Covid-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen
Schutz vor Ansteckung
Hygiene
Das RKI rät zum Schutz vor einer Ansteckung ganz besonders in Regionen mit Erkrankungsfällen
durch das neuartige Coronavirus zu guter Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie
Abstandhalten zu Erkrankten. Diese Schritte seien aber auch wegen der Grippewelle überall und
jederzeit angeraten
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) empfiehlt einfache
Verhaltensregeln, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Für den Umgang vor Ort empfiehlt der VDBW grundsätzlich dieselben Verhaltensregeln, die auch
bei einer gewöhnlichen Influenza gelten. Das Wichtigste ist die Hygiene: „Das Coronavirus
erfordert mehr Hygienebewusstsein in der Bevölkerung – sowohl im öffentlichen als auch im
persönlichen Raum“, betont Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW. Man sollte oft die Hände
waschen und Desinfektionsmittel für den Fall einer Berührung mit infektiösem Material o.ä. bei
sich haben. Geschäftspartner könne man treffen, auf das Händeschütteln sollte man aber verzichten.
In Risikogebieten gilt es große Menschenansammlungen grundsätzlich zu vermeiden, gemeint sei
damit auch die Fahrt mit der U-Bahn oder dem Bus, wo Menschen dicht beieinanderstehen.
Abgesehen von der Ansteckungsgefahr, wenn jemand hustet oder niest, kann es auch beim reinen
Ausatmen zur Übertragung des Erregers durch Tröpfcheninfektion kommen (siehe “Mundschutz”).
Für alle Menschen wichtig: Gute Handhygiene, also regelmäßiges Waschen mit Seife, ein bis zwei
Meter Sicherheitsabstand von kranken Menschen, sowie Husten und Niesen in die Armbeuge. Oder
in ein sauberes Einwegtaschentuch. Atemmasken seien für gesunde Menschen nicht nötig, meint
Prof. Oliver Witzke, Direktor der Klinik für Infektiologie der Universitätsmedizin Essen. Und auch
ständiges Desinfizieren der Hände sei überflüssig.
Mundschutz
Nach Angaben des RKI gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-
Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, tatsächlich
verringert. Nach Angaben der WHO könne das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies
nicht empfohlen ist, auch ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das könne dazu führen, dass
zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.
Dennoch versuchen viele Menschen sich gegen Krankheiten, die vor allen Dingen durch Tröpfchen
übertragen werden – zum Beispiel bei lautem Sprechen, Rufen oder Husten innerhalb von zwei
Metern Abstand – sich durch Tragen einer Atemschutzmaske zu schützen
Atemschutzmasken haben eigentlich den Zweck, die Mitmenschen davor zu schützen sich
anzustecken, wenn der Träger eine Infektion hat. Sogenannte chirurgische Gesichtsmasken sollen
dafür sorgen, dass aus dem Atemtrakt von Chirurgen keine möglicherweise infektiösen Tröpfchen
in das Operationsgebiet gelangen. Insofern mache es Sinn, zum Beispiel als Grippekranker eine
Maske zum Schutz anderer Menschen zu tragen. „Wenn es darum geht, zu vermeiden, dass ein
infizierter Patient andere Menschen ansteckt, darf dessen Atemschutzmaske allerdings keine
Ventile enthalten“, betont Prof. Köhler. Auch sollte der Träger darauf achten, dass der Mundschutz
korrekt sitzt, damit Erreger nicht seitlich eindringen können. Und je nachdem, wie viel man spricht
und wie feucht der Mundschutz wird, sollte man ihn mindestens zwei bis dreimal täglich wechseln.
Wenn man von einem Mitmenschen direkt angehustet oder angeniest wird, können
Atemschutzmasken zwar einen Großteil der Tröpfchen abfangen, hundertprozentigen Schutz bieten
sie aber nicht. Eine potenzielle Schmierinfektion können sie u.U. verhindern, indem sie
unterbinden, dass man sich mit schmutzigen Händen an Mund und Nase greift. Das Berühren der
Augen wird damit aber nicht verhindert.
