Legitimiert der Landtag die Verwendung von Steuergeldern für fragwürdige „Kulturpflege“?

Legitimiert der Landtag die Verwendung von Steuergeldern für fragwürdige „Kulturpflege“?

Der Bayerische Landtag[1] hat unsere Petition bezüglich einer Beschwerde gegen das unserer Auffassung nach als Unterbietungskonkurrenz eingerichtete „Umsonstkino“ seitens der Stadt Höchstadt einem privaten Anbieter, dem Aischtaler Filmtheater, gegenüber zurückgewiesen. Im Folgenden soll auch der politische Zusammenhang der Ablehnung, der für die Beurteilung dieser Entwicklung eine Rolle spielen könnte, umrissen werden. Da bekantlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, erscheint es für uns nachvollziehbar, wie Stadt, Landratsamt und Landtagsamt hier ineinanderarbeiten. Im Film „Wackersdorf“ konnten unsere Zuschauer nachvollziehen, wie die Obrigkeit so arbeitet, daß es paßt. Notfalls werden eben Bestimmungen wie im Fall Schuirer so geändert, wie sie gebraucht wurden, um die politischen Ziele –  hier gegen die Bevölkerung- durchzudrücken. Aber die Niederschlagung der Petition kommt nicht unerwartet. Wir haben exemplarisch einige Punkte herausgegriffen, an denen deutlich wird, wie unsere fundierte Darstellung mit 10-seitigen Schwall an juristischen Ausführungen die Vorgehensweise der Stadt Höchstadt als „legitimiert“ erscheinen soll. Die Reaktion der Politik auf die bemüht eindrucksvollen Gedankengirlanden eines gut dotierten Staatsbediensteten ist enttäuschend. Erkannt hätte werden können, wo und wie Zusammenhänge so konstruiert erscheinen, daß sie juristisch plausibel wirken.

Seit 2001 führen wir mit anderen gemeinsam ein ehrenamtlich betriebenes Kulturkino in Zusammenarbeit mit den Lamm-Lichtspielen Erlangen und nun seit 15 Jahren hier in Höchstadt das aktuelle Aischtaler Filmtheater. Dazu gab und gibt es weder steuerliche Vergünstigungen noch weiterreichende andere Fördermittel. Im Gegenteil: Es wird mit hoher finanzieller und organisatorischer Eigenleistung ein subsidiär bürgerschaftliches Engagement getätigt. Noch 2007 bezeichnete die Tageszeitung der Fränkische Tag uns als „Kulturinstitution“ und „Alternativ–Kino“, mit dem wir „das Höchstadter Publikum bilden“, sowie „Heimatpflege auf der Leinwand“gestalteten. Zudem wurden wir lange Jahre auch von Bürgermeister, Landratsamt bzw. Landrat Irlinger (unterstützt uns als Alt-Landrat noch heute), Kirchen, Kreissparkasse und Schulen sehr geschätzt sowie wurden aus der Bevölkerung sehr gut besucht.

Unsere politische Orientierung als Programmkino und des Bildungsauftrags an Verfassung und Menschenrechten hat sich nicht verändert. Wir treten mit unserem Programm (was auch in gewissem Umfang für andere Programmkinos gilt – wobei wir nicht davon leben müssen, also freier sind) immer auch noch für sozial Schwache und gegen die Kriege – auch die verfassungswidrigen von deutschem Boden ausgehenden bzw. sie unterstützenden – weltweit ein, wenden uns gegen die verwendeten Uranwaffen – ein Kriegsverbrechen – engagieren uns für Umweltschutz und breite Bildung, sowie für den Erhalt von Grundwerten, in Erziehungsfragen und für Völkerverständigung. Mittlerweile hatte sich der politische Wind in Richtung Stimmungsmache gegen Rußland hin zu Aufrüstung und Kriegsvorbereitung gedreht und unser Antikriegsengagement sowie unsere von – auch gewerbetreibenden – Mitbürgern geteilte Kritik an einer konzernorientierten Stadtpolitik wurde massiv bekämpft. Erlangen, Nürnberg, Bamberg und Fürth treten schon länger dafür ein: Bürgermeister für den Frieden (Mayors for Peace MfP), damit ein Kriegsverbrechen wie Hiroshima und Nagasaki nicht noch einmal sei. Und wir ergänzen: Und damit auch gegen Rußland nicht werden darf. MfP wurde und wird hier in Höchstadt unverständlicherweise von Stadtrat und katholischem Kirchenvertreter boykottiert bzw. gilt nach unserer Wahrnehmung als nicht erwünscht.

Wer gegen den Krieg eintritt könnte – nicht nur in Höchstadt- ausgegrenzt werden?

Steine des Anstoßes waren offensichtlich unser Eintreten für „Bürgermeister für den Frieden“ (Mayors for Peace), gegen die Verwendung von Uranwaffen, die Aufdeckung illegaler Filmvorführungen in Verantwortung von Bürgermeister Brehm/Stadt- und Pfarrgemeinderätin Exner (Lizenzbetrug), sowie unsere im Verbund mit Einzelhändlern der Innenstadt geäußerte Kritik an der Errichtung eines riesigen Einkaufszentrums. Diese Form der Bürgerbeteiligung in unserer Langzeitdoku „Wachstum ohne Gewissen“? wurde jüngst anläßlich der Eröffnung unseres Filmmuseums in einer Laudatio von Altlandrat Irlinger hervorgehoben. Der uns seit graumer Zeit ausgrenzende Fränkische Tag – gilt als Sprachrohr des Bürgermeisters – unterschlug auch diese Veranstaltung.

Wovon jedoch abgelenkt werden könnte:
Es wurden jetzt „erneut Videoaufzeichnungen veröffentlicht, die eine massive Truppenverlegung amerikanischer Panzer in den Osten belegt. Was soll das? Soll hier ein Krieg vorbereitet werden, den niemand will? Nunmehr hat sich der ehemalige Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer auch zu diesem Thema geäußert im Rahmen des NATO-Gipfels. … In dem Interview unter https://deutsch.rt.com stellt er fest, dass die Regierung und allen voran Frau Merkel seit 1999 und dem völkerrechtswidrigen Krieg mit Hunderttausenden von Toten gegen Jugoslawien auf dem Verfassungsauge blind sind. Nunmehr soll durch Steuererhöhungen ein Aufmarsch gegen Russland finanziert werden, den niemand in Deutschland und Europa will, für Kriege, zu denen wir Deutschen in der NATO oder in der EU im Interesse Dritter, sei es der Angelsachsen oder der Franzosen gezwungen werden.“[2]

Da heutzutage die Angst vor „russischer Propaganda“ geschürt wird, sei angemerkt:

„Plan Totality war der Plan eines Angriffs mit Kernwaffen, den US-General Dwight D. Eisenhower 1945, nach der Potsdamer Konferenz, auf Anweisung von Präsident Harry S. Truman ausarbeitete. Der Plan sah vor, die Sowjetunion mit 20 bis 30 Atombomben anzugreifen. Er sah 20 sowjetische Städte zur Vernichtung in einem Erstschlag vor: Baku, Gorki, Grosny, Irkutsk, Jaroslawl, Kasan, Kuibyschew, Leningrad, Magnitogorsk, Molotow, Moskau, Nischni Tagil, Nowosibirsk, Omsk, Saratow, Stalinsk, Swerdlowsk, Taschkent, Tbilisi und Tscheljabinsk.“[3]

Soll die Bevölkerung wieder einmal nicht merken, was geplant sein könnte? Gab es deshalb so scharfe Abgriffe aus dem Umfeld des Bürgermeisters gegen uns und die seit fast 15 Jahren stattgefundenen Mahnwachen in Höchstadt gegen die diversen Kriege und Umstürze (s. Putsch in der Ukraine)?

„Immer mehr Gewalttaten – Schulen außer Kontrolle“ ist mittlerweile in manchen Publikationen zu lesen.[4] Schon vor Jahren wurde die zunehmende Mediengewalt und ihre destruktive Wirkung angeprangert. Von politisch Verantwortlichen aber auch von Bildungsseite wurde die Dramatik heruntergespielt. So meldeten die Nürnberger Nachrichten unlängst, daß die Stadt Nürnberg wegen Vandalismus in Schultoiletten 250 000 Euro aufwenden muß.[5] Nach unserer Erinnerung wurden wir vor Jahren nicht zu den Schulkinowochen zugelassen: Wir wollten nicht Harry Potter spielen, die unserer Auffassung nach deutliche Einübung in Rassismus, aber auch einer Lebenssituation, in der Schüler immer wieder um ihr Leben kämpfen müssen sowie einen Rückschritt in eine mittelalterlichen Willkürherrschaft mit Verlies und Scharfrichter. Brutale Computerspiele, Monsterfilme aber auch entsprechende Schullektüren können das Gemüt junger Menschen formen. Soziale Verbundenheit kann so schwer entstehen.

Kinofilme kosten stets Geld – wider den schleichenden Werteverfall

Grundsätzlich besteht doch ein Konsens, daß Kino Geld kostet, wie jeder Betreiber ausführen wird: Die Filme kosten Geld in der Herstellung, die Schauspieler wollen ihre Gage, Räumlichkeiten kosten Miete, Angestellte müssen bezahlt werden und der Betreiber muß davon leben (was bei uns wegfällt, da wir von jeher ehrenamtlich arbeiten). Wie kann da so etwas kostenlos angeboten werden, wie in Höchstadt von Stadt und Kirchen? Und da fragen doch Mitbürger, wieso es anderswo Geld kostet? Wer in Bamberg oder Erlangen sich interessiert und Vorstellungen besucht, muß diese in der Regel bezahlen. Was ist hier in Höchstadt anders, daß Kirchen und Stadt Vorstellungen scheinbar kostenlos anbieten? Allerdings interessantermaßen nur für Filmvorführungen, denn Veranstaltungen in der Kulturfabrik oder ein Schwimbadbesuch kosten weiterhin Eintritt. Die Künstler wollen bezahlt werden und 19 Euro pro Karte können es schon einmal werden.

Das unentgeldliche Zeigen von Filmen mit einer MPLC-Lizenz, so führte das LRA (Landratsamt) aus/das Landtagsamt schreibt genau gleich, erfolgt aufgrund einer sogenannten nicht-gewerblichen Filmvorführlizenz „für eine bestimmte Auswahl von Filmen, die sich nicht mehr im aktuellen Filmverleih befinden.“ Jeder Filmverleih hat jedoch ein Repertoire, das ausleihbar ist – unabhängig davon, wann der Film geliehen wird. Normalerweise beträgt das Auswertungsfenster für Kinos vier bis sechs Monate. Hier nun kann, sobald die DVD verfügbar ist, je nach Film  -so er auf der Liste von MPLC genannt ist – gespielt werden. Wenn das Höchstadter Beispiel Schule macht, können damit vor allem kleinere Kinos längerfristig geschädigt werden, da Raumkosten, Lizenzgebühren etc. weiterhin anfallen (normalerweise wird vom Verleih eine Mindesgarantie von 130 Euro verlangt). Auf weitere Details dazu soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

Wir vom Aischtaler Filmtheater haben uns schon immer dagegen verwahrt, mit Beiträgen zu Unterhaltungsgewalt aber auch zu „Tod auf Verlangen“ und den „assistierten Suizid“, den sog. Mainstream in Richtung Kriegsbereitschaft und Feindseligkeit gegen andere Völker mit lenken zu helfen. Von daher leuchtet es uns ein, wenn die Stadt Höchstadt aber auch die Evangelische Kirche glauben, mit einem kostenlosen Angebot mehr Menschen erreichen zu können. Das erscheint uns als ein motivierender Faktor zu sein, um gewünschte Sichtweisen – etwa für eine positive Einstellung konzernorientierter Wirtschaftspolitik gegenüber –  unter die Leute bringen zu können. Die Propaganda eines vorgeblichen europäischen Friedensprojektes unterschlägt etwa den völkerrechtswidrigen Vernichtungsangriff auf Jugoslawien 1999 unter Rot-Grün (Kosovokrieg), aber auch die – wie George Friedman 2015 in zynischer Offenheit enthüllte – Länder aus dem Machtstreben der USA heraus aufeinanderzuhetzen (zwischen Rußland und Deutschland darf nie eine Verbindung entstehen, weil die USA das als Bedrohung behaupten und verhindern müssen). Ansonsten bietet unserer Wahrnehmung nach die Stadt Höchstadt ein alternatives Programm an, weil sie bei Themen wie z.B. der Sterbehilfe nicht auf unsere Unterstützung bauen kann[6]. Daher waren und sind Stadt und Kirche anscheinend gezwungen, ein eigenes Angebot aufzubauen. Damit könnte der breit angelegte Wertewandel (-verfall) ggfs. klappen.[7]

Das Märchen von angeblich bitterarmen Senioren und Schülern

Das Aischtaler Filmtheater bekommt Kinofilme in Absprache mit Verleihern und anderen Kinos häufig als Nachspieler; wir können auch nicht durchgängig aufführen. Konsequenterweise schieben wir manche Filme oftmals zeitlich nach hinten. Nicht hinnehmbar ist ein kostenloses Filmangebot der Stadt Höchstadt auch schon deshalb, da die dort für die Zukunft angezeigten Filme eine Präsentation unsererseits verunmöglich(t)en. Ein städtisches Kulturangebot darf jedoch kein privates Angebot überblenden.

In einem weiteren Konstrukt versuchte das LRA, was wir in unserer Petition dargestellt hatten, durch ein künstliche Auftrennung in eine unterschiedliche „Zielverfolgung“ von Stadt und Privatwirtschaft einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip als „unbegründet“ zu behaupten. Da dieser Unterschied in der Zielverfolgung angeblich existiere, gäbe es folglich keine „Konkurrenz“. Wenngleich in der Realität jedes Theater oder Kino sich je nach Inhalt oder Alterbeschränkung an ein entsprechendes Publikum wendet und alle entsprechenden Einrichtungen natürlich in Konkurrenz zueinander stehen, lenkt das LRA und damit auch die Stadt das Denken des Normalbürgers auf eine sog. „Zielgruppe“ für ihre Filmvorführungen: „Kinder, Jugendliche und Senioren“. Damit verbunden sei „nicht das Ziel, anderen Filmvorführern Konkurrenz zu machen, sonder einen ‚Kinobesuch‘ im Kulturzentrum bewusst auch bei fehlenden finanziellen Mitteln zu ermöglichen.“

Hier nun wird taktisch für den Normalbürger eine neue emotionale Verbindung moralisch edler Motive eingeführt, seine Wahrnehmung neu „gerahmt“ (man nennt diese Psychotechnik „Framing“) , indem die normalerweise durch Eintritt zu finanzierende Kulturpflege mit einer Sozialleistung durch die öffentliche Hand für Bedüftige verknüpft wird. Wo also, so Simsalabim keine finanzielle Leistungserbringung folglich auch keine Konkurrenz, also auch keine Unterbietungskonkurrenz. Clever gedacht. Auf diese Weise glauben LRA und Landtagsamt anscheinend, daß damit auch das „Argument“ vorbeugend vom Tisch sein könnte, hier würden ggfs. Steuergelder zur Bespaßung von Bürgern „verschleudert“ werden. Übrigens stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum nicht das Schwimmbad kostenlos zu benutzen ist, wo doch Körperertüchtigung gerade für Kinder und Jugendliche als wichtig anzusehen ist?

Tatsache bleibt, daß erbrachte Leistungen in der Regel auch bezahlt bzw. erwirtschaftet werden müssen. Dienstleistungen der Gemeinde werden normalerweise über Gebühren abgerechnet. Landratsamt und Landtagsamt begründen die Kostenlosigkeit der Filmvorführungen so: „Nach Aussage der Stadt orientieren sich die städtischen Filmvorführungen an den Bedürfnissen von Kin­dern, Jugendlichen und Senioren, denen ein ‚Kinobesuch“ auch bei fehlenden finanziellen Mitteln ermöglicht werden soll.“ Es ist nicht bekannt, daß seitens der Stadt Bedüftigkeitsprüfungen  noch Armutsstatistken über Senioren und Schüler vorliegen.

In diversen Städten Deutschlands gibt es nun die Einrichtung der KULTURPFORTE[8]. Sie soll jeweils Menschen mit geringem Einkommen die kostenlose Teilhabe etwa an Kultur- und Kunstveranstaltungen ermöglichen. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der KULTURPFORTE vermitteln zwischen Kultureinrichtungen und kulturinteressierten Menschen. Nach Registrierung und Bedüftigkeitsnachweis können für Veranstaltungen namentlich hinterlegte, kostenlose Karten übernommen werden. Es ist allgemein bekannt, daß normalerweise Busfahren oder ein Museumsbesuch an die Entrichtung von Entgelten gekoppelt sind.Es reicht nicht zu behaupten, man sei Sozialhilfeempfänger oder anderweitig bedürftig, um einfach (Sozial)Leistungen umsonst zu erhalten. Die Stadt Höchstadt nun ihrerseits behauptet pauschal für „Kinobesuche“ von vornherein auf jedwede Bedüftigkeitsprüfung verzichten zu können und finanziert gerade diesen Ausschnitt aus Steuergeldern. Die damit verbundene „Unterbietungskonkurrenz“ schädigt nicht nur uns, sondern auch die anderen Kinos der Region, die mit einem differenzierten und vielfältigen, jedoch kostenpflichtigen Angebot genutzt werden können. Die Fokussierung von Stadt und LRA auf eine konstruierte „Rechtfertigung“ für das schädigende Handeln läßt den Verdacht aufkommen, daß es sich um eine vor allem auf uns gerichtete, gezielte Schädigung handeln könnte.

Begrenzte Unterstützungsbereitschaft der Stadt für Bedürftige?

Zur Gewährung von Kinogutscheinen behauptet das Landtagsamt: „Eine Alternative wäre zwar zum Beispiel die Gewährung finanzieller Un­terstützung an bedürftige Bürger zum Besuch von Kinos. Eine solche Maßnahme würde weniger stark in die Wettbewerbsposition von privaten Kinos eingreifen. Der Nachteil dieses Verfahrens besteht jedoch zum einen in dem großen bürokrati­schen Aufwand. Zum anderen wäre es nicht gleich wirksam zur Erreichung des angestrebten Zwecks. Im vorliegenden Fall wendet die Stadt 180 Euro im Jahr für eine MPLC-Schirