Analyse und Richtigstellung zum Schreiben des Bürgermeisters Brehm vom 15.11.2018

Analyse und Richtigstellung zum Schreiben des Bürgermeisters Brehm vom 15.11.2018

Verein Förderung der Filmkultur e.V.
c/o Ulrike und Werner Schramm
Beethovenstr. 8
91315 Höchstadt
Email: info@aischtaler-filmtheater.net
T 015122563883
Höchstadt, den 03.12.2018
Analyse und Richtigstellung zum Schreiben des Bürgermeisters Brehm vom 15.11.2018
Ein Schreiben des Bürgermeisters Brehm mit Briefkopf der Fortuna Kulturfabrik an unseren Verein
Förderung der Filmkultur e.V., der das Aischtaler Filmtheater in Höchstadt trägt, hatte nicht nur bei
den Adressaten starkes Befremden ausgelöst. Eine Reihe Mitbürger und Kinobetreiber haben
mittlerweile einen Protestbrief gegen die Unterbietungskonkurrenz eines erneuten Anlaufs der Stadt
zu einem „Umsonstkino“ an den Stadtrat unterstützt.
Grundsätzliches
Vorangestellt für die (medialen) Bildungsaufgaben eines Jugendzentrums sei grundlegend: Kern der
Erziehung zur Demokratie ist jedoch die Entwicklung eines sozialen Gefühls und die Einübung
prosozialen Handelns. Das entspricht dem personalen Menschenbild des Grundgesetzes, welches
das Bundesverfassungsgericht wie folgt formuliert hat: „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist
nicht das eines isolierten souveränen Individuums, das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung
Individuum – Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und
Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.“1
So könnte man einen ‚Glaubenssatz‘ politisch Verantwortlicher jedoch dahingehend beschreiben,
daß die Realität nicht wichtig sei, denn jeder Mensch habe seine eigene Realität. Weiterhin gebe es
keine Fehler und kein Versagen. Weiterhin gebe es – so offensichtlich demonstriert von der
Stadtspitze – keine Fehler und wird wenn ein Fehler entdeckt, wird auf die eigene gute Absicht
verwiesen (Z.B. „Wir wollten nur gemeinsam Filme schauen“). Der auf den Fehler Hinweisende
bekommt den schwarzen Peter zugewiesen, in diesem Falle erneut wir. Mit diesen absurden
Behauptungen wird die Existenz von Gut und Böse geleugnet. Wenn es keine Realität, keine Fehler
und keine schlechten Absichten gibt, dann gibt es auch keinen Massstab, an dem Recht und Unrecht
gemessen werden können. … Auf diese Weise erscheint ein Wechsel von der Sach- zur Moralebene
fließend möglich.
Will der Stadtrat eine üble Verdrängungskonkurrenz auf den Weg bringen?
Ein Bürgermeister hat in einer Demokratie die Aufgabe, unter uns Bürgern zum Wohl der
Gemeinde einen Konsens für Frieden und Wohlstand (das sog. gute Leben aller) zu gewährleisten.
Diese Konsensfähigkeit hat Bürgermeister Brehm wohl längst hinter sich gelassen und stört u.E.
den Frieden. Zu beobachten ist allerdings, daß statt Solidarität etwa mit dem stabile Arbeitsplätze
schaffenden und die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung sichernden Einzelhandel im Stadtrat
anscheinend die Denkart der Profitgier des Großkapitals immer weiter Vorrang bekommen hat. Die
traditionellen Werte der Sozialen Marktwirtschaft zum Wohle Aller wurden längst verlassen. Vor
allem waren Besucher unseres Kinos von außerhalb zutiefst über die Leerstände von ehemaligen
Geschäften und die damit verbundende mögliche Gefährdung von Existenzen entsetzt. Wie in
anderen Kleinstädten auch hat die Durchsetzung eines Einkaufszentrums den lokalen
Handelskreislauf unterbrochen und den unser Sozialsystem stützenden Mittelstand geschädigt. Das
haben wir in der Vergangenheit berechtigterweise im Verbund mit Einzelhändlern mehrfach
kritisiert.
