Stellungnahmedes Vereins Förderung der Filmkultur e.V., Höchstadt, zum Film „Am Ende ein Fest“

Stellungnahme
des Vereins Förderung der Filmkultur e.V., Höchstadt, zum Film „Am Ende ein Fest“

Sehr gehrte Damen und Herren,
liebe Freunde, liebe Kollegen,
In einer Stellungnahme des Arbeitsbündnisses „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“1wird
anläßlich der Entscheidung des Bundestages zur Suizidbeihilfe ausgeführt:
„Beispielloser Wertebruch in der deutschen Nachkriegsgeschichte
Es ist erschütternd, dass am 6.11.2015 – 70 Jahre nach Kriegsende – der Deutsche Bundestag dem
Gesetzentwurf des Abgeordneten Brand zugestimmt hat, der Ärzten die Möglichkeit gibt, ‚über das
Ende vom Leben zu entscheiden.“2 Dieses Gesetz dürfte nach einem Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verfassungswidrig sein. Der assistierte
Suizid widerspricht zutiefst dem ärztlichen Ethos, sich nicht an der Tötung oder Selbsttötung eines
Menschen zu beteiligen, und der Menschlichkeit eines jeden. Der Öffentlichkeit wurde in den
letzten Monaten suggeriert, es läge dem Gesetzentwurf des Abgeordneten Brand lediglich die
Absicht zu Grunde, die Gesetzgebung zum assistierten Suizid zu verschärfen. Dabei wurde betont,
dass die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid strafbewehrt verboten werden soll. Dies ist jedoch nur
die halbe Wahrheit. Der zweite Teil des Gesetztes wurde in den Medien meist verschwiegen:
Gerade diejenigen Menschen, die nach unserem geltenden Recht eine Garantenpflicht zum
Lebensschutz haben, d. h. Angehörige und Nahestehende – auch der Arzt – werden ausdrücklich
straffrei gestellt, wo bisher eine strafrechtliche Normierung fehlte. Der Abgeordnete René Röspel
(SPD) sagte im Bundestag: ‚Sie (die Ärzte, Anmerk. d. Verf.) müssen über das Ende von Leben
entscheiden, sie müssen loslassen und am Ende vielleicht sagen: Ja, jetzt ist der Zeitpunkt
gekommen, an dem ich Hilfe gebe, damit ein anderer sich selbst vielleicht umbringen kann.‘3 Dem
assistierten Suizid geht immer voraus, dass ein Menschenleben von Dritten als lebensunwert
beurteilt wird. Damit wird die Grenze zur Euthanasie überschritten. …“
Diese Entwicklung ordnen wir sowohl in die Ausführungen des sog. Freihandelsabkommens aber
auch in Veröffentlichungen von Filmen wie „Am Ende ein Fest“ zur massenideologischen
Propaganda ein.
Warum hat der genannte Film keinen ethischen Ausblick, der eine „Medizin der Zuwendung“ zum
alten bzw. kranken Menschen durch Arzt und Gesellschaft zeigt? Statt dessen erfährt der Zuschauer
eine Umwertung unserer Werte des Lebensschutzes: Patiententötung wird zur „Hilfe“, zur
„Erlösung“ umdefiniert. Die Palliativmedizin und die Hospizbewegung hingegen sind für
schwerkranke Menschen ein Segen, bieten Hoffnung, sind eine humane Errungenschaft!4
Diese Aufgaben eines Arztes bzw. der Mitmenschen werden im Film „Am Ende ein Fest“ nicht
thematisiert.
Hingegen geht es im Film darum, daß in einem Altersheim in Jerusalem eine Frau und ihr Ehemann
zu einer folgenschweren Entscheidung – wie in einer Einbahnstraße gedrängt – dargestellt werden.
