“Kultur in ländlichen Räumen stärken – Teilhabe ermöglichen”.1
Verein Förderung der Filmkultur e.V.
c/o Ulrike und Werner Schramm
Beethovenstr. 8
91315 Höchstadt
Email: info@aischtaler-filmtheater.net
T 015122563883
OFFENER BRIEF
Herrn
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
https://www.spdfraktion.de/abgeordnete/rabanus
Frau
Gitta Connemann
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
gitta.connemann@bundestag.de.
Frau
Elisabeth Motschmann, Ausschuss für Kultur und Medien CDU/CSU
elisabeth.motschmann@bundestag.de
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Höchstadt, den 18.03.2019
Bezug
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Insbesondere
Connemann/Motschmann: Kultur im ländlichen Raum stärken
Schreiben der Frau Motschmann an uns durch Frau Krümmel
Sehr geehrte Damen und Herren,
das von Ihnen angestrebte „Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino …, welches dem Vorhaben im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD entspricht, den Kulturort Kino auch außerhalb von
Ballungsgebieten zu stärken und zu erhalten“, können wir nur begrüßen. Exemplarisch möchten wir
verdeutlichen, daß Ihre Überlegungen nur unter bestimmten Bedingungen gerade für Kinos in der
Fläche Sinn machen. Ansonsten verstehen wir, daß Sie die von den US-amerikanischen sog. Majors
verordneten und „marktgerecht“ von EU und Bundesregierung weitergereichten Maßnahmen bzw.
„Argumente“ der Kinodigitalisierung nur durchreichen.
Gleich vorab sei darauf hingewiesen, daß Ihre Darlegungen zu: „sich …der DCI-Standard nahezu
flächendeckend durchgesetzt hat“ aber auch „technische Standards werden durch die Förderung
nicht vorgeschrieben“ einer Prüfung an der Realität nicht standhalten. Mit dieser Festlegung wurde
und wird allen kleineren Kinobetrieben – vor allem Dorfkinos geschadet. Darauf wird noch
einzugehen sein. Hinzu kommt, daß weder der Bundesverband Kommunale Filmarbeit als auch die
AG Kino Repräentanten der Entwicklung sind. Auch die jetzt beteiligten Fraktionen von
CDU/CSU, SPD und Grüne sprachen einst anders. 2 Oder ist alles nur wieder Augenwischerei? Im
1 Deutscher Bundestag Drucksache 19/7426 19. Wahlperiode 29.01.2019
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/074/1907426.pdf
2 „Fördergegenstand sollen digitale Systeme auch unterhalb 2K-Projektionstechnik sein, die aber im Sinne der
Nachhaltigkeit die digitalen Filmformate des DCI-Standards abspielen können. Dies wird den Erfordernissen
hinsichtlich Qualität und Sicherheit sowie den Finanzierungsmöglichkeiten der kleineren Kinos und der Programmbzw.
Arthousekinos gerecht, die mit den Anschaffungs- und Folgekosten von weitaus teureren DCI-zertifizierten
Systemen in der Regel überfordert sind. Kino- und Verleihbranche sind aufgerufen, sich im Sinne der Nachhaltigkeit
und der ungehinderten Verbreitung von Kinofilmen möglichst auf ein Format (z.B. Full HD 1,9K) zu verständigen.
Zuamenhang mit dem Koalitionsvertrag beschriebenen „Zukunftsprogramm Kino“ erscheint der
größere Kontext zu liegen und nicht am wahren Interesse an der Zukunft kleiner Kinos.3
Nicht nur unserer Initiative wurde und wird massiv geschadet
Abgesehen davon, daß es in anderen Bundesländern eine Fülle kleiner Kinos (Meklenburg-
Vorpommern z.B. nahezu 80) gibt, blockieren die Majors durch ihr Diktat einer angeblich
„notwendigen“ Standardisierung (dem Sie willig folgen) auch die Versorgung gerade des ländlichen
Raumes mit filmkulturellen Angeboten.
Exemplarisch möchten wir es an einem Beispiel erlätern: Ihre Initiative trifft insofern die
bestehende, langjährig ehrenamtlich geführte Vereinsarbeit unserer soziokulturellen Einrichtung
„Aischtaler Filmthater“ in Höchstadt. Diese ist verbunden mit dem Museumsprojekt
„ALTERNative“, das hier im Sinne regionaler Daseinsvorsorge einer Teilhabe vor allem für
Senioren und Menschen mit Behinderung im kulturellen Bereich umfassend gestützt wird.