Wir verstehen aufgrund diverser, unsere Arbeit als Verein und als Bürger schmähende, Leserbriefe
aus dem Kulturfabrik Fortuna-AKKU2-Umfeld sehr gut, warum wir gewisse politische Kreise in der
Stadt stören. Aus dem Umfeld des AKKU waren Besrebungen zu vernehmen, mit übler
Strimmungsmache gegen uns ein Engagement zur Unterstützung des Einzelhandels gegen das alles
1 BVerfGE 4,7/15 (1954), st. Rspr.), Vgl. https://weltanschauungsrecht.de/Leitprinzipien#_ftnref4
2 AKKU Arbeitskreis Kultur
aufsaugende Einkaufszentrum Aischpark Center zu unterbinden. Von alledem hatte sich
Bürgermeister Brehm nie distanziert oder sich gar vor uns gestellt. Verschiedentlich mutmaßten von
daher Mitbürger, daß das Vorgehen gegen uns möglicherweise vom Bürgermeister mehr als
toleriert wurde. Nun will die Stadt erneut ein „Umsonstkino“ – auch in der Stadtbücherei –
anbieten. Mit dem erneuten Versuch einer Unterbietungskonkurrenz sollen wir offensichtlich
ausgeschaltet werden. Mit einem Offenen Brief an den Stadtrat Höchstadt wenden sich Kinos der
Region gegen die geschäftsschädigende Wirkung dieses Unterfangens, das ebenfalls den Verleihern
gegenüber wieder ein Vorenthalten von Lizenzgebühren darstellt. Da es bekanntlich nichts umsonst
gibt, zahlt mal wieder der Steuerzahler.
Die schädigende Vorgehensweise von Bürgermeister Brehm und seinem Stadtrat gegenüber den
Kinos der Region (Aischtaler Filmtheater, Odeon und Lichtspiel Bamberg) durch erneute
Einrichtung eines „Umsonstkinos“ mittels Steuergeldern mag zwar den Bespaßungsdrang einer vor
allem die Jugend hofierenden Kulturarbeit befriedigen. Wir würden es allerdings mehr als eine
moralische Pflicht der Stadt betrachten, auch aus Gründen der Fairness, uns nicht Geschäftsfelder
streitig zu machen.
Zum Schreiben des Bürgermeisters Brehm im Einzelnen
Wir vom Verein Förderung der Filmkultur e.V. konnten dem Amtsblatt Nummer 22 vom
02.11.2018 entnehmen, daß im Jugendzentrum chill out Filmnachmittage für Jugendliche angeboten
werden sollen: „Bring deinen Lieblingsfilm mit & wir entscheiden gemeinsam, welchen wir
ansehen.“ Ebenfalls wurde durch Frau Wennmacher vom Freundeskreis Höchstadt-Castlebar e.V.
in einer Rundmail mitgeteilt, daß ab Januar 2019 am selben Ort wieder irische Filme gezeigt
werden. Diese Absicht wurde – anscheínend nach dem Schreiben des Bundesverbandes der
Filmverleiher – zurückgezogen.
Von daher ist es mehr als verständlich, daß wir als Bürger sowohl im chill out als auch bei der
Stadtbücherei, die ebenfalls Filme anbietet, nachfragten, „auf welcher Rechtsgrundlage die
Veranstaltungen jeweils angeboten werden“.
