Brehm entwirft ein Zerrbild von der Arbeit des Aischtaler Filmtheaters
Ulrike und Werner Schramm
Beethovenstr. 8
D-91315 Höchstadt/Aisch
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Nachtrag für Dekanat Bamberg
Zu unserem Schreiben vom 10.09.2019
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LESERBRIEF FT 28.12.2018
Zum Artikel „Kinderwünsche für die Heimatstadt – Kino in Höchstadt“ im FT vom 24. Dezember erreichte uns folgender LeserbriefWir „agitieren“ nicht, sondern wehren uns – auch im Interesse anderer bestehender Kinos der Region mit ihrem vielfältigen Angebot – gegen eine „Unterbietungskonkurrenz“, mit der längerfristig jeder Wirtschaftsbereich geschädigt werden könnte.
Herr Brehm mag „die“ Jugend mit Verdrehungen gegen uns „verständnisvoll“ ködern. Die Finanzmacht der Stadt bzw. von Investoren hebelt jede kleine Unternehmung aus, wie am Beispiel des Aischpark-Ccnters und einer verödeten Innenstadt sichtbar wird. Zugleich bestehen wir auch weiterhin auf der Einhaltung von grundlegenden Rechtsprinzipien. Nach wie vor bleibt der Vorwurf an die Stadt, gegen das Rechtsprinzip der Subsidiarität zu verstoßen. Da nützt es auch nichts, wenn Herr Brehm wieder einmal mittels einer Kommunikationstechnik von der Sach- zur Betroffenheitsebene ablenkt.
Die Stadt hat nun eine sogenannte „Schirmlizenz“ erlangt, da seit Jahren rechtsverletzend ohne Lizenzen vorgeführt und den Verleihern Gelder vorenthalten wurden. Der Kreisjugendring hatte vertragswidrig eine Unterlizenz ausgestellt. Aus welchem Säckel wurden die 2600 Euro Strafe für die Urheberrechtsverletzung bezahlt?
Wir verstehen aufgrund diverser, unsere Arbeit als Verein und als Bürger schmähende, Leserbriefe und Bestrebungen mit übler Stimmungsmache gegen uns aus dem Umfeld der Fortuna Kulturfabrik und des Arbeitskreises Kultur (Akku) sehr gut, warum wir gewisse politische Kreise in der Stadt stören. Von alledem hatte sich Bürgermeister Brehm nie distanziert oder sich gar vor uns gestellt. Im Gegenteil. Ein städtisches Kulturangebot darf kein privates Angebot überblenden. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Angebotsvielfalt besteht dabei schon allein dadurch, dass die Stadt mit der „Unterbietungskonkurrenz“ ihres Angebots im politischen Sinne steuernd eingreift und selektiert.
Wir stehen auch weiterhin mit den Kinos der Region in einem engen Verbund gegenseitiger Unterstützung und arbeiten seit Jahren mit Vereinen erfolgreich zusammen. Aus unserem Recht als Bürger und den vergangenen Erfahrungen mit städtischem Handeln heraus stellten wir zurecht die Frage nach der Rechtsgrundlage städtischen Handelns. Brehm konstruiert u.E. daraus mit der Moralkeule populistisch eine Missachtung „anderen ehrenamtlich Schaffenden in Vereinen oder Arbeitskreisen der Stadt“ gegenüber. Hinweise zur möglichen Illegalität des Handelns durch ein Schreiben des Bundesverbandes der Filmverleiher an das Jugendzentrum könnten von Bürgermeister Brehm zu einer „demotivierenden Beeinflussung“ verdreht worden sein.
Ein bedenkliches Verständnis von unserem Rechtsstaat? Das vom Bürgermeister in seinem Schreiben entworfene Zerrbild unserer Arbeit könnte beim unbefangenen Leser polarisierend und distanzierend wirken. Möglicherweise soll es das auch.
Ulrike und Werner Schramm
91315 Höchstadt
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