Unsere Projekt- aber auch die laufende Kinoarbeit bietet im Verbund mit Progammkinos der
Region ein einander ergänzendes, reichhaltiges und differenziertes Angebot akueller
Themenstellungen. Auch mobilitätsbeeinträchtigten Personen können somit im ländlichen Raum
Kinoangebote, die von entsprechenden Einrichtungen auch wahrgenommen werden, dargeboten
werden. Die Filmauswahl richtet sich den Grundwerten unserer Verfassung. Von daher werden
gewalthaltig-verrohende, Jugendliche irritierende sexuell aufreizenden Filme oder Kriegs- und
Euthanasiepropagandafilme nicht gezeigt. Das überlassen wir den US-gesteuerten Mainsteamkinos
oder städtischen „Umsonstkino“-Einrichtungen, wie hier leider vor Ort geschehen.
Insofern besteht gerade der Wert unserer Eigenproduktione in der Dokumentation und Pflege von
Brauchtum und der bewährten (Grundwerte)Tradition, woran sich unsere Filmauswahl orientiert.
Aus dieser Verbundenheit der Mitglieder einer Gemeinde mit ihrer Geschichte wächst eine geistige
Heimat in kultureller Identität. Darin muß auch ein Beitrag zum Frieden und für eine Stabilität unter
den Nationen – speziell auf unserem Kontinent – gegen jede Form von Krieg verpflichtend
eingebettet sei.
Breite Kulturförderung ist eine nationale Aufgabe
Mit Bewahrung der Kultur ist es allerdings unvereinbar, wenn von ausländischer Seite – wie etwa
den USA – in unsere Kulurhoheit eingegriffen wird. Notwendige Bindungen von Menschen an eine
Region setzen ihre grundsätzliche Verankerung als Souverän unseres Staates voraus.
Insofern muß Kulturförderung ähnlich initiativ und aktiv wirken, so wie einst Ludwig Erhard die
Soziale Marktwirtschaft als Rahmenkonzept begründet hat. Wir stimmen zu, daß „die Kommunen
und Länder mit vielfältiger Förderung unverzichtbare Arbeit zum flächendeckenden Erhalt der
Kulturlandschaft und zur Entwicklung neuer Impulse [leisten]. Sie werden dabei von zahlreichen
bürgerschaftlich Engagierten und Laien vor Ort unterstützt. Solche Formate und Angebote gilt es im
Rahmen der Zuständigkeiten weiter zu unterstützen, auszubauen und letztendlich zu verstetigen,
damit sie nachhaltig wirken können.“ Allerdings steht dem auf unseren Kinobereich bezogen das
Handeln von Politik entgegen.
Der weithin kekannte und geschätzte Politiker Egon Bahr (SPD) verdeutlichte das grundlegende
Problem: „1997 beschrieb Zbigniew Brezinski unter der Überschrift ‚Die einzige Weltmacht.
Amerikas Strategie der Vorherrschaft‘ nach einem globalen Überblick Westeuropa als Protektorat
seiner Landes.“4
Unsere Filmtradition betrachtete schon immer den Zussammenhang von Kino und Film als
Kulturgut. Daß es mittlerweile zum Marktgut nach US-Vorbild degenereriert wurde und die Politik
Durch die Förderung einer kostengünstigeren, aber für die Bedürfnisse vieler Kinos ausreichenden Technik lassen sich
die finanziellen Belastungen von Kinobetreibern reduzieren und die Fördermöglichkeiten für Kinos mit einer
besonderen strukturellen und kulturellen Bedeutung für die deutsche Kinolandschaft ausweiten. Der Gefahr einer für die
deutsche Kinolandschaft und den deutschen und europäischen Film nachteiligen Marktbereinigung im Zuge der
Digitalisierung kann damit wirksamer entgegengetreten werden.“ Protokollerklärung der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Kultur- und Medienausschuss, 29.09.2010, Kinodigitalisierung
3 “S. zu AG Kino: „dass DCI sich marktweit durchgesetzt hat und auch von nahezu allen kleineren Kinobetrieben
eingesetzt wird“.
