund unserer oben gemachten Ausführungen so falsch wie – mit Verlaub gesagt –
lächerlich.
Eigentlich müßte Warner Bros. Germany sich noch daran erinnern können, daß das (gewerbliche) „Kino in der Schauburg“ in Zella-Mehlis seinerzeit mit vier Admovie-Geräten (auf Basis
des Fraunhofer-Players) von Warner Bros. Germany die Zustimmung der Nachauswertung bekam: Etwa für „Schutzengel“ bis hin zu „Hangover 3“ und der Sales Manager Germany dürfte
auch wissen, daß der Admovie ein DCI-kompatibles System ist.
Der Film „Traumfrauen“ wurde von der Hellinger / Doll Filmproduktion GmbH mit Koproduzent und Verleih Warner Bros. umgesetzt. Das Medienboard Berlin-Brandenburg, die gemeinsame Filmförderung der Länder Berlin und Brandenburg, hat das Projekt mit 500 000 Euro gefördert. Die Geschäftsführerin des Medienboards, Kirsten Niehuus, war u.a. stellvertretender
Vorstand der Filmförderungsanstalt (FFA) und deutsche Repräsentantin des europäischen Filmförderfonds Eurimages9
(Filmförderungsfonds des Europarates). „Tätig wird diese gemeinnützige Organisation außerdem manchmal beim subventionierten Verleih von europäischen Kinofilmen ins Ausland, soweit nicht das MEDIA-Programm10 der Europäischen Union Vorrang hat.“
Kirsten Niehuus „ist Mitglied in verschiedenen Gremien u.a. dem ZDF-Fernsehrat, dem Beirat
des Deutschen Filmförderfonds (DFFF), der Gesellschafterversammlung von German Films und
dem Kuratorium der Berliner Filmhochschule dffb.“ Insofern ist es nicht erstaunlich, wenn öffentliche Gelder in privatwirtschaftliche Bereiche geleitet werden. Allerdings muß auch hier erwähnt werden, daß Kinos – sofern sie nicht bereit sind, die u.U. finanziell ruinöse Investion in
DCI-konforme Systeme zu riskieren – nach wie vor selbst bei aus öffentlichen Geldern subventionierten Filmen skandalöserweise von der Belieferung ausgeschlossen werden. Dies steht auch
im Widerspruch zu den Ausführungen von EU-Kommissar Günther Oettinger anläßlich der Berlinale: „Zu einer europäischen digitalen Gesellschaft gehören außerdem europäische Inhalte,
Filme, Musik, Videospiele d.h. europäische Geschichten und kulturelle Werte, die auf digitalen
Vertriebswegen Grenzen noch einfacher überwinden können. […] Wir müssen daher dafür Sorge
tragen, dass die Inhalte d.h. Filme, Fernsehprogramme […] auch tatsächlich beim europäischen
Publikum ankommen und in ganz Europa besser zugänglich sind.“11 Also: Geben Sie als Vertreter der sog. Majors endlich Ihre Produktionen auch für DCI-kompatible Systeme frei.

9
http://de.wikipedia.org/wiki/Eurimages
10 http://www.creative-europe-desk.de/
11 http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/oettinger/announcements/rede-auf-der-berlinale-ein-neuesgeschaftsmodell-fur-die-filmindustrie_en
Abschließend würden wir uns wünschen, daß die sog. Majors mit uns einen traditionellen Bestandteil der US-amerikanischen Kultur wieder pflegen würden, den des Kompromisses. Ergänzend möchten wir noch anfügen, daß es mehr als befremdlich wirkt, daß, wenn ein Kino wie die
„Schauburg“ entgegenkommend eine DCI-konforme Maschine einsetzt, ein Nachspiel in anderen Sälen mit Admovie jedoch verweigert wird. Warner Bros. behauptet – wie etwas Universal
auch – Maximalstandpunkte, die in Bezug auf die Techik längst obsolet sind. Es bleibt dabei, daß
sich Kleinstadtkinos –selbst bei öffentlichen Förderangeboten – das nicht leisten können. In
Deutschland gibt es im Unterschied zu den USA für uns als Staatsbürger den Rechtsgrundsatz
der Gleichbehandlung. Das ist ein Verfassungsgrundsatz. Und von daher streben wir eine Kartellrechtsklage wegen Verletzung diese Grundsatzes durch die sog Majors an. Da kann sich
Warner Bros. nicht herausreden, sie sprechen nur für sich. Die Majors haben über die EU eine
Vorgabe gemacht (s.o.) und etwas durchgesetzt, was sie „Standard“ nennen. Allerdings sind dies
simple Rechner mit einer Software und einer Hardwarekomponente, die das Ausspielen verhindern soll. Das allerdings findet bereits anderswo statt (s.o.).