Zu unserem Erstaunen antwortete mit einem Briefkopf der Fortuna Kulturfabrik Bürgermeister
Brehm. Mit seinen Ausführungen, bei denen – wie so oft geschehen – die Sach- zugunsten einer
Betroffenheitsebene verlassen wurde, durchbricht er die Konsensverpflichtung seines Amtes hin zu
einer Art „Feldzug“ gegen uns und betritt eine demokratisch schiefe Ebene. Der unbefangene Leser
erfährt zunächst, daß Bürgermeister Brehm „Respekt“ vor unserer Arbeit hat. Im nächsten Satz des
gleichen Absatzes wird dann trickreich eine Verknüpfung vorgenommen, die von der Sache
ablenken soll. Aus unserer aus dem Recht als Bürger und der vergangenen Erfahrungen mit
städtischem Handeln zurecht gestellten Frage nach der Rechtsgrundlage städtischen Handelns wird
mit der Moralkeule populistisch eine Mißachtung „anderen ehrenamtlich Schaffenden in Vereinen
oder Arbeitskreisen der Stadt“ konstruiert. Mit Befremdem stellen wir fest, daß dieses Recht sodann
infrage gestellt wird: „Ebenso besteht für Ihren Verein kein Grund, sich Gedanken zu machen, ob
die Programmgestaltung des Jugendzentrums rechtlich gerechtfertigt ist.“ Es scheint noch nicht
angekommen zu sein, daß das Gottes Gnadentum mit seinen obrigkeitshörigen Diktaten nicht mehr
exitiert. Wir können uns im Weiteren Brehms Stellungsnahme nur so erklären: Hinweise zur
möglichen Illegalität des Handelns durch ein Schreiben des Bundesverbandes der Filmverleiher an
das Jugendzentrum werden von Bürgermeister Brehm zu einer „demotivierenden
Beinflussung“verdreht. Ein bedenkliches Verständnis von unserem Rechtsstaat? Wenn
Bürgermeister Brehm am Ende seines Schreibens u.a. von „Kollegen, die Filmvorführungen
anbieten“, spricht, so suggeriert dies eine Rechtfertigung der Wettbewerbsverzerrung und
Unterbietungskonkurrenz nicht nur gegen unseren mit viel finziellem Engagement geführten
Kinobetrieb. Im Übrigen sind AKKU und Co. keine „anderen Kollegen, die Filmvorführungen
anbieten“. Die genannten Kinos der Region stehen hingegen in einem Verbund gegenseitiger
Unterstützung.
Brehms Wahrnehmung erscheint gefärbt, sonst wüßte er, daß unser Verein beispielsweise seit
Jahren erfolgreich den Kellerbergverein medial begleitet und dessen jeweilige Feste erfolgreich per
Videodokumentation präsentiert. Das Gleiche gilt für Mitschnitte des Höchstadter
Faschingsumzugs. Das vom Bürgermeister in seinem Schreiben entworfene Zerrbild unserer Arbeit
könnte beim unbefangenen Leser polarisierend und distanzierend wirken. Möglicherweise soll es
das auch.
Selbstverständlich werden wir auch weiterhin die Programmgestaltung im Jugendzentrum
hinsichtlich dessen beobachten, mit welcher „geistigen Kost“ nicht nur die Jugend beträufelt wird.
In der Vergangenheit des „Umsonstkinos“ konnten etwa üble Kriegspropaganda („Mission
Impossible“), brutaler Horrorstreifen („Dark Shadows“) und eine im Verdacht der Propaganda hin
zur Euthanasie („Am Ende ein Fest“) stehende Präsentation identifiziert werden. Selbstverständlich
lehnen wir Propaganda für den „assistierten Suizid“ ab, den wir als ungeheuerlichen Tabubruch 3
und Betreten einer sehr glatten, schiefe Ebene betrachten4. Allein von daher schließt sich ein „gutes
Miteinander in unserer Stadt“, das Bürgermeister Brehm sich „vorstellen“ kann mit dem AKKU
aus. Bei seiner Entstehung seinerzeit war auch das Aischtaler Filmtheater dabei. Beteiligte lehnten
es ab, über den Gewaltbegriff zu sprechen, woraufhin wir den AKKU verließen.
Das Vorgehen der Stadt stellt zudem einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip dar. Insofern
verweisen wir darauf, daß Gemeinden das Subsidiaritätsprinzip beachten müssen. „Was folglich der
Einzelne, die Familie oder Gruppen und Körperschaften aus eigener Kraft tun können, darf weder
von einer übergeordneten Instanz noch vom Staat an sich gezogen werden. Es soll sichergestellt
werden, dass Kompetenz und Verantwortung des jeweiligen Lebenskreises anerkannt und genutzt
werden. Das schließt allerdings die staatliche Pflicht mit ein, die kleineren Einheiten falls nötig so
zu stärken, dass sie entsprechend tätig werden können.“5
Die Vorgehensweise des Bürgermeisters speziell unserer Bildungsarbeit gegenüber stellt sich in
einer Demokratie als keineswegs vorbildhaft dar, im Gegenteil. Bundesweit erfüllen Kinos auch
einen Bildungsauftrag im kulturellen Sinne einer informativen Aufklärung zu allgemeinen
Belangen. Damit können sie zu einer Entwicklung alternativer Sichtweisen zur Belebung einer
gemeinwohlorientierten Basis unserer freiheitlichen Ordnung beitragen.