4 „Verantwortungspartnerschaft mit Moskau und Washington“, Egon Bahr, S. 16, in: Warum wir Frieden und
Freundschaft mit Rußland brauchen, Hrsg. Adelheid Bahr, Frankfurt/Main 2018
dies zugelassen hat, ist allerdings mehr als bedauerlich. Glücklicherweise gibt es genügend deutsche
Verleiher, welche kleinere Kinos, die –wie auch wir – von den sog. US-Majors nicht beliefert
werden, versorgen. Mit Hilfe von EU, der FFA und Bundesregierung konnten die US-Majors
offensichtlich erzwingen, daß bei der zweiten Förderungswelle eine Technikverengung auf die USamerikanischen
Gerätevorgaben durchgesetzt werden konnte.
DCI ist u.a. durch Ihre Förderung und die Marktmacht von sechs Hollywoodkonzernen in dieser
Position. Daß das Kartellamt dies unterstützt (hat), ist skandalös genug. DCI ist für ein bestimmtes
Segment Marktstandard, nämlich für Blockbuster hollywoodianischer Herkunft. Bekanntermaßen
bestehen deutsche Verleiher nicht auf diesem Standard. Abgesehen davon ist z.B. Google auch
„Marktstandard“ bei Internetsuchmaschinen, was aber nicht alle positiv sehen – man muß
untersuchen, inwieweit sich Marktstandard mit Monopolisierung deckt. In diesem Zusammenhang
würde uns interessieren, ob die Bevorzugung von DCI durch ein Gesetz abgedeckt ist?
Der Bundesverband kommunale Filmarbeit, eine weitere Interessenvertretung, in deren
Mitgliederspektrum die jetzigen Förderkriterien sogar eher fallen, empfiehlt das auch von uns
verwendete A-Cinema auf Basis des Fraunhofer-Players5.
Im Übrigen spielt A-Cinema im Unterschied zu DCI genormtem Equipment auch die teilweise sehr
exotischen Formate der Kunstszene und hat längst Marktreife. Die Cinematheque Leipzig und viele
andere Kinos spiel(t)en seit Jahren mit A-Cinema. Ihr Förderprogramm soll(te) gerade die großen
Kosten des DCI-Standards auffangen und den kleinen Kinos damit den Anschluss an den Stand der
großen Unternehmen ermöglichen. Wenn diese Kosten nicht anfallen, weil sich das Kino für eine
deutlich günstigere Technik entscheidet (und somit sogar insgesamt weniger Kosten hat als bei DCI
inklusive Förderung), dann stellt sich die Frage nach der Fördernotwendigkeit und der
Bundesrelevanz, weil diese Kosten auch für kleine Kinos unzumutbar sind. Mit A-Cinema,
Admovie oder ROPA wären bislang nur ein Bruchteil der Digitalisierungskosten entstanden und da
zu Beginn auch andere Systeme möglich waren, hätten deren Entwickler finanziell nicht in die
„Röhre“ geschaut. Das BKM hat alternative Modelle ausgeblendet und ein bedeutsames
Geschäftsmodell zugunsten US-amerikanischer Wirtschaftsinteressen mit Steuergeld
kaputtgemacht. Hinzu kommt: Wenn ein Kino einen Server kauft, dann gehört er dem Kino, man
kann ihn aufmachen, daran rumschrauben, eine weitere Festplatte einbauen etc. wie es benötigt
wird. Wenn das nicht möglich ist, dann gehört der Server jemand anderem und ist eine Leihgabe. In
unserem Verständnis ist Kino nicht der verlängerte Arm der US-Verleiher. Behauptet wird, daß es
angeblich bislang keine zu DCI-konformen Servern gleichwertige Technik gibt, die ein gleich
hohes Maß an Qualität und Sicherheit bietet (insbesondere auch mit Blick auf die Internetpiraterie).
Mit A-Cinema allerdings kann man nicht kopieren und es ist nicht das Ziel, das zu erlauben oder zu
erleichtern. Wasserzeichen einfügen und Mitloggen konnte/wollte man übrigens bei 35mm-Film
seinerzeit auch nicht. Der Verleihbetrieb funktionierte und basierte auf gegenseitigem Vertrauen,
was jedoch ausgehend seitens des US-Gebarens auf breiter Font zerstört wurde6. Wenn Meldungen
im Netz Glauben geschenkt werden dürfen, daß auch aktuelle Filme „gestreamt“ werden können,
erscheint das „Argument der sog. US-Majors mehr als lächerlich.