Er liegt im Sterben, wird im Krankenhaus unzureichend versorgt und seine Frau erträgt seinen
Zustand des Verfalls nicht. Sie wendet sich an ihre Freunde, von denen es jedoch keiner fertigbringt
ihn zu töten. Um dem Schwerkranken jedoch zu Tode zu bringen, (und damit sich der eigenen
Belastung zu entledigen) baut ein Hobbybastler nach dem Vorbild von „Dr. Tod“ (USA), Jack
Kervokian, eine „Selbsttötungsmaschine“.5 Über einen Knopf kann der Kranke sich ein
todbringendes Mittel in Verbindung mit einem Narkotikum verabreichen. Zu der Rentnergruppe
gesellen sich noch ein ehemalige Tierarzt, der die Medikamentenmixtur bereitstellt, und ein
ehemaliger Polizist. Nach dem Verscheiden des Ehemanns melden sich alsbald weitere Personen,
1 http://kein-assistierter-suizid.de/presseerklaerung
2 Plenarprotokoll 18/115, Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht,

  1. Sitzung, Berlin, den 2. Juli 2015, Seite 11063
    3 Plenarprotokoll 18/115, Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht,
  2. Sitzung, Berlin, den 2. Juli 2015, Seite 11063
    4 „Der kranken Menschen verstehen“, Giovanni Maio, Freiburg 2015;
    S. ders. auch „Lieber tot als hilfsbedürftig?“ Ein Plädoyer für den Hospizgedanken als Alternative zum assistierten
    Suizid, http://www.hospiz-team.de/html/pdf/lieber_tot_als_hilfsbeduerftig.pdf
    5 http://www.rp-online.de/panorama/ausland/doktor-tod-ist-tot-aid-1.1996912
    die das Gerät nutzen wollen. Die Gruppe stellt ihre Machine bald an verschiedenen Orten kranken
    Personen – auch im Krankenhaus – zur Verfügung. Der Suizid wird in diesem Film als einziger Weg
    im Umgang mit schwerer Krankheit gezeigt, die Tötung eines Patienten als „Erlösung“ propagiert.
    „ … Es ist wichtig zu erkennen, dass die Haltung gegenüber unheilbar Kranken – nämlich, dass es
    Zustände gebe, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind – der winzige Auslöser für das
    Euthanasieprogramm der Nazis war.6 Seit 1945 ist es in Deutschland Konsens, daß es kein
    lebensunwertes Leben gibt. „Die Humanität gebietet die Achtung vor dem Bild des Menschen
    auch in seiner beschädigten Erscheinung.“7 Folgerichtig ist in Deutschland Tötung auf
    Verlangen strafbewehrt verboten (§216 StGB).“8 (Hervorhebungen WS)
    In einer gemeinsamen Erklärung von Papst Franziskus und Patriarch Kyrill von Moskau und der
    ganzen Rus wurde u.a. darauf hingewiesen: „Die Entwicklung der sogenannten Euthanasie führt
    dazu, dass die alten Menschen und die Kranken beginnen, sich als eine übermässige Last für ihre
    Familien und die Gesellschaft allgemein zu fühlen. “9 Der Sozialwissenschaftler Professor Manfred
    Spieker führte aus, daß Papst Johannes Paul II. in der Euthanasie „eines der alarmierendsten
    Symptome der Kultur des Todes“ sah, die vor allem in den Wohlstandsgesellschaften um sich
    greife, „die von einem Leistungsdenken gekennzeichnet sind, das die wachsende Zahl alter und
    geschwächter Menschen als zu belastend und unerträglich erscheinen lässt“. Und Spieker weiter:
    „Die Euthanasie ist wie die Beihilfe zum Selbstmord ein Verbrechen, das nie geduldet werden
    kann – auch dann nicht, wenn es dem Fehlurteil entspringt, eine Hilfe für den Leidenden zu
    sein. Andererseits verlangt die Kirche keine lebensverlängernden Maßnahmen um jeden
    Preis, auch keinen therapeutischen Übereifer. …“10
    Bereits bei der Propaganda-Sendung mit J. Fliege11 – die im Nachmittagsprogramm zur
    Kindersendezeit lief – konnte man fast glauben, im Jahre 1941 in dem Propagandafilm „Ich klage
    an“ zu sitzen. Dieser Film sollte die Möglichkeit bieten, „die ablehnende Haltung vieler Menschen
    der Euthanasie gegenüber aufzuweichen“ (Rost, Sterilisation und Euthanasie, S. 153). Die
    Mitleidstötung stellt hierbei zugleich das Einfallstor für die Propagierung der Vernichtung
    „unwerten Lebens“ dar. In der im Film arrangierten Geschworenenszene plädieren einige
    Geschworene eindeutig für Sterbehilfe und erwägen Gesetzesänderungen ( vgl. Hachmeister, S.,
    Kinopropaganda gegen Kranke, Baden-Baden 1992, S. 148ff). So schlägt einer der Geschworenen
    Euthanasie als Aufgabe des Staates vor: „Überhaupt dürfte das doch kein Arzt nach freiem
    Ermessen machen. Man müßte Kommissionen einsetzen aus Ärzten und Juristen, richtige
    Gerichtshöfe, aber man kann doch nicht länger zusehen, wie sich Tausende von Menschen, die in
    früheren Zeiten längst eines sanften Todes gestorben wären, heutzutage unter furchtbarsten
    Schmerzen jahrelang hin quälen müssen, bloß weil die Ärzte es fertigkriegen, ihr elendes Leben
    künstlich zu verlängern“ ( Leiser, E., „Deutschland, erwache!“, Hamburg 1989, S. 132 ). Der
    angeklagte Arzt Heyt steht entschlossen zu seiner vorgeblich „humanen“ Tat und klagt in seinem
    Schlußwort die „überkommenen Gesetze“ an.
