Beschwerde zu Umsonstkino bei Staatsministerium

Beschwerde zu Umsonstkino bei Staatsministerium

Verein Förderung der Filmkultur e.V.
c/o Werner Schramm
Beethovenstr. 8
91315 Höchstadt
Email: info@aischtaler-filmtheater.net
T 015122563883
OFFENER BRIEF
An das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
z. Hd. Herrn Thorsten Glauber
Mit der Bitte ggfs. um Weiterleitung an die zuständige Stelle
Rosenkavalierplatz 2,
81925 München
Höchstadt, den 28.04.2019
Beschwerde
über das Landratsamt Erlangen-Höchstadt zu dessen Schreiben vom 18.04.2019
Sehr geehrter Herr Minister Glauber,
wir hatten uns an das Landratsamt wegen eines – nicht nur- in unseren Augen schädigendenden
Vorgehens der Stadt Höchstadt gegen ein dort bereits existierendes Kino (Aischtaler Filmtheater)
sowie gegen andere in der Region gewendet. Im Kern ging und geht es um die Überprüfung der
Rechtsgrundlage bzw. Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit regelmäßiger, kostenloser
Kinoveranstaltungen der Stadt für Jugendliche und Erwachsene sowohl im Jugendzentrum chill out
als auch in der Stadtbücherei Höchstadt. Unterzeichnet war das Schreiben mit Hartel,
Abteilungsleiter.
Interessanterweise wird in dem Schreiben davon berichtet, seitens des Landratsamtes (LRA) den
Sachverhalt mit „Herrn Bürgermeister Brehm schon einmal persönlich erörtert [zu] haben.“ Das
erstaunt, denn mit uns wurde kein persönliches Gespräch gesucht.
Zur Vorgeschichte möchten wir anmerken:
In den vergangenen Jahren hatte die Stadt Höchstadt, namentlich Stadträtin Frau Exner bzw. der
Arbeitskreis Kultur (AKKU), in der Fortuna Kulturfabrik kostenlos unlizensierte Filme gezeigt. Der
Kreisjugendring (KJR) hätte allerdings keineswegs die für diese Vorführungen herhaltende MPLC1-
Lizenz weitervergeben dürfen, was aus dessen AGBs eindeutig hervorgeht. Aufgrund der „aktuellen
Situation“ (der aufgedeckten rechtswidrigen Vorgehensweise der Stadt) wurde diese Lizenz
zurückgezogen.
Das Aischtaler Filmtheater hatte sowohl Bürgermeister Brehm als auch den Stadtrat schon vor
längerer Zeit mündlich und schriftlich auf die Rechtslage hingewiesen und die
Unterbietungskonkurrenz (Durchführung eines „Umsonstkinos“ in städtischen Räumen auf
Steuerzahlers Kosten) durch die Stadt kritisiert. Von städtischer Seite wurde nicht darauf
eingegangen. Insofern sah sich das Filmtheater gezwungen, gemeinsam mit anderen geschädigten
Kinos der Region (aber auch wegen der den Verleihern entgangenen Lizenzgebühren) eine
Darlegung des Sachverhaltes an den Bundesverband der Filmverleiher zu geben. Ein Verstoß gegen
Urheberrechte ist strafbewehrt. Am Ende mußte die Stadt 2600 Euro Strafe zahlen.
1 „Die MPLC Deutschland ist ein Tochterunternehmen der seit über 30 Jahren weltweit erfolgreichen amerikanischen
Motion Picture Licensing Company. … Wir sind weltweit führend, wenn es um die Einhaltung des Urheberrechts von
Filmen geht. Als internationales Unternehmen mit Hauptsitz in Los Angeles (USA) sind wir mittlerweile auf fünf
Kontinenten in mehr als 30 Ländern vertreten.“ (wikipedia) Diese Vereinigung steht jedoch mittlerweile offensichtlich
im Zwielicht.