Es gibt eine Reihe von Verleihern in Deutschland, die den „Ausspielschutz“ nicht verlangen und
sogar ohne Verschlüsselung arbeiten. Es ist eben wie zu 35mm-Zeiten eine Sache der gegenseitigen geschäftlichen Vertrauensbasis. Diese eingentlich seit Jahrzehnten bestehende Vertrauensbasis wurde von den Majors ohne Not einseitig gekündigt. Warum wollen Sie also nicht wieder
neu aufbauen? Eine Nachverwertung ab der 6. Woche wäre ohne Probleme machbar, sinnvoll
und brächte für die Studios durch die kleineren Kinos zusätzliche finanzielle Mittel.
Wir Bürger jedenfalls werden das Ende unserer Filmkultur in Europa nicht hinnehmen. Sollten
Sie nicht bereit sein einzulenken, werden wir eben ohne die amerikanisch vermittelten Filme
weiterarbeiten. Insofern brauchen wir kein starres, genau festgelegtes Paket, wie es der DCIStandard vorgibt, sondern ein frei konfigurierbares System wie beim beschriebenen A-Cinema.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschriften: Aischtaler Filmtheater | Höchstadt
(Verein Förderung der Filmkultur e.V., Häckersteig 9b, 91315 Höchstadt/Aisch)
Stephan Wein, Mitarbeit Cinémathèque Leipzig
Kino in der Schauburg | Zella-Mehlis
Ebersbacher Film-Theater und Kulturverein e. V. | Ebersbach
Kulturfabrik Meda e.V. | Mittelherwigsdorf
Kunstbauerkino e.V. | Großhennersdorf
Wolf Gauer | Filmemacher, Journalist
3001 Kino | Hamburg
Filmklub Kurbelkiste e.V. | Siegen

Weiteres Schreiben:
Verein Förderung der Filmkultur e.V.
Häckersteig 9b
91315 Höchstadt/A.
Postadresse
Werner Schramm
Beethovenstr. 8
D-91315 Höchstadt/A.
Email: info@aischtaler-filmtheater.net
CEO Warner Brothers, Mr. Kevin Tsujihara,
(Original in englisch)
Der mehr als 100 Jahre verwendete 35mm-Film kam in Bezug auf Farb- und Lichtgestaltung,
Trägermaterial und Emulsionsaufbau etc. in die Kinos, wie ihn die beauftragten Kopierwerke
ausgegeben hatten. Die Projektionstechnik hatte einen weltweit verbindlichen Grundstandard
erreicht. Unabhängig von Länder- und Kontinentgrenzen war das Abspiel von analogen Filmen
möglich. Kontinuierliche Weiterentwicklungen wie Sicherheitsfilm, Mehrkanaltonspuren und
Bildformaterweiterungen (Cinemascope) wurden ohne Schwierigkeiten und Beauflagung
eingeführt.
Alle internationalen und nationalen Filmstudios belieferten über angeschlossene und unabhängige
Filmverleiher jede Art von Lichtspielbetrieb GLEICH, ohne Einfluss auf die
projektionstechnische Ausstattung zu nehmen. Der pflegliche und vertrauensvolle Umgang mit
den Leihkopien war Grundlage jeder Filmmietabsprache. Lediglich die Verfügbarkeit von
Filmtiteln und/oder strategische Auswertungsüberlegungen führten zum gewollten zeitversetzten
Kinoeinsatz.
Mit Einführung der DVD ab Mitte der 90er Jahre für den privaten Endverbraucher und der
Entwicklung von digitalen Vorführapparaten (Beamer) hat die Ablösung von analogen Filmkopien
durch eine „Digitalisierung“ begonnen.
Bekanntermaßen ist die „Digital Cinema Initiatives oder DCI ein Dachverband amerikanischer
Filmstudios. Hauptaufgabe ist Normierung und Durchsetzung des gleichnamigen DCI-Standards
für Digitales Kino. Es handelt sich also um ein primär aus dem US-amerikanischen Markt heraus
erwachsenes stark kostenaufwendiges Produkt, das als sog. „Standard“ in den EU-Raum
eingebracht.
Zwischenzeitlich verfügen auch kleinere Kinos sowohl im städtischen Raum als auch in der
Fläche über eine digitale Abspieltechnik (Videoprojektion und Server+Digitalplayer). Die
finanzielle Förderung des digitalen Filmabspiels zum Erwerb sog. „DCI-konformen Anlagen“ war
bis heute beträchtlich und ist keineswegs unumstritten. Neben den geförderten Standorten gibt es
Kinos, die nicht über digitale Systeme nach dem DCI-Standard verfügen. Die für ein digitales
Abspiel verwendbaren Server einer DCI-kompatiblen Lösung – das A-Cinema wie auch ROPA
und AdMovie – sind mit hochwertigen handelsüblichen Bauteilen zu betreiben.