Um die Infektionsketten zu durchbrechen, sollte am besten jeder beim Sprechen einen Mundschutz
tragen – das könne auch ein selbstgenähter Mundschutz sein – Schnittmuster sind im Internet
verfügbar. Laut Augenarzt Christian Gittner und Lungenarzt Dr. Andreas Kroll aus Einbeck sei es
wichtig, die Viruslast zu minimieren, zumal viele Menschen nicht wissen, dass sie infiziert sind, da
sie keine Beschwerden haben. Professionelle Atemschutzmasken sollten demgegenüber dem
medizinischen Personal vorbehalten bleiben, da diese Menschen in engem Kontakt mit Infizierten
arbeiten. Denn es ist sehr wichtig, Versorgungsengpässe während der Corona-Pandemie zu
vermeiden und diese Masken dem Markt nicht zu entziehen. Durch Verwendung von einem
selbstgenähten Mundschutz – und hier reicht es schon, diesen beim Sprechen vor den Mund
hochzuziehen – kann jede/r ihr/sein Gegenüber sehr viel weniger gefährden, als wenn er/sie ohne
Mundschutz spricht. Dies sei nach Ansicht von Dr. Gittner und Dr. Kroll eine sinnvolle Ergänzung
zu den Hygiene-Maßnahmen. Ein Tragen des Mundschutzes zu Hause oder beim Spazierengehen
sei hingegen nicht notwendig.
Im Zuge der Sars-Epidemie 2002/2003 haben einige Studien für sogenannte Filterpartikelmasken
(FFP3-Masken) einen schützenden Effekt nahelegen wollen. Das waren aber keine normalen
Masken, wie man sie in Asien auf der Straße sieht oder bei uns im OP, sondern spezielle
Feinpartikelmasken, die für den Alltag kaum praktikabel sind, weil man damit nicht lange
herumlaufen kann. „Natürlich schützt eine FFP3-Maske besser, aber auch einfache
Mundschutzmodelle können Viren abfangen, vorausgesetzt dass sie dicht schließen“, ergänzt Prof.
Dieter Köhler, ehemaliger Ärztlicher Direktor der Lungenklinik Kloster Grafschaft in
Schmallenberg.
Denn auch die Ausatemluft kann Viren enthalten. Wie Influenzaviren sind vermutlich auch
Coronaviren in der Ausatemluft eines Infizierten nachweisbar. Viren wie z. B. Influenza (mit einer
Größe von 120 nm) und Corona (mit max. 160 nm) fliegen nicht vereinzelt in der Luft herum,
sondern sind in der Luft immer in größere Tröpfchen eingeschlossen, bewegen sich also in Form
eines Aerosols. Beim Atmen stößt jeder Mensch kleinste Tröpfchen (von einer Größe von 1 μm)
aus. Pro Atemzug können 1000-50.000 Tröpfchen enthalten sein. Beim Husten sind die Tröpfchen
um ein Zehnfaches größer (über 10 μm). Somit bleiben über 90 % der Aerosole auch in Filtern
hängen, die eine Maschengröße von 2μm haben.
Auf Bildern aus den vom Coronavirus betroffenen Regionen Chinas tragen die Menschen häufig
Mundschutz oder Atemschutzmaske, die die meisten Menschen hierzulande bisher vorrangig vom
Zahnarzt oder aus dem Operationssaal kennen. In China würden Masken sowieso sehr häufig
getragen, vor allem wegen der Luftverschmutzung, so Salzberger, Vizepräsident des Robert Koch-
Instituts (RKI). In Asien sei es in gewisser Weise ein Akt der Höflichkeit, als Kranker einen
Mundschutz aufzusetzen, um weniger Erreger zu verbreiten. Auch hierzulande berichten viele
Apotheken von verstärkter Nachfrage nach Masken wegen des neuartigen Virus, berichtet eine
Sprecherin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). In den meisten
Apotheken seien Atemschutzmasken bereits ausverkauft.
Impfschutz
Im Kampf gegen die neue Lungenkrankheit Covid-19 will die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
die Suche nach einem Impfstoff und wirksamen Medikamenten beschleunigen. Es gebe vier
mögliche Kandidaten für einen Impfstoff, von denen sich hoffentlich zwei als vielversprechend
herausstellen, berichtet die Chefwissenschaftlerin der WHO, Soumya Swaminathan. Zu den
drängendsten Aufgaben gehöre auch die Entwicklung einfacherer Tests zum Nachweis von
Infektionen.
Nach Angaben von Swaminathan könnten schon in drei bis vier Monaten (Stand: Februar 2020)
erste Impfstoff-Tests an Menschen beginnen. Ein zertifizierter Impfstoff für weitreichenden Einsatz
stehe aber wahrscheinlich erst in 18 Monaten zur Verfügung. Mehrere bereits existierende
Medikamente würden zurzeit daraufhin geprüft, ob sie Covid-19-Kranken helfen können. Die WHO
werde so schnell wie möglich Richtlinien dafür ausarbeiten.