Übernahme der deutschen Filmkultur durch US-amerkanische Konzerne längerfristig
ermöglicht?
Wir haben nach unseren materiellen Möglichkeiten das Kino digitalisiert. Nach wie vor jedoch
verweigern US-amerikanische Filmverleiher seit dieser Umstellung von 35mm-Film (den wir ohne
Probleme von allen – auch den US-amerikanischen – Verleihern bekommen hatten) auf digitales
Kino die Belieferung von Kinos mit lediglich sog. DCI-kompatiblen Servern. Der Zwang zu sog.
DCI-konformen Servern wurde von den sog. Majors dadurch eingeführt, daß uns selbst mit
öffentlichen Geldern mitfinanzierte bzw. geförderte Filme verweigert wurden und werden. Oder
aber sie werden nach Erscheinen auf DVD zu für uns nicht finanzierbaren Mieten lizenziert.
Demnächst kommt Video on Demand in größerem Umfang auf uns zu, was finanziell kaum zu
stemmen sein wird. Da wir und auch andere kleine Kinos die teuren US-amerikanischen Maschinen
5 https://www.kommunale-kinos.de/?s=a-cinema
6 Vgl. Egon Bahr „Verantwortungspartnerschaft mit Moskau und Washington Rede 2015“, S. 12ff. und Willy Wimmer
„Es ist ‚Tauroggen‘, Dummkopf!“ S. 183ff., in: „Warum wir Frieden und Freundschaft mit Rußland brauchen“, Hrsg.
Adelheid Bahr, Frankfurt/Main 2018
weder kaufen wollen noch können, wird uns der Charakter eines Kinos etwa durch Warner Bros.
schlichtweg abgesprochen (lediglich „Fan-Clubs“ o.ä.).
Zu Beginn der Digitaliserung wurde noch von Technikoffenheit gesprochen und ein Enwickler hatte
in der Folge eine anspruchsvolle Software auf Basis des Fraunhofer-Players herausgebracht, die
längst serienreif ist – durch die Verengung der kultusministeriellen Förderpraxis ist heute von dieser
Möglichkeit jedoch keine Rede mehr. Wir, als auch andere kleine Kinos, haben auf diese deutsche
Softwarelösung gesetzt, die genauso leistungsfähig ist, wie die geforderten DCI-konformen
Maschinen, welche als Standard behauptet werden. Wie die Beispiele zahleicher kleinerer Kinos
zeigen, nutzt es nichts, erneut ein Förderprogramm aufzulegen, weil sich die verbleibenden
Restkosten als nicht refinanzierbar7 für Kinos in der Fläche erweisen. Wir kleineren Kinos müßten
– auch programmmäßig – wie die Kinopaläste spielen, was weder personell noch finanziell oder gar
organisatorisch zu leisten ist.
Vom schrittweisen Ende der sozialen Marktwirtschaft
Es wurden einige Versuche unternommen, das seitens der US-Firmen zerstörte Vertrauen in eine
gedeihliche Koopration wieder herzustellen. Insofern möchten wir nachfolgend die mutige Anfrage
einer Abgeordneten und die beschämend unterwürfige Antwort der Ministerin Grütters dem
„Markt“ gegenüber zitieren:
„Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. April 2016 eingegangenen Antworten der
Bundesregierung Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes
Abgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Inwiefern hat die Bundesregierung bei der im Jahr 2015 beendeten Digitalisierungsförderung für
kleine Kinos der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin
Monika Grütters, die Durchsetzung der von Hollywood-Majors vertretenen technischen Norm DCI
begünstigt, indem sie von der Förderung alle jene Kinos ausgeschlossen hat, die sich für alternative
technische Systeme entschieden haben, die nicht der DCI-Norm entsprechen, und inwieweit plant
die Bundesregierung eine Unterstützung dieser Kinos, damit sie bei der Belieferung mit Filmen
bzw. Filmlizenzen von einzelnen Filmverleihern nicht weiter diskriminiert werden (www.acinema.
de/tl_files/unterlagen/ Bundeskartellamt_Protestschreiben-G2.pdf)?
Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Monika
Grütters vom 31. März 2016:
„Das Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aus
dem Jahr 2014 für Kinos, die als Kulturort eine besondere Funktion wahrnehmen und die
Mindestvoraussetzungen des bisherigen Förderprogramms nicht erfüllen konnten, hat die
Umrüstung auf eine Projektionstechnik unterstützt, die dem DCI-Standard entspricht.