Rückblende
In der Vergangenheit hatte die Stadt Höchstadt, namentlich Stadträtin Frau Exner, in der Fortuna
Kulturfabrik über einen längeren Zeitraum kostenlos unlizensierte Filme gezeigt. Der
Kreisjugendring (KJR) hätte allerdings keineswegs die für diese Vorführungen herhaltende MPLCLizenz
weitervergeben dürfen, was aus dessen AGBs eindeutig hervorgeht. Aufgrund der „aktuellen
Situation“ wurde diese Lizenz zurückgezogen. Diese weitergegebene Lizenz, so MPLC6, sollte
eigentlich nur für die Jugendarbeit der Stadt gelten. Das Aischtaler Filmtheater hatte sowohl
Bürgermeister Brehm als auch den Stadtrat schon vor längerer Zeit mündlich und schriftlich auf die
Rechtslage hingewiesen und die Unterbietungskonkurrenz durch die Stadt kritisiert. Von städtischer
Seite wurde nicht darauf eingegangen. Insofern sah sich das Filmtheater gezwungen, gemeinsam
mit anderen geschädigten Kinos der Region (aber auch wegen der den Verleihern entgangenen
Lizenzgebühren) eine Darlegung des Sachverhaltes an den Bundesverband der Filmverleiher zu
geben. Ein Verstoß gegen Urheberrechte ist strafbewehrt. Der Bürgermeister behauptete, er habe
von nichts gewußt. Die anderen Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Am
Ende mußte die Stadt 2600 Euro Strafe zahlen. In üblicher Verdrehung wurden seitens der Politik
die geschädigten Filmtheater als die Täter der Misere angeprangert.
Mit einer von der Sache wegführenden Betroffenheitsshow unterschoben uns Bürgermeister und
Begleittross auf einer Pressekonferenz, sie seien von uns „angeschwärzt“ worden. Es bleibt dabei
der Eindruck, daß das fehlende Unrechtsbewußtsein einer strafbewehrten Tat
(Urheberrechtsverletzung) anscheinend durch moralisierende Darstellungen der Stadt notdürftig zu
kaschieren versucht wurde.
3 Vgl. http://kein-assistierter-suizid.de/aktuelles, http://kein-assistierter-suizid.de/wpcontent/
uploads/2017/10/Brosch%C3%BCre-WPA-Website-8.10.pdf; https://www.aischtaler-filmtheater.net/Filmkritik–
zu-Am-Ende-ein-Fest-n1.pdf
4 Vgl. http://www.kath.net/news/52858: „Sterbehilfe – Man muss sehr genau hinschauen, was hier gerade passiert“, 13.
November 2015; http://www.hospiz-team.de/palliativ/pdf/Lieber_tot_als_hilfsbeduerftig.pdf Prof. Giovanni Maio,
Freiburg, Medizinethiker
5 http://www.bagfw.de/ueber-uns/freie-wohlfahrtspflege-deutschland/subsidiaritaetsprinzip/, s. Arbeitsbündnis „Kein
assistierter Suizid in Deutschland!“
6 „Die MPLC Deutschland ist ein Tochterunternehmen der seit über 30 Jahren weltweit erfolgreichen amerikanischen
Motion Picture Licensing Company. … Wir sind weltweit führend, wenn es um die Einhaltung des Urheberrechts von
Filmen geht. Als internationales Unternehmen mit Hauptsitz in Los Angeles (USA) sind wir mittlerweile auf fünf
Kontinenten in mehr als 30 Ländern vertreten.“ (wikipedia)
Grundlegend stellt sich natürlich die Frage nach dcn Aufgaben einer Gemeinde. Die
Landesverfassung regelt in Art 83 die kommunalen Aufgaben.7 Von einem Kinobetrieb ist nicht die
Rede. Daß solche regelmäßigen öffentlichen Veranstaltungen unmittelbar und untrennbar mit dem
Leben in der Gemeinde verbunden8 sein sollen, ist nicht erkennbar.