Grundlage für die A-Cinema Anwendung und den AdMovie Server ist ein vom Fraunhofer Institut
entwickelter Codec und der damit sicher arbeitende DCP-Player. Bei der Dateiformatsuche (JPG
2000) und dessen Bearbeitungsmöglichkeiten war das deutsche Fraunhofer IIS, gemäß
2
amerikanischer Vorgaben, beteiligt. Obwohl das Dateiformat JPG2000 vom Fraunhofer Institut
Deutschland maßgeblich mitentwickelt wurde1
, grenzen „Majors“ Kinos von der Belieferung aus,
die den US-amerikanischen DCI-Vorgaben (DCI-Konformität) nicht entsprechen.
Die Umstellung auf ausschließlich DCI-konforme digitale Projektion verengt, aufgrund der
Durchsetzung US-amerikanischer Vorgaben, dessen breite Anwendungsmöglichkeit.
Wir (und Nutzer von AdMovie Servern) erhalten die Film-DCPs von Verleihern wie Buena Vista
Group/Walt Disney, 20th Century Fox, Metro-Goldwyn-Mayer, Paramount Pictures, Sony
Pictures Entertainment, Universal Studios, Warner Bros. Pictures, obwohl wir sie sicher abspielen
könnten.
Der DCI-Standard verlangt mehr als die technische Möglichkeit, die Filme spielen zu können.
Dazu gehören Wasserzeichen in Bild und Ton und das Mitloggen der Aktivitäten an der
Abspieltechnik – eine Eingriffsmöglichkeit in den Kinobetrieb, die es bei analoger 35mm
Vorführtechnik nicht gab.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes möchten wir weiterhin die Freiheit
haben, einen Film so einzusetzen, wie wir es in enger Absprache mit dem Verleih für notwendig
halten.
Selbstverständlich verstehen wir berechtigte Bedenken zum Schutz von geistigem Eigentum und
damit auch den Schutz von Filmen gegen unberechtigte Nutzung. Aus der Verwendung von „nur“
DCI-kompatibler Vorführtechnik einen Generalverdacht des Datenmissbrauchs für einen
Kinobetreiber zu entwickeln, halten wir für falsch!
Die zahlreich im Internet kursierenden Mitschnitte aktueller Kinofilme (oft vor der
Startveröffentlichung!) zeigen, dass das Problem nicht durch die restriktiven Vorschriften bzw.
Kontrollen der DCI gelöst werden konnte. Die Filme kommen auch beim A-Cinema und AdMovie
Server verschlüsselt zur Anwendung und innerhalb der Serversysteme gibt es keine Möglichkeit,
diese zu kopieren.
Die Playlist nutzt die Schnittstelle des „easyDCPPlayers+“ um eine DCP abzuspielen. Im
Unterschied zum „easyDCPPlayer+“ bietet sie aber keine Möglichkeit, eine DCP in ein anderes
Format umzuwandeln. Die Playlist erhält ein eigenes Serverzertifikat, worauf der jeweilige KDMSchlüssel erstellt wird. Es ist demzufolge nicht möglich einen Film, der auf die Playlist
verschlüsselt wurde, mit dem „easyDCPPlayer+“ abzuspielen und/oder zu exportieren. Der im
AdMovie verwendete Player ermöglicht dem Kinobetrieb ausschließlich die Filmnutzung nach
den Vorstellungen der DCI-Group. Jegliche Umwandlung oder das Ausspielen auf andere Medien
ist unmöglich. Selbst baugleiche Server bedürfen einen eigenen KDM um die Filmdaten für den
erlaubten Kinobetrieb zu öffnen.
Die Kinoplaylist wurde dem Fraunhofer-Institut vorgestellt und erhielt die Freigabe in
Zusammenhang mit dem easyDCPPlayer+ eingesetzt zu werden. Das Fraunhofer-Institut kann
zudem eine Version des easyDCPPlayers+ mit dem Zusatz NE (No Export) liefern.

1
„Die Abteilung Bewegtbildtechnologien des Fraunhofer IIS erstellte den Testplan für Digital Cinema im Auftrag
der sechs Major Studios DCI, Hollywood. Für die Umsetzung und Begleitung des digitalen Roll-outs in Deutschland
arbeiten wir im Auftrag der Filmförderanstalt und kooperieren mit der französischen Commission Supérieure
Technique de l`Image et du Son CST. Das Fraunhofer IIS ist Gesellschafter und Technologielieferant der
Distributionsplattform für digitales Kino DCP-Germany.“ (http://www.iis.fraunhofer.de/de/bf/bsy/fue/dcinema.html)
3
Zusammen mit dem Fraunhofer easyDCPPlayer kann damit die Digitalisierung zu einem
wirtschaftlichen Preis auch für den Erhalt mittlerer und kleiner Kinos sorgen und damit auch die
Vermarktung Ihrer DCPs sicherstellen. Sicherheit gibt es nur durch eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit, wie sie schon immer notwendiger (Vertrags)Bestandteil der gemeinsamen
Geschäftsgrundlage war. Nun jedoch werden wir Kinobetreiber, wie schon erwähnt, von besagten
Studios gewissermaßen unter Generalverdacht gestellt.