    Flieges Talkshow könnte man auch als ein Plädoyer für eine „Ästhetisierung des Tötens“ verstehen.
    Die Botschaft, die damals wie heute den Zuschauer erreichen soll, scheint in der Verknüpfung von
    „Euthanasie“ mit der Gleichung „Tötung ist Liebe“ zu liegen.
    Die Wirklichkeit des „Holländischen Modells“
    In den Niederlanden ist seit den siebziger Jahren die aktive Sterbehilfe schrittweise eingeführt
    worden. Trotz ihrer Strafbarkeit wird sie gerichtlich geduldet. So entschied 1984 der oberste
    niederländische Gerichtshof, der „Hoge Raad“, daß „die Möglichkeit besteht, daß die Injektion
    6 Vergl.: Töten oder Sterben lassen, Robert Spaemann/ Thomas Fuchs, Herder 1997
    7 Nazipsychiatrie, Uwe Henrik Peters, ANA Publishers, Köln 2011, Seite 188
    8 http://kein-assistierter-suizid.de/presseerklaerung
    9 Franziskus, Bischof von Rom, Papst der Katholischen Kirche und Kyrill, Patriarch von Moskau und der ganzen Rus
  3. Februar 2016, Havanna (Kuba) © Copyright – Liberia Editrice Vaticana, in: http://www.zeitfragen.
    ch/index.php?id=2395; s. auch http://de.radiovaticana.va/news/2016/02/12/
    im_wortlaut_gemeinsame_erkl%C3%A4rung_von_franziskus_und_kyrill/1208118
    10 „Verteidiger des Rechtsstaates: Johannes Paul II. und der Schutz des menschlichen Lebens“, Manfred
    Spieker,15.10.2008, https://de.zenit.org/articles/verteidiger-des-rechtsstaates-johannes-paul-ii-und-der-schutz-desmenschlichen-
    lebens/
    11 „Warum hilft mir denn keiner in den Tod? Tabuthema Sterbehilfe“ ARD vom 27.3.1995, Brief von Werner Schramm
    an den Intendanten und den Aufsichtsrat des BR vm 31.05.1995
    tödlicher Stoffe durch einen Arzt als ein nach objektiver menschlicher Einsicht im Notstand
    verrichtetes Handeln gerechtfertigt ist“. Mit dieser Entscheidung war der Damm des
    Lebensschutzes gebrochen (Vgl. auch Remmelink-Report, erstellt nach dem 1990 erteilten
    Auftrag der holländischen Regierung, dargestellt in: Sabine Vuilleumier-Koch, Recht auf ein
    würdiges Leben, Nein zur „Aktiven Sterbehilfe“, Arzt&Praxis 1/95, S. 9f.: „In weiteren 1000
    Fällen war eine Tötung bei nicht einwilligungsfähigen Patienten vorgenommen worden, bei 8
    Prozent davon handelte es sich um demente Patienten. Die Begründungen lauteten ‘niedrige
    Lebensqualität’, ‘keine Aussicht auf Besserung’ oder ‘die Familie konnte es nicht mehr länger
    aushalten`).
    J. Fliege leitet die Vorstellung dieses „Modells“ und seines Vertreters, Dr. Pieter Admiraal,
    folgendermaßen ein (weitgehend wörtlich): „Ihnen, Herr Admiraal ist es zu verdanken, daß diese
    Geschichte, Sterbehilfe ja oder nein, wie aktiv darf man überhaupt sein, die Gerichte beschäftigt hat
    und in den letzten Jahren ein großer Durchbruch zu verzeichnen war. Sie sind in Holland sogar
    gerichtlich, juristisch in der Lage, medizinisch einen Menschen zu Tode zu spritzen“, was Herr
    Admiraal mit „Ja, sicher“ bestätigt. Der Moderator Fliege weiter: „Und daß man das darf in
    Holland, hat man Ihnen zu verdanken. Denn Sie haben sich das getraut, als es diese sichere
    juristische Grundlage noch nicht gab.“ Später im Gespräch (1995!) weist P. Admiraal aber selbst
    darauf hin, daß in den Niederlanden sehr wohl „Beihilfe zur Selbsttötung“ untersagt sei und daß es
    keinen Unterschied mache, ob es sich um „Beihilfe zum Selbstmord“ oder um „aktive Euthanasie“
    handele. Die „aktive Euthanasie“ beschreibt Admiraal so, daß der Arzt in den Niederlanden der
    einzige sei, der „Euthanasie verabreichen“ kann und dafür auch verantwortlich ist: „Wenn man
    etwas einspritzt, kann er einfach warten, bis der Patient gestorben ist“. Es gäbe auch „Leute, die
    vielleicht noch 24 Stunden leben können“, nachdem ihnen das Mittel verabreicht wurde, weil das
    Mittel nicht die gewünschte Wirkung zeigt. „Und dann“, so P. Admiraal weiter, „wird von unseren
    Ärzten erwartet, daß sie eingreifen und man etwas zuspritzt.“
    Der Arzt, eigentlich dem Hippokratischen Eid verpflichtet, wird somit zum Vollstrecker einer
    aktiven Patiententötung gemacht. Durch seine Zustimmung wird laut Admiraal die Euthanasie
    legal: „Ärzte müssen zustimmen, dann ist es ein Grund für Euthanasie“.
    Es sei hier nur angemerkt, daß die Nationalsozialisten kein Euthanasiegesetz erlassen haben, denn
    Hitler wünschte „eine unbürokratische Prozedur unter Umgehung möglichst aller staatlichen
    Stellen“ ( zit. nach Hachmeister, S. 38). Hitler unterzeichnete damals folgende ‘Ermächtigung’ für
    ein „Euthanasie“programm: „Reichsleiter Bouhler (Euthanasie-Beauftragter – WS) und Dr. med.
    Brandt (Hitlers Begleitarzt – WS) sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich
    zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei
    kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“ (
    Nürnberger Dokument NO-426, zit. Nach Klee, E., Dokumente zur „Euthanasie“, Frankfurt a. M.
    1985, S. 85).
    Dieser Führererlaß wurde die Grundlage für die Tötung tausender Menschen. Die Aktionen wurden
    unter strikter Geheimhaltung durchgeführt; erst nach dem Krieg sollte eine gesetzliche Regelung
    erstellt werden. Der Film „Ich klage an“ diente übrigens zur Testung der Stimmung in der
    Bevölkerung zwecks Einführung eines Euthanasiegesetzes. Wie ist es nun zu verstehen, wenn der
    Moderator Fliege in seiner Talkshow hervorhebt, daß P. Admiraal in Holland Fakten geschaffen
    hat, indem er die Gesetze durchbrochen hat?
    Das Freihandelsabkommen könnte nach US-Vorbild die Möglichkeit eröffnen, statt der
    Errungenschaft einer allgemein zugänglichen Gesundheitsversorgung den Menschen auf
    Verwertbarkeit im Sinne von Renditegesichtpunkten zu reduzieren. Ein allgemeiner
    Sozialabbau nach sog. Effizienkriterien leistet ein Übriges. In England können bereits
    Dialysepatienten etwa ab dem 60. Lebensjahr zum Sterben verurteilt sein
    (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14763880.html), es sei denn, sie finanzieren sich privat. In
    Deutschland wird die Diskussion um Rationierungen in der Gesundheitsversorgung schon länger
    propagandistisch eingespeist.
    Zum Thema im Einzelnen: In der Doku „TTIP Geheimakte Freihandelsabkommen“ (etwa ab
    Minute 20 https://youtu.be/aSnAK4Ez37M) werden entgegen dem, was Politiker (auch in der
    Sendung) verkünden, die krassen Auswirkungen einer privatisierter Gesundheitsversorgung klar
    formuliert: Maximaler Profit für Unternehmen bei hohen Kosten für den Einzelnen. Wer finanziell
    wenig oder nichts zu bieten hat, bleibt u.U. auf der Strecke – es gibt kein Solidarsystem mehr. Der
    Film „Am Ende ein Fest“ kann als ein weiterer Baustein hin auf eine Art „Selbstentsorgung“
    kranker Menschen verstanden werden. Mit verharmlosenden Floskeln von vorgeblich
    „selbstbestimmtem Sterben“ werden etwa seit 1995 in Deutschland solche Töne angeschlagen (s.
    Analyse Jürgen Fliege „Warum hilft mir keiner in den Tod?“) Worum es tatsächlich geht, zeigt das
    holländische Modell – ein Tabubruch im Menschenrecht.
    „Hollands langer Schatten“ oder: Euthanasie durch die Hintertür? BRD 1994, 28 min wdr
    http://www.umbreitfilm.de/filme/holland.htm,
    Erschreckend ist auch, daß die Jury der Evangelischen Filmarbeit „Am Ende ein Fest“ positiv
    bewirbt http://www.film-des-monats.de/filme/am-ende-ein-fest-0
    Das Recht auf Leben entzieht sich jeder Diskussion! Zuerst geködert mit Freiwilligkeit ist die
    schiefe Ebene hin zur Patiententötung nach holländischen Vorbild schnell betreten.
    Festzuhalten ist:
    „Gerade die Erfahrungen der Hospizbegleiter und der Palliativmedizin machen immer wieder
    deutlich, dass der Wunsch zu sterben angesichts einer schweren Krankheit meist als eine Art
    Durchgangsstadium zu betrachten ist, als eine erste Resignation, als eine Bestürzung ob der
    verloren gegangenen Perspektiven. Wenn wir diesen Menschen einfach nur den Weg zum
    assistierten Suizid bahnen, übersehen wir, dass dieses Durchgangsstadium auch überwunden und
    bewältigt werden kann, und zwar durch eine Kultur der Angewiesenheit, durch eine Kultur des
    Beistands, durch eine Kultur der Sorge.“12
    „Angesichts der heute schon zulässigen Möglichkeiten muss niemand Sorge haben, dass im Falle
    einer schweren, unheilbaren und tödlich verlaufenden Krankheit sein Leiden unnötig verlängert
    wird. Es gibt keinen Grund, der den assistierten Suizid erforderlich macht. … Auf den Mitmenschen
    auch am Lebensende angewiesen zu sein, ist natürlich und stellt keine Einschränkung der
    Autonomie oder Selbstbestimmung dar. … Mit Hilfe der Palliativmedizin ist eine gute
    Symptomkontrolle möglich. Palliativversorgung kann suizidpräventiv wirken. Neben dem Ausbau
    der Palliativmedizin und der Hospizarbeit könnte das Netz zur Versorgung alter, schwer kranker
    und sterbender Menschen gestärkt werden, indem die Gesellschaft die soziale Hilfsbereitschaft der
    Jugend und der gesamten Bevölkerung noch stärker fördert.“13
    Mit freundlichen Grüßen
    Werner Schramm
    Aischtaler Filmtheater Höchstadt
    „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben.“
    Den Euthanasiebefürwortern ins Stammbuch:
    „Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive Mitmenschen zu
    töten, dann ist grundsätzlich an allen unproduktiven Menschen, also unheilbar Kranken, den
    Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und
    altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben. Dann ist keiner von uns seines Lebens
    mehr sicher. Irgendeine Kommission kann ihn auf die Liste der Unproduktiven setzen, die nach
    ihrem Urteil lebensunwert geworden sind. Und keine Polizei wird ihn schützen und kein Gericht
    seine Ermordung ahnden und den Mörder der verdienten Strafe übergeben. Wer kann da noch
    Vertrauen haben zu seinem Arzt. Vielleicht meldet er den Kranken als unproduktiv und erhält die
    Anweisung, ihn zu töten. Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch
    allgemeines Misstrauen bis in die Familie hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre
    geduldet, angenommen und befolgt wird.“ (aus der Predigt des Bischofs Graf von Gahlen, 1941) 14
    12 A.a.O., „Lieber tot als hilfsbedürftig?“
    13 http://kein-assistierter-suizid.de/presseerklaerung
    14 April 1997 Nr. 4 Zeit-Fragen, Zeitung für freie Meinungsbildung, Ethik und Verantwortung Mitglied der
    Europäischen Arbeitsgemeinschaft «Mut zur Ethik» AZB 8044 Zürich