Wenn nun das städtische „Umsonstkino“ in Höchstadt, wie seinerzeit geschehen, nach Erscheinen
der DVD teilweise dieselben Filme, wie im Programm von Filmtheatern, zeitversetzt und kostenlos
anbietet, können bei bleibenden Kosten in Filmtheatern die Besucherzahlen natürlich zurück gehen.
Es ist für die Verleiher kein Geschäft zu machen, wenn ihre Filme für „lau“ angeboten werden.
Zusammengefaßt gesagt: Die Kinos der Region zahlen die jeweils üblichen Lizenzgebühren an die
Verleiher bzw. Agenturen und müssen zur Deckung der Kosten entsprechenden Eintritt nehmen.
Das ehrenamtlich geführte Aischtaler Filmtheater leistet, wie die gewerblichen Filmtheater auch,
selbstverständlich ebenfalls monatliche Zahlungen für Miete, Strom, Wasser, Versicherungen,
Geräterückstellungen, GEMA–Gebühren etc.. Das „Umsonstkino“ erhält Subventionen in Form von
aus öffentlichen Geldern bezahlten Raumkosten, der Schirmlizenz von MPLC und – falls es der
Rahmenvertrag hergibt – die GEMA-Gebühren. etc.. Eigentlich muß sich eine Gemeinde auch aus
Eintrittsgeldern finanzieren. Mittlerweile hat sich anscheinend eine Sogwirkung für andere Vereine
dahingehend ergeben, dort ebenfalls kostenlose Filmvorführungen anzubieten. Eine Schädigung –
nicht nur – der genannten Kinos durch die kostenlosen Filmvorführungen ist völlig inakzeptabel.
Was wird voraussichtlich eintreten, wenn das Beispiel Höchstadt mit einer
Unterbietungskonkurrenz Schule macht?
Dann ist damit zu rechnen, daß Kneipen, Clubs, Partyzentren auch in anderen Städten wie Erlangen,
Bamberg oder Fürth beginnen, das städtische Vorbild in Höchstadt zu kopieren. Selbstverständlich
können gesponserte Veranstaltungen im Ausnahmefall eintrittsfrei angeboten werden. Die
kostenlose Darbietung von Filmen jedenfalls entwertet das traditionelle Kino – und auch die dort
gezeigten Filme – zum Ramschgeschäft. Geschadet wird damit uns allen. Zudem verkoppelt sich
damit das sinkende Unrechtsbewußtsein im Netz mit der Vorstellung von Besuchern nach
kostenloser Präsentation an öffentlichen Orten wie dem Kino.
© Verein Förderung der Filmkultur e.V., Höchstadt 12/2018
7 Art. 83, „(1) In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2) fallen insbesonders die Verwaltung des
Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe; der örtliche Verkehr nebst Straßen- und Wegebau; die Versorgung der
Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft; Einrichtungen zur Sicherung der Ernährung; Ortsplanung,
Wohnungsbau und Wohnungsaufsicht; örtliche Polizei, Feuerschutz; örtliche Kulturpflege; Volks- und
Berufsschulwesen und Erwachsenenbildung; Vormundschaftswesen und Wohlfahrtspflege; örtliches
Gesundheitswesen; Ehe- und Mütterberatung sowie Säuglingspflege; Schulhygiene und körperliche Ertüchtigung der
Jugend; öffentliche Bäder; Totenbestattung; Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten.“
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
8 Vgl. „Welche Aufgaben hat eine Gemeinde zu erfüllen?“, https://fes-onlineakademie.
de/fileadmin/Inhalte/03_Programm/2013/KommPol_Bayern/Mod_2_Finanzen/FES_OA_01k_Gemeindeaufg
aben.pdf