Amtliche Schutzvorkehrungen
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin empfehle man hierzulande aktuell eine
Strategie der Eindämmung. Versucht werde, Infizierte möglichst früh zu erkennen. Deren
Kontaktpersonen sollen vorsichtshalber 14 Tage in Quarantäne verbringen. Selbst wenn nicht alle
Erkrankten und ihre Kontakte rechtzeitig gefunden würden, bewirkten diese Schritte eine
verlangsamte Ausbreitung des Erregers in der Bevölkerung.
Amtliche Schutzvorkehrungen nehmen vor allem Flüge aus China in den Blick. So sollen die
Piloten vor dem Landen in Deutschland künftig den Tower über den Gesundheitszustand der
Passagiere an Bord informieren. Reisende aus China sollen in Formulare eintragen, wie sie in den
nächsten 30 Tagen zu erreichen sind. Das soll bei den Airlines über diesen Zeitraum abrufbar sein,
um in Infektionsfällen Kontaktpersonen ausfindig machen zu können – also auch, wer neben wem
gesessen hat. Durch Fiebermessungen an Flughäfen gelinge ein Stopp der Ausbreitung nicht, meint
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der diese neuen Maßnahmen mit den Ländern
besprochen hat.
Kliniken sollen demnach künftig auch schon begründete Verdachtsfälle zentral ans RKI melden und
nicht nur wie bisher nur bestätigte Fälle. Im bundeseigenen RKI gibt es eine Koordinierungsstelle,
die sich auch mit den Ländern abstimmt. Austausch gibt es unter anderem auch mit den anderen
EU-Ländern und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Weitere amtliche Schutzvorkehrungen sind grundsätzlich möglich. Ob sie nötig sind, beurteilt das
örtliche Gesundheitsamt nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, wie das Ministerium
erläutert. Das Infektionsschutzgesetz legt etwa fest, dass Länderbehörden Veranstaltungen und
andere größere Menschenansammlungen beschränken oder verbieten können. Badeanstalten und
Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, Heime und Ferienlager können ganz oder teilweise
geschlossen werden. Behörden können Quarantäne für Menschen anordnen, die krank,
krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig sind. Es kann ihnen untersagt werden, bestimmte
Berufstätigkeiten auszuüben.
Die zuständige Behörde kann prinzipiell auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich
befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen
Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Insofern könnten damit grundsätzlich auch
Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der
Wohnung eingeschränkt werden. Aber: Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden, heißt es
im Gesetz.
Im Ernstfall regelt das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz (IfSG) das Wesentliche. Ein
Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums fasst zusammen: „Wenn es erforderlich ist,
können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder
Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt
werden.” Behörden dürfen laut dem Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen Blutentnahmen und
Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen. Auch Krankheitsverdächtigen und
Ansteckungsverdächtigen – wie das Gesetz es ausdrückt – könne ein Berufsverbot auferlegt werden.
Zum Schutz anderer könnten Menschen auch in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst
geeigneter Weise abgesondert werden, heißt es im Gesetz.
Verdachtsfälle
Wenn es einen Verdachtsfall gibt, sind zunächst bestimmte Kriterien abzuchecken: Zeigt jemand
Merkmale einer Atemwegserkrankung wie Husten oder eine Lungenentzündung? Und war er in den
vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet? Oder aber hatte er in den vergangenen 14 Tagen
Kontakt mit einem Erkrankten? Wenn ja, wird der Patient ärztlich untersucht, wobei
Hygienemaßnahmen wie ein Schutz über Mund und Nase dazugehören. Hintergrund für den
Zeitraum von 14 Tagen ist, dass die Inkubationszeit – die Spanne zwischen Infektion und Beginn
von Symptomen – wahrscheinlich 2 bis 14 Tage betragen kann.
Wer Kontakt zu Infizierten hatte, sollte sich unabhängig vom Auftreten von Symptomen bei seinem
Gesundheitsamt melden. Gleiches gilt für Reisende aus Risikogebieten, bei denen Symptome
auftreten. Alle anderen wenden sich an das Amt oder den Hausarzt, der bei Verdacht auf Sars-CoV-
2 eine Laboruntersuchung veranlassen kann. Allerdings sollten Betroffene vor dem Gang in die
Praxis unbedingt dort anrufen – ähnlich wie bei einem Verdacht auf Grippe, denn auch da ist die
Gefahr groß, andere Patienten im Wartezimmer anzustecken. Dann können in der Praxis
Vorkehrungen gegen weitere Ansteckungen und Hygienemaßnahmen getroffen werden.
Bei der Untersuchung wird idealerweise je eine Probe aus den unteren und oberen Atemwegen
genommen. Das Virus ist im Hustenauswurf nachweisbar. Die Auswertung dauert knapp fünf
Stunden, dazu kommt noch die Zeit für Kuriertransporte ins Labor.