In Verdrehung des skandalösen Sachverhaltes wurden seitens der Politik die geschädigten
Filmtheater als die Täter der Misere angeprangert. Mit einer von der Sache wegführenden
Betroffenheitsshow unterschoben uns Bürgermeister und Begleitung aus dem AKKU-Umfeld auf
einer Pressekonferenz, sie seien von uns „angeschwärzt“ worden. Es bleibt dabei der Eindruck, daß
das fehlende Unrechtsbewußtsein einer strafbewehrten Tat (Urheberrechtsverletzung) anscheinend
durch moralisierende Darstellungen der Stadt notdürftig zu kaschieren versucht wurde.
Im Schreiben des LRA vom 18.04.2019 wurde mit schwammigen Konstruktionen dem Ansinnen
des Bürgermeisters Brehm stattgegeben, daß „es sich bei den in der jetzigen Form durchgefühten
regelmäßigen Kinoveranstaltung der Stadt für Jugendliche und Erwachsene … um kein
rechtswidrigesVorgehen der Stadt Höchstadt gegenüber anderen, sich selbst fianzierenden
‚kulturanbietenden‘ Kinos handelt.“ Grundsätzlich ist hierzu vorauszuschicken, daß jede derartige
Kinoveranstaltung eine Konkurrenz für diese Kinos bedeutet. Dies gilt vor allem, wenn es sich um
eine Unterbietung handelt. Die Finanzkraft der Stadt ist allein schon dadurch größer, daß die
Raumbereitstellung und Sammellizenz über Haushaltsmittel erfolgt. Das sind nicht
konkurrenzfähige Bedingungen, da es ein Angebot unterhalb von Marktbedingungen darstellt.
Damit findet eine Wettbewerbsverzerrung statt. Es versteht sich von selbst, wenn beispielsweise
Schulklassen u.U. keine Kinovorstellungen in unseren Kinos mehr buchen, sobald das Angebot
kostenlos zu erhalten ist.
Die Durchführung von „Kinovorführungen“ als „Gegenstand einer gemeindlichen Aufgabe“
behauptet das LRA damit, daß „laut Aussage der Stadt … bereits seit dem Jahr 2000 der Wunsch
der Bürger nach einem Kino laut [wurde].“ Zwischen 1948 und 1962 bestand in der
Kapuzinerstraße (Höchstadt) die von der Familie Kohler geführte „Schauburg“. 2005 begann nach
dem Erwerb des Gebäudes durch die WAB Kosbach die Entkernung des Gebäudes. Später erfolgte
der Umbau entsprechend den Erfordernissen einer Einrichtung für Menschen mit psychischen
Problemen. Es war also genug Zeit, wenn man es gewollt hätte, das Gebäude in Hinblick auf eine
Kinonutzung zu modernisieren. Offensichtlich waren weder Investitionsmöglichkeiten noch der
Wille oder ein entsprechendes Nutzungsumfeld für einen regelmäßigen Kinobetrieb vorhanden.
Von daher wirkt es mehr als erstaunlich, daß sowohl die Stadt Höchstadt als auch das LRA darin
nun eine „gemeindliche Aufgabe“ sehen. Hinzu kommt, daß der „Verein Förderung der Filmkultur
e.V.“ (Träger des Aischtaler Filmtheaters) Ende 2005 einen Raum im Haus der Vereine angemietet
und diesen zu einem Kinosaal mit Projektionsmöglichkeiten sowohl für Kinofilm als auch digitale
Filme gestaltet hatte. Das Nutzungsentgeld für diese Raumnutzung wurde als monatlicher Zuschuß
seitens der Stadt als Vereinsförderung bezahlt. Ältere Fotos zeigen einen lebhaften Besuch und
seitens der Presse wurde von einer „Kultur-Institution“ (Fränkischer Tag, 31.Juli 2007) geschrieben.
Unser Kino galt quasi als „Vollversorger“, das in einer langjährigen Zusammenarbeit mit anderen
Kinos der Region durch sein breit differenziertes Angebot auf großen Zuspruch stieß.