Das Förderprogramm sollte die hohen Kosten einer Umrüstung auf den DCI-Standard auffangen
und den kleinen Kinos damit den Anschluss an den internationalen wie europäischen
Marktstandard ermöglichen. Zu dieser Festlegung gab es während der Laufzeit des Programms
gegenüber der BKM keine Einwände seitens der betroffenen Verbände (AG Kino, Bundesverband
der kommunalen Kinos). Wie schon bei der BKM-Digitalisierungsförderung im Zeitraum 2011-
2013 gab es auch seitens der antragsberechtigten Kinos keine nennenswerte Nachfrage nach einer
Förderung alternativer Standards. Pläne der Bundesregierung, bezüglich technischer Standards in
die Verleihpolitik von Filmverleihern einzugreifen, bestehen nicht.“8
Zu dieser Ausführung “Pläne der Bundesregierung, bezüglich technischer Standards in die
Verleihpolitik von Filmverleihern einzugreifen, bestehen nicht.” ist zu sagen: Die Antwort
von Frau Grütters ist nicht die Antwort auf die Frage von Tabea Rösner, weil es andere
Instrumente gibt, z.B. daß die Verleiher keine Förderungen kriegen, wenn sie alternative
Kinos nicht unterstützen. Hingegen werden US-Verleiher mit hohen Summen (etwa durch die
FFA) gewissermaßen noch belohnt.
Zudem trifft es nicht zu daß es „keine nennenswerte Nachfrage nach einer Förderung alternativer
Standards“ gab. In den Förderbedingungen stand, daß es eine DCI-konforme Anlage sein müsse.
Wer würde dann noch nach Alternativen fragen?
7 Wegen Digitalisierung: Frankfurter Uni-Kino „Pupille“ steht vor der Pleite, 25.04.15,
http://www.extratipp.com/rheimain/wegen-digitalisierung-frankfurter-uni-kino-pupille-steht-pleite-4936576.html
8 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808052.pdf
Natürlich gab es Gegenrede gegen die bloße Förderung DCI-konformer Lösungen vom
Bundesverband Kommunale Filmarbeit:
„Die Kommunalen Kinos erhalten freien Zugang für den alternativen Content und volle
Kompatibilität für andere Zuspielerquellen.“9
“Was aber raten Sie den sog. ‚drop-out-kinos‘, die keine Chance auf Förderung haben, aber
weiterhin darauf angewiesen sind, aktuelle Filmtitel mitzuspielen? Die Kosten hinsichtlich der
Geräte werden sich nach unten bewegen. Angeblich soll es in der 2. Jahreshälfte den DCIkompatiblen
Projektor für kleinere Leinwände geben“10
Es wäre also gegangen. Statt dessen wird behauptet:
“Pläne der Bundesregierung, bezüglich technischer Standards in die Verleihpolitik von
Filmverleihern einzugreifen, bestehen nicht.” Allerdings scheint es kein Problem damit zu geben,
in die Vorführtechnik von Kinos einzugreifen.
Zuspitzung
Treffender als diese Mail-Zuschrift ist es nicht zu formulieren und wir hoffen darauf, daß von
politischer Seite endlich Abhilfe erwirkt wird und unserem nationalen Recht damit Geltung
verschafft wird.
Panorama Museum Fred Böhme/ StuKi 76 (Bad Frankenhausen) – 16.01.2016 09:18 Uhr
„Als Kleinstspielstätte ist auch unser Kino StuKi 76 von den Problemen der Kinodigitalisierung
betroffen und kann nur noch ein eingeschränktes Programm anbieten, da die DCI-konforme
Digitalisierung für unseren Kinobetrieb nicht zu refinanzieren ist. So gesehen wäre auch für uns
eine preisgünstigere im Bausteinprinzip erweiterbare DCP-Projektion, die DCI fähig ist, wie sie die
Cinemathek in Leipzig zusammen mit dem Frauenhofer Institut entwickelt hat, die einzige
Investitionsoption, aber nur wenn der Verleiherboykott beendet wird. So gesehen unterstütze ich
diese Petition als Organisator eines betroffenen Kleinstkinos.“ (Gemeint war unsere Petition, u.a. an
die EU, zur Aufhebung des Belieferungsboykotts durch die Majors).