Gerade im ländlichen Raum mussten die Kinos schließen, die sich eine teure DCI-konforme
Anlage entweder nicht leisten konnten oder wollten. Hinzu kommt, dass die Förderrichtlinien
gerade von kleinen Einrichtungen, die etwa ehrenamtlich geführt werden, nicht zu erfüllen sind.
Das Kinosterben gerade in der Fläche ist erschreckend. 2
Das A-Cinema und der AdMovie Server sind hierzu eine bedeutsame Alternative. Die
Verleihmodalitäten regeln wir derzeit mit einzelnen deutschen Verleihern problemlos auch per
Vertrag. Von daher sehen wir in der Diskriminierung vor allem durch die amerikanischen Studios,
die uns zu 35mm-Zeiten ohne Weiteres beliefert haben, eine Verletzung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung).
Wir können nicht nachvollziehen, daß gerade amerikanische Verleiher auf DCI-Konformität
bestehen und noch nicht einmal Blu-ray-Lizenzen vergeben bzw. vorhandene 35mm-Kopien
freigeben (Beispiel Universal „Der Medicus“). Ende 2013 verkündete die deutsche FFA
(Filmförderanstalt) in einer Pressemitteilung: „Weihnachten mit BUDDY und DER MEDICUS /
FFA vergibt rund 5 Mio. Euro Verleihförderungen und Medialeistungen“3
. So wurden allein für
den „Medicus“ 400.000 Euro an Verleihförderung und noch einmal 400.000 Euro Medialeistung
ausgeschüttet.
Obwohl mit öffentlichen Geldern gefördert, verweigert beispielsweise Universal bis heute die
Belieferung unseres A-Cinemas mit dem Film „Der Medicus“ unter dem Hinweis: „(…) können
wir digitale Filme nur liefern, wenn die Voraussetzungen für ein Abspiel nach DCI-Standard
vorliegen.“ Es gibt übrigens deutsche Verleiher, die im Vertrauen auf einen vertragsgerechten
Umgang mit den DCPs selbige sogar ohne Verschlüsselung liefern. Es ist sicherlich nicht in Ihrem
Firmeninteresse, sollten künftig immer weniger deutsche Verleiher über besagte USamerikanische Firmen disponieren lassen, weil erwartungsgemäß deutsche Verleiher auch über
deutsche Disponenten ausliefern lassen sollten, um mit den DCI-kompatiblen ebenfalls das
Geschäft zu machen.
Wir regen an, dass Sie Ihre restriktive Verleihpraxis überprüfen und künftig alternative
Abspielmöglichkeiten wie etwa A-Cinema und AdMovie Server auf Basis des Fraunhofer-Players
gleichberechtigt neben den DCI-konformen Geräten beliefert werden.
Mit freundlichen Grüßen

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„… Doch in den letzten drei Jahren haben nach Auskunft des Film- und Kinobüros Hessen allein elf Kinos schließen
müssen. Neun von ihnen waren jeweils das einzige verbliebene Kino am Ort, Ersatz ist nicht in Sicht. Mindestens
noch einmal so viele Kinos sind weiterhin von der Schließung bedroht. …“ in: Regionales Kinosterben Noch lange
nicht die letzte Vorstellung; s.auch: Kinosterben durch Digitalisierung http://www.faz.net/aktuell/rheinmain/regionales-kinosterben-noch-lange-nicht-die-letzte-vorstellung12312840.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2; Die nächste Welle des Kinosterbens
http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/wirtschaft/die-naechste-welle-des-kinosterbens-11125512.html
3
http://www.ffa.de/index.php?page=presse_detail&news=1123
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Unterschriften:
Aischtaler Filmtheater | Höchstadt
(Verein Förderung der Filmkultur e.V., Häckersteig 9b, 91315 Höchstadt/Aisch)
Stephan Wein, Mitarbeit Cinémathèque Leipzig
Kino in der Schauburg | Zella-Mehlis
Ebersbacher Film-Theater und Kulturverein e. V. | Ebersbach
Kulturfabrik Meda e.V. | Mittelherwigsdorf
Kunstbauerkino e.V. | Großhennersdorf
Steinhaus e.V. | Bautzen
Free Cinema e.V. | Lörrach
Filmklub Kurbelkiste e.V. | Siegen