Insofern erscheint es naheliegend, daß sich grundlegend natürlich die Frage nach den Aufgaben
einer Gemeinde stellt. Die Landesverfassung regelt in Art 83 die kommunalen Aufgaben.2 Von
einem Kinobetrieb ist nicht die Rede. Daß solche regelmäßigen, öffentlichen Veranstaltungen
unmittelbar und untrennbar mit dem Leben in der Gemeinde verbunden3 sein sollen, ist nicht
erkennbar.
Das unentgeldliche Zeigen von Filmen mit einer MPLC-Lizenz, so führt das LRA weiter aus,
erfolgt aufgrund einer sogenannten nicht-gewerblichen Filmvorführlizenz „für eine bestimmte
Auswahl von Filmen, die sich nicht mehr im aktuellen Filmverleih befinden.“ Jeder Filmverleih hat
jedoch ein Repertoire, das ausleihbar ist – unabhängig davon, wann der Film geliehen wird.
2 Art. 83, „(1) In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2) fallen insbesonders die Verwaltung des
Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe; der örtliche Verkehr nebst Straßen- und Wegebau; die Versorgung der
Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft; Einrichtungen zur Sicherung der Ernährung; Ortsplanung,
Wohnungsbau und Wohnungsaufsicht; örtliche Polizei, Feuerschutz; örtliche Kulturpflege; Volks- und
Berufsschulwesen und Erwachsenenbildung; Vormundschaftswesen und Wohlfahrtspflege; örtliches
Gesundheitswesen; Ehe- und Mütterberatung sowie Säuglingspflege; Schulhygiene und körperliche Ertüchtigung der
Jugend; öffentliche Bäder; Totenbestattung; Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten.“
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
3 Vgl. „Welche Aufgaben hat eine Gemeinde zu erfüllen?“, https://fes-onlineakademie.
de/fileadmin/Inhalte/03_Programm/2013/KommPol_Bayern/Mod_2_Finanzen/FES_OA_01k_Gemeindeaufg
aben.pdf
Normalerweise beträgt das Auswertungsfenster für Kinos vier bis sechs Monate. Hier nun kann,
sobald die DVD verfügbar ist, je nach Film -so er auf der Liste von MPLC genannt ist – gespielt
werden. Wenn das Höchstadter Beispiel Schule macht, können damit vor allem kleinere Kinos
längerfristig ruiniert werden, da Raumkosten, Lizenzgebühren etc. weiterhin anfallen
(normalerweise wird vom Verleih eine Mindesgarantie von 130 Euro verlangt). Auf weitere Details
dazu soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.
Das Aischtaler Filmtheater bekommt Kinofilme in Absprache mit Verleihern und anderen Kinos
häufig als Nachspieler; wir können auch nicht durchgängig aufführen. Konsequenterweise schieben
wir manche Filme oftmals zeitlich nach hinten. Nicht hinnehmbar ist ein kostenloses Filmangebot
der Stadt Höchstadt auch schon deshalb, da die dort für die Zukunft angezeigten Filme eine
Präsentation unsererseits verunmöglich(t)en. Ein städtisches Kulturangebot darf jedoch kein
privates Angebot überblenden.