Zusammenfassend halten wir fest:
Die Nichtbelieferung durch die sog. Majors stellt u.a. eine Verletzung des Artikels 26 des IpbpR
dar, welcher Diskriminierung verbietet. (Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
Die Verpflichtungen aus der UN-Charta haben Vorrang:
„Artikel 27 (1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich
an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften
teilzuhaben.“
Zudem gilt in Deutschland der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Seitens der sog. Majors wie Warner Bros., Paramount, Fox u.a. wurde ein vorgeblicher technischer
Digital“Standard” durchgedrückt, der nicht nur teuer ist und öffentliche Gelder verschlungen hat
bzw. weiterhin verschlingt, sondern auch nicht die versprochene Kopiersicherheit garantiert.
Tatsächlich finden, wie erwähnt, offensichtlich eine Reihe Filme berreits vor dem Kinostart den
Weg ins Netz. In Deutschland gibt es, wie ebenfalls erwähnt, längst eine alternative technische
Abspiellösung, das A-Cinema, das u.a. auch in DCI-kompatiblen Servern wie ROPA oder Admovie
arbeitet.
Es
führen auch DCI-kompatible Kinos Filme vollwertig vor.
sind DCI-kompatible Systeme (zukunfts)sichere und qualitativ hochwertige Systeme.
beliefern namhafte deutsche Verleiher DCI-kompatible Systeme ohne Probleme.
ist das DCI-kompatible System des A-Cinema mittlerweile in Deutschland ein Standard.
Die gegenwärtige Verleihpraxis der Majors zerstört längerfristig unsere ökonomische Existenz,
denn gerade auch wir wollen als kleine Kinos nicht von den großen ausländischen Konzernen
abhängig sein.
Zum Schluß möchten wir noch auf die arrogante Einlassung im Schreiben Krümmel
eingehen:
9 Positionspapier zur Digitalisierung, http://www.kommunale-kinos.de/pages/aktuelles/index.htm#Aktuelles (Seite
wurde entfernt)
10 „Noch nicht der Weisheit letzter Schluss“ Ein Gespräch mit mit Johannes Klingsporn, Geschäftsführer beim Verband
der FilmVerleiher e.V., in: Kinema Kommunal Ausgabe 1 / 2012, S. 9f.
„Was das Thema der ‚Umsonstkonkurrenz‘ bei Ihnen auf kommunaler Ebene betrifft, haben ich
meinen Kollegen Stefan Müller MdB informiert, dass Sie seine Vermittlung bedauerlicherweise
nicht wünschen. Dann können wir in dieser Angelegenheit aber auch nichts für Sie tun. Derartige
Fragen an den zuständigen Wahlkreisabgeordneten abzugeben, ist in der CDU/CSUBundestagsfraktion
übliche und bewährte Praxis. Ich bitte um Verständnis, dass wir nicht einfach
vom Petenten frei gewählte Personen als Vermittler einschalten können, auch wenn ich an der
Kompetenz von Frau Ministerin a. D. Stewens selbstverständlich keine Zweifel habe. Es ist Ihnen
selbstredend unbenommen, sich selbst an Frau Stewens zu wenden.“
Wir entscheiden selber, mit wem es Sinn macht und worüber wir reden wollen. Es geht nicht um
„Vermittlung“, sondern um eine Vermeidung weiterer Schädigung diverser Kinos der Region durch
beispielsweise ein städtisches „Umsonstkino“. Das ist ein grundsätzliches Problem, welches sehr
wohl in Ihren Aufgabenbereich fällt. GG Art 21: „Die Parteien wirken bei der politischen
Willensbildung des Volkes mit“. Nach Ihren Ausführungen geben wir jenen Analysten recht, wenn
sie von einer Parteienoligarchie sprechen.11
Willy Wimmer, Staatssekretär im Verteidigungsministerium a.D. und ehem. Vizepräsident der
Parlamentarischen Versammlung der OSZE, faßt es so:
„Das Land hat in den letzten gut fünfzehn Jahren seine demokratische Grundsubstanz
weitestgehend verloren. Der Staat wurde abgewrackt und als Folge wurde der mündige Bürger nicht
mehr gebraucht. Wie der deutsche Sozialstaat offenkundig nur eine Funktion im Kalten Krieg gegen
die Sowjetunion zu erfüllen hatte, wurden auch die demokratischen Gepflogenheiten ad acta gelegt,
um Ziele, die an anderer Stelle festgelegt werden, in Deutschland umsetzen zu können.