Wer einen begründeten Verdacht hat, mit Sars-CoV-2 infiziert zu sein, sollte unnötige Kontakte
meiden und zu Hause bleiben – wie auch bei Grippe. Wichtig außerdem, und zwar für alle
Menschen: Gute Handhygiene, also regelmäßiges Waschen mit Seife, ein bis zwei Meter
Sicherheitsabstand von kranken Menschen, sowie Husten und Niesen in die Armbeuge. Oder in ein
sauberes Einwegtaschentuch. Atemmasken seien für gesunde Menschen nicht nötig, meint Prof.
Oliver Witzke, Direktor der Klinik für Infektiologie der Universitätsmedizin Essen. Und auch
ständiges Desinfizieren der Hände sei überflüssig.
Häusliche Quarantäne
Bei einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus ist bisher meist kein Klinik-Aufenthalt nötig.
Denn die große Mehrheit der Infizierten erkrankt entweder gar nicht oder nur leicht wie bei einer
Erkältung. Sie können bei Symptomen nach telefonischer Vereinbarung einen Termin mit ihrem
Hausarzt machen.
Das Sars-CoV-2-Virus ist aber nach den bisherigen Erfahrungen hoch ansteckend. Um
Infektionsketten verlässlich zu unterbrechen, empfiehlt das Robert Koch-Institut nachweislich
Infizierten deshalb eine Unterbringung in «häuslicher Quarantäne». Für 14 Tage, das entspricht
nach bisherigem Stand der maximalen Dauer der bisher bekannten Inkubationszeit, sollten dann
diese Regeln gelten:
Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Zimmer.
Begrenzung der Kontakte zu anderen Menschen, insbesondere wenn sie einer Risikogruppe
angehören. Dazu zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, chronisch
Kranke, Ältere und Schwangere.
Mitbewohner und Familienangehörige sollen sich in der Regel in anderen Räumen aufhalten
oder einen Mindestabstand von mindestens ein bis zwei Metern einhalten.
Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst
zeitlich getrennt erfolgen. Diese Räume, vor allem Küche und Bad, müssen regelmäßig gereinigt
und gut gelüftet werden.
Regelmäßiges gründliches Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor
dem Essen, nach dem Toilettengang. Zum Trocknen am besten Einweg-Papiertücher verwenden.
Bei Husten oder Niesen auf jeden Fall Mund und Nase mit Einweg-Taschentüchern oder
gebeugtem Ellbogen abdecken – und bei Gesellschaft in eine andere Richtung niesen.
Täglicher Kontakt zu Arzt und Gesundheitsamt, um rasch zu handeln, falls Symptome
auftreten sollten.
Quarantäne
Die Behörden achten darauf, mögliche Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und
Hygienemaßnahmen zu treffen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Erkrankt ein Mensch an dem neuen Coronavirus, muss er isoliert werden. Dabei gibt es
unterschiedliche Stufen. Betroffene Patienten könnten grundsätzlich in jedem Krankenhaus isoliert
werden, teilt der Sprecher der deutschen Krankenhausgesellschaft, Holger Mages, mit. Dazu
brauche es lediglich ein Einzelzimmer. Manche Kliniken haben spezielle Isolierzimmer, die über
eine Schleuse betreten werden. Das sei aber nicht unbedingt erforderlich. Wichtig sei, dass
Basishygienemaßnahmen wie Handdesinfektion und Mundschutz eingehalten werden und das
Personal Schutzkleidung trage, sobald es engen Kontakt mit dem Patienten habe.
Menschen, die engen Kontakt zu Betroffenen hatten, sind zu informieren und durch das zuständige
Gesundheitsamt zu beobachten. Sie würden dann zunächst namentlich registriert, gefragt werde
nach Symptomen, und es würden gegebenenfalls auch Labortests gemacht, erklärt der Berliner
Virologe Christian Drosten. Das RKI empfiehlt eine Isolierung im Krankenhaus auch, solange nicht
klar ist, ob eine als Verdachtsfall eingestufte Person das Virus in sich trägt. Bei einem positiven
Testergebnis würde die Isolierung dann bestehen bleiben.
Das Gesundheitsministerium verweist darauf, dass solche Maßnahmen 2002/2003 bei der ebenfalls
von Asien ausgehenden Lungenkrankheit Sars funktioniert haben. Eine Weiterverbreitung des Sars-
Erregers habe dadurch verhindert werden können.
https://www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/covid-19/schutz-vor-ansteckung/