In einem weiteren Konstrukt versucht das LRA durch ein künstliche Auftrennung einer
unterschiedlichen „Zielverfolgung“ von Stadt und Privatwirtschaft einen Verstoß gegen das
Subsidiaritätsprinzip als „unbegründet“ zu behaupten. Da dieser Unterschied angeblich existiere,
gäbe es folglich keine „Konkurrenz“. Wenngleich in der Realität jedes Theater oder Kino sich je
nach Inhalt oder Alterbeschränkung an ein entsprechendes Punblikum wendet und alle
entsprechenden Einrichtungen natürlich in Konkurrenz zueinander stehen, lenkt das LRA und damit
auch die Stadt das Denken des Normalbürgers auf eine sog. „Zielgruppe“ für ihre
Filmvorführungen: „Kinder, Jugendliche und Senioren“. Damit verbunden sei „nicht das Ziel,
anderen Filmvorführern Konkurrenz zu machen, sonder einen ‚Kinobesuch‘ im Kulturzentrum
bewusst auch bei fehlenden finziellen Mitteln zu ermöglichen.“ Hier nun wird taktisch für den
Normalbürger eine neue emotionale Verbindung moralisch edler Motive eingeführt, seine
Wahrnehmung neu „gerahmt“ (man nennt diese Psychotechnik „Framing“) , indem die
normalerweise durch Eintritt zu finanzierende Kulturpflege mit einer Sozialleistung durch die
öffentliche Hand für Bedüftige verknüpft wird. Wo also, so Simsalabim keine finanzielle
Leistungserbringung folglich auch keine Konkurrenz, also auch keine Unterbietungskonkurrenz.
Clever gedacht. Auf diese Weise glaubt das LRA anscheinend, daß damit auch das „Argument“
vorbeugend vom Tisch sein könnte, hier würden ggfs. Steuergelder zur Bespaßung von Bürgern
„verschleudert“ werden. Übrigens stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum nicht das
Schwimmbad kostenlos zu benutzen ist, wo doch Körperertüchtigung gerade fürKinder und
Jugendliche als wichtig anzusehen ist?
Tatsache bleibt, daß erbrachte Leistungen in der Regel auch bezahlt bzw. erwirtschaftet werden
müssen. In diversen Städten Deutschlands gibt es nun die Einrichtung der KULTURPFORTE4. Sie
soll jeweils Menschen mit geringem Einkommen die kostenlose Teilhabe etwa an Kultur- und
Kunstveranstaltungen ermöglichen. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der
KULTURPFORTE vermitteln zwischen Kultureinrichtungen und kulturinteressierten Menschen.
Nach Registrierung und Bedüftigkeitsnachweis können für Veranstaltungen namentlich hinterlegte,
kostenlose Karten übernommen werden. Es ist allgemein bekannt, daß normalerweise Busfahren
oder ein Museumsbesuche an die Entrichtung von Entgelten gekoppelt sind.Es reicht nicht zu
behaupten, man sei Sozialhilfeempfänger oder anderweitig bedürftig, um einfach Leistungen
umsonst zu erhalten. Die Stadt Höchstadt nun ihrerseits behauptet pauschal für „Kinobesuche“ von
vornherein auf jedwede Bedüftigkeitsprüfung verzichten zu können und finanziert gerade diesen
Ausschnitt aus Steuergeldern. Die damit verbundene „Unterbietungskonkurrenz“ schädigt nicht nur
uns, sondern auch die anderen Kinos der Region, die mit einem differenzierten und vielfäligen
Angebot genutzt werden können. Die Fokussierung von Stadt und LRA auf eine konstruierte
„Rechtfertigung“ für das schädigende Handeln läßt den Verdacht aufkommen, daß es sich um eine
vor allem auf uns gerichtete, gezielte Schädigung handeln könnte.