Wenn in der Verfassung postuliert wird, dass die politischen Parteien an der Willensbildung des
deutschen Volkes mitzuwirken haben, so haben sie sich in den zurückliegenden Jahren aus dieser
Aufgabe verabschiedet. Parteien in der Fläche des Landes sind eine Seltenheit geworden. Sie sind
für den Bürger weitgehend unsichtbar, kümmern sich nicht um seine Belange, sie sind zu reinen,
auf Berlin ausgerichteten Karriereeinrichtungen verkommen. Die Mittlerfunktion wurde
weitestgehend aufgegeben. Sie lassen den engagierten Bürger sprachlos mit seinen Problemen
zurück.“12 Denken Sie immer daran: Sie sind nur Beauftragte auf Zeit!
Wir fordern, daß Sie dafür sorgen, daß die Majors endlich die DCPs (Festplatten) für alle
DCI-kompatiblen Server freigeben. Bitte geben Sie uns darüber Auskunft, wie wir unsere
ökonomische Existenz ansonsten künftig sichern können. Seitens der EU bekamen wird
lediglich die Botschaft: Nehmt mehr Geld in die Hand, dann ist alles kein Problem. Zudem
fordern wir, daß Sie die Grundlagen städtischer und kirchlicher Unterbietungskonkurrenz
durch kostenlose Vorstellungen beenden, denn sie schädigt vor allem kleine Kinos. Das wäre
in der Tat eine für uns alle Betroffenen relevante Aktivität Ihrerseits. Nehmen Sie als
Abgeordnete uns Bürger endlich ernst!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schramm
11 Der renommierte Staatsrechtler Prof. K.A. Schachtschneider führt dazu aus: „Die Politik der Gegenwart ist der
Kampf um das nationale Prinzip. Sie ist damit der Kampf um Demokratie und Rechtsstaat, der Kampf um die Freiheit,
der Kampf um die Bürgerlichkeit der Bürger. … Der Niedergang der nationalen Staatlichkeit läßt sich an der
Veränderung der politischen Institutionen und an der politischen Praxis Deutschlands feststellen. … Die
Parteienoligarchie ist keine Demokratie, sondern die Verfallserscheinung der Republik. … Die Parteien haben den
gesamten Staat in der Hand. Aus ihren Reihen werden alle leitenden Organe des Staates besetzt. Das verhindert die
verfassungsgebotene Bestenauslese. Die demokratische Legitimität der Vertreter des Volkes ist mehr als schwach.
Innere Demokratie der Parteien hat es bislang nie gegeben, obwohl sie nach Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG Verfassungspflicht
ist.“ https://www.kaschachtschneider.de/der-niedergang-deutschlands/
12 Willy Wimmer, „Deutschland hat in den letzen Jahren seine demokratische Grundsubstanz verloren“, 9.03.2016
https://deutsch.rt.com/meinung/37194-willy-wimmer-deutschland-hat-in/
Vgl. auch Willy Wimmer, „Die NATO hat derzeit einen klaren Kampfauftrag“, 22.06.2016,
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2549: „Da Meinungsvielfalt bei uns seit dem
Jugoslawien-Krieg bei den Zwangsmedien und den großen Zeitungen abgeschafft ist, kommt der im Volk vorhandene
Pluralismus nicht mehr vor. Es wird von oben dekretiert, was die Bürgerinnen und Bürger zu denken haben. Diese
werden dann notfalls als Pack oder Nazis beschimpft, wenn sie den neuen deutschen Regierungstotalitarismus nicht
mitmachen.“(Hervorhebung von mir) Oder es wird, wie in Ihrem Fall formuliert, „alternaivlos“ dekretiert?
Anlagen
Auslöser 1/2014 A-Cinema Bundeskartellamt Protestschreiben Skandalöse Antwort des
Bundeskartellamtes:
Stellungnahme
zur ablehnenden Entscheidung des Bundeskartellamtes anläßlich unseres Protestes gegen die
Bevorzugung von (US-diktierten) DCI-Systemen
Majors Schreiben CEO Warner Brothers, Mr. Kevin Tsujihara,
Petitionstext: Schluss mt der US-amerikanischen (Kino)Technikbevormundung: DCI frei für
ALLE!
Weiteres Schreiben an den CEO von Warner Brothers