Wir hatten im Zusammenhang mit dem weiteren Vorwurf eines Verstoßes der Stadt gegen das
Subsidiaritätsprinzig ausgeführt: „Zudem verweisen wir vom Aischtaler Filmtheater darauf, daß
Gemeinden das Subsidiaritätsprinzip beachten müssen. ‚Was folglich der Einzelne, die Familie oder
Gruppen und Körperschaften aus eigener Kraft tun können, darf weder von einer übergeordneten
Instanz noch vom Staat an sich gezogen werden. Es soll sichergestellt werden, dass Kompetenz und
4 Vgl. exemplarisch https://www.guenterritter.de/kulturpforte-soest.html
Verantwortung des jeweiligen Lebenskreises anerkannt und genutzt werden. Das schließt allerdings
die staatliche Pflicht mit ein, die kleineren Einheiten falls nötig so zu stärken, dass sie entsprechend
tätig werden können.“5 … Vor allem deshalb, wenn man im Koalitionsvertrag6 liest, daß „Kulturelle
Infrastruktur und Kulturförderung“ – also auch das Kino – in der Fläche zu stärken sind.7 Wir
betrachten es auch als eine moralische Pflicht der Stadt, auch aus Gründen der Fairness, uns nicht
Geschäftsfelder streitig zu machen.“
Betroffen vom Vorgehen der Stadt Höchstadt sind auch sowohl die Lamm-Lichtspiele Erlangen als
auch ODEON und Lichtspiel Bamberg, denen ebenfalls die Aktivitäten der Stadt schaden. Sie sind
genauso wie das Aischtaler Filmtheater Höchstadt uneigenützige Kulturanbieter, die sich selbst
finanzieren. Die erstgenannten Kinos in Bamberg und Erlangen sind gewerbliche Einrichtungen,
das Letztgenannte wird von einem gemeinnützigen Verein8 getragen, der nichtgewerbliche
Filmvorführungen und zudem u.a. medienberatende Kinder– und Jugendarbeit anbietet. Wie
entsprechende, uns persönlich diffamierende und unsere seit Jahren erfolgreiche ehrenamtliche
Arbeit schmähende Leserbriefe aus dem AKKU9-Team bzw. dessen Umfeld zeigen, scheint unser
bürgerschaftliches Engagement zu stören. Das geht soweit, daß wir besser die Stadt verlassen
sollen, da wir mit unserem Kino nur „geduldet“ seien. Unsere Leserbriefe war stetes sachlich
gehalten und von dem Gedanke getragen, zwar kontrovers und konstruktiv zu elementaren Fragen
unserer Zeit beizutragen. Angegriffen wurde in diesem Zusammenhang aus diesem Personenkreis
heraus auch unsere Filmthemen. Wir bleiben auch weiterhin der Ansicht, daß eine kritische
etrachtung massiver Umweltzerstörung und barbarischer Kriegsführung oder scharfer Intoleranz
sowie von Kultur- bzw. Meinungsunterdrückung durch Behörden- und/oder Regierungshandeln
zum sozialen Diskurs und Förderung der Völkerverständigung gehören.
Es wäre längst eine Aufgabe von Bürgermeister Brehm, der unser Filmtheater in früheren Zeiten
auch thematisch sehr unterstützt hatte, den sozialen Frieden gegen das undemokratische Treiben
derjenigen, die anderen Herren zu dienen scheinen, aktiv zu verteidigen und der Bekämpfung
unseres Engagements entgegentreten müssen. Wenn also das LRA die Vorgehensweise der Stadt
und ihrem Umfeld vor allem gegen uns zu unterstützen scheint, liegt der Verdacht nahe, daß dieser
Unfrieden nicht nur kein Anliegen ist, sondern beabsichtigt sein könnte, mit in wohlklingende
Worthülsen gegossene Konstrukte eine weitere Verschärfung der Situation herbeizuführen.
Zudem rissen wir an, daß mit der Unterbietungskonkurrenz und der damit verbunden
Wettbewerbsverzerrung das Prinzip Kino entwertet wird. Sowohl die gewerblichen Kinos als auch
das nicht-gewerbliche Aischtaler Filmtheater erwerben für jede Vorführung die entsprechenden
Lizenzen und nehmen von daher auch Eintritt. Unser Filmtheaterprogramm ergänzt die anderen
Kinoangebote der Region. In der Vergangenheit konnten wir somit etwa bei der Indischen Nacht
der Stadt Höchstadt einen Spielfilm beitragen, der seitens der Stadt finanziert wurde. Gekoppelt war
und ist unser vielfältiges Programmangebot vor allem an die Lamm-Lichtspiele Erlangen.
Weiterhin behauptet das LRA den „Vorwurf, dass die Stadt dem Aischtaler, Filmtheater
Geschäftsfelder streitig macht, [als] unbegründet.“ Scheinbar begründet wird diese Behauptung
durch die Verkoppelung einer finanziellen Unterstützung durch die Stadt Höchstadt“ und daß das
Filmtheater zuätzlich die Möglichkeit [bekommt], unentgeldlich im städtischen Amtsblatt für seine
Filme zu werben.“ Der angesprochene Vorwurf des Zusammenhangs von „Geschäftsfeldern“ und
Unterbietungskonkurrenz bzw. Wettbewerbsverzerrung wurde an anderer Stelle von uns bereits
mehr als begründet dargelegt.
Die manipulative Verknüpfung besteht darin, daß ein Zusammenhang mit einer finanziellen
Unterstützung durch die Stadt (könnte ggfs. als eine geschäftliche Unterstützung aufgefaßt werden)
5 http://www.bagfw.de/ueber-uns/freie-wohlfahrtspflege-deutschland/subsidiaritaetsprinzip/
6 Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland Ein neuer Zusammenhalt für unser Land
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Berlin, 7. Februar 2018, S. 167ff.
7 „Zukunftsprogramm Kino“ soll schneller an den Start Bund will Kinos im ländlichen Raum fördern ,
https://www.cducsu.de/themen/bildung-forschung-kultur-und-medien/zukunftsprogramm-kino-soll-schneller-den-start
8 Aus der Steuerbegünstigung: „Förderung von Kunst und Kultur, Förderung der Erziehung, Förderung der Volks- und
Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens,
Förderung der Heimatpflege.“
9 AKKU Arbeitskreis Kultur in der Fortuna Kulturfabrik, einer Einrichtung der Stadt
willkürlich behauptet wird, um uns unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Tatsache ist, daß
unsererseits die Form eines eingetragenen Vereins gewählt wurde, damit Vermieter und Verleiher
eine juristische Person als Geschäftspartner ansprechen können. Kinofilme werden nur unter
bestimmten Bedingungen an Kinos ausgeliehen. Unser gemeinnütziger Verein ist allerdings kein
Unternehmen. Das Amtsblatt ist unseres Wissens in mehrere Teile gegliedert. Im amtlichen Teil
erfolgen die Mitteilungen der Stadt, in einem weiteren Teil erfolgen unentgeldlich Informationen
für die Bürger, wozu Vereinsmitteilungen wie die Ankündigen der von uns gezeigten Filme
gehören. In einem weiteren Teil können kostenpflichtig Werbungen bzw. Anzeigen geschaltet
werden. Insofern suggeriert das LRA auch an dieser Stelle, daß unsere Darlegungen unberechtigt
sind.
Der jährliche Zuschuß der Stadt an den Verein betrug bislang 250 Euro. Dieser erfolgt freiwillig
und kann auch entzogen werden. Im „Haus der Vereine“ wurde seinerzeit das monatliche
Nutzungsentgelt seitens der Stadt getragen. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes hatten wir
in einem Schreiben an den Stadtrat angeregt, die aktuelle Miete sowie Nebenkosten und
Lizenzgebühren, die im Filmtheater anfallen, zu übernehmen. An dieser Stelle sei nochmals
erwähnt, daß das Filmtheater seit Anbeginn ehrenamtlich geführt wird. Dies beinhaltet , daß schon
immer die Vereinsarbeit mit hohem persönlichen aber auch finanziellem Einsatz zum Wohle der
Gemeinschaft durchgeführt wurde und wird! Das Schreiben des LRA blendet diesen
Zusammenhang aus. Es wirkt wie der Versuch, das begangene Unrecht der Stadt durch Verqickung
verschiedener Ebenen zu korrigieren. Ganz gleichgültig, wo und wie viele Filme die Stadt
Höchstadt für „lau“ vorführt, entzieht sie Kinos Publikum und den Verleihern Lizenzgebühren. Die
GEMA-Frage vertiefen wir an dieser Stelle nicht.
Unter den vielen zusammengebastelten Darlegungen des LRA sei zum Schluß noch darauf
eingangen, daß „die Angebote des Aischtaler Filnmtheaters, der anderen Filmvorführer und der
Stadt Höchstsadt sich aus unserer Sicht untereinander [ergänzen] und […] den Bürgern ein breites
Spektrum an interssanten Filmen verschiedenster Themen [bieten].“
Natürlich hat die Stadt Höchstadt bereits in der Vergangenheit nicht nur uns Geschäftsfelder
dadurch streitig gemacht, indem sie diverse Filme unseres Programmspektrums vorgeführt hat.
Unsere jetzige Beschwerde knüpft an diese Vorgeschichte an. Das Filmtheater hat sich von jeher
am personalen Menschenbild der Verfassung orientiert, welches das Bundesverfassungsgericht wie
folgt formuliert hat:
„Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums, das
Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum – Gemeinschaft im Sinne der
Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei
deren Eigenwert anzutasten.“
Es gilt dabei dem entgegenzuwirken, was Papst Franziskus treffend ausführte: „Es ist die geistliche
Armut unserer Tage, die ganz ernstlich auch die Länder betrifft, die als die reichsten gelten. Es ist
das, was mein Vorgänger, der liebe und verehrte Benedikt XVI., ‚Diktatur des Relativismus‘ nennt
und was jeden sein eigener Maßstab sein lässt und so das Zusammenleben unter den Menschen
gefährdet.“ (Audienz für das am Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps, 22.03.2013)10
Zudem gilt, daß der Schutz der Menschenrechte eine Kultur der Menschenrechte gebietet. Insofern
hat sich unsere Filmauswahl keinesfalls an beliebigen Positionen zu orientieren, sondern an der
erwähnten verbindlichen Wertegrundlage. Zur Gestaltung des demokratisch verfaßten
gesellschaftlichen Zusammenlebens kann von daher nicht alles, was beliebig als „interessant“
angesehen wird – vor allem nicht im öffentlichen Raum – angeboten werden. Von daher verbieten
sich auch eine Reihe von filmerischen Darstellungen verschiedener als „kultig“ propagierter
Themen, sprich dem, was allgemein als „Mainstream“ vor allem US-amerikanischer
werterelativierender (Kriegs) Propaganda anzusehen ist. Wenn nun im Rahmen der AKKUVorführungen
Tabuthemen wie Euthanasie („Am Ende ein Fest“) , die Darstellung von Folter,
Unterdrückung, Erniedrigung und Entwürdigung der Menschheit des Menschen („Mission
Impossible“), sowie Mord und Totschlag etwa mittels „Hexenkräften“ gestaltet und daß Personen
von herabfallenden Steinen erschlagen werden („Dark Shadows“) gezeigt wurden, also
„Unterhaltungsgewalt“ angeboten wurde, so stellt dies ein mehr als fragwürdiges, nur vorgeblich
10 http://www.bistum-regensburg.de/glauben/papst-franziskus-in-zitaten/#accordion
demokratisches Verständnis der Stadt dar11. Die Dekonstruktion ethischer Standards durch die Stadt
halten wir für nicht akzeptabel. Wahrscheinlich sind die Angriffe auf unsere Kinorabeit aus dem
AKKU(-Umfeld) deswegen so heftig, um generell eine Thematisierung bedenklicher
gesellschaftlicher Entwicklungen (zu denen wir auch die Errichtung riesiger Einkaufszentrum unter
Zerstörung der Innenstadt zählen) zu unterbinden. Die erwähnten Leserbriefe aus AKKU-Team und
Umfeld sprechen für uns eine deutliche Sprache. Auf die möglicherweise fragwürdigen Inhalte von
Filmpräsentationen im von und für Jugendliche im Jugendzentrum möchten wir an dieser Stelle
nicht eingehen.
Von daher weisen wir die Stellungnahme des LRA zurück, hier von einer „Ergänzung“ oder gar
verharmlosend pauschal von einem „breiten Spektrum verschiedener Themen“ zu sprechen. Kunst
und Kultur unterliegen selbstverständlich den Verfassunggrundsätzen, dem Strafrecht und der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. „Unterhaltungsgewalt“ ist nicht beliebig, mag sie
auch von Jugendlichen und Erwachsenen noch so „interessant“ gefunden werden. Es wäre in
diesem Zusammenhang vor allem für die von ihr betreuten Senioren interessant, die Pfarrgemeindeund
Stadträtin Frau Exner danach zu fragen, wie sie zum assistierten Suizid steht. Schließlich wurde
im Rahmen des AKKU der entsprechende Film „Am Ende ein Fest gezeigt“, in dem die
Selbsttötungsmaschine des Dr. Kervorkian propagiert wurde. Wenn also das LRA sowohl die von
uns erhobenen Vorwürfe einer„politische Steuerung“ und „Einschränkung der Meingsfreiheit“ in
Abrede stellt, so muß dem widersprochen werden. Der Brief des LRA könnte dazu geeignet sein,
davon abzuschrecken, zu uns und unseren Angeboten kritischer Filme und Diskussionen zu
kommen.
Unser Kino stellt eine hohen demokratischen und ethischen Wert dar, den wir auch weiterhin
vertreten werden. Dies zu schädigen stört den sozialen Frieden. Unsere Botschaft eines
direktdemokratischen Bürgerschaftsverständnisses eckt heutzutage an. Wenn das LRA zu Beginn
des Briefes schreibt, daß sie den angesprochenen „Sachverhalt mit Herrn Bürgermeister Brehm
schon einmal persönlich erörtert haben“, so bleibt festzuhalten: Mit uns wurde nichts erörtert. Das
Schreiben des LRA zeigt, daß dieses sich vollumfänglich die Position von Bürgermeister Brehm zu
eigen gemacht zu haben scheint. Mit demokratischer Gesinnung hat das u.E. nichts zu tun.
Die regelmäßige, kostenlose Darbietung von Filmen jedenfalls entwertet das traditionelle Kino –
und auch die dort gezeigten Filme – zum Ramschgeschäft. Geschadet wird damit uns allen. Zudem
verkoppelt sich damit das sinkende Unrechtsbewußtsein im Netz mit der Vorstellung von
Besuchern nach kostenloser Präsentation an öffentlichen Orten wie dem Kino.
Die Kinos sind vom allgemeinen Strukturwandel ebenfalls erfaßt, weshalb sich die Frage stellt,
warum und wozu durch die öffentliche Hand von dort das Zuschauerpotential abgezogen werden
soll? Wir erwarten eine Unterstützung für unsere Kinos als soziale Orte statt eines politisch falschen
Signals der Schwächung und Schädigung der existierenden Standorte.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schramm, Aischtaler Filmtheater, 1. Vorstand Verein Förderung der Filmkultur e.V.
11 Eine kleine Auswahl zum Thema: Karl A. Schachtschneider, Rechtsgrenzen der Gewaltdarstellungen, in: R. und R.
Hänsel, Da spiel ich nicht mit, Donauwörth 2006, S. 213ff.; Werner Glogauer, Kriminalisierung von Kinder und
Jugendlichen durch Medien, Baden-Baden 1991; Lt. Col. Dave Grossman,Gloria Caetano, Wer hat unseren Kindern
das Töten beigebracht? Stuttgart 2002; Rudolf H. Weiß, Gewalt, Medien und Aggressivität bei Schülern, Göttingen
2000, Werner H. Hopf, Mediengewalt, Lebenswelt und Persönlichkeit – eine Problemgruppenanalyse bei Jugendlichen,
http://www.sozialwirksame-schule.de/pdf/hopf_mediengewalt.pdf; Medienforschung Internationale Forschung und
Beratung e.V., http://www.mediengewalt.eu/index.html, Vortragstext: Jugendmedienschutz: Das Gutachten des
Bredow-Instituts Referent: Dr. Rudolf H. Weiß (20.11.2008), http://www.mediengewalt.eu/downloads/Weiss-
Langfassung-2-Kongress-20-11-08_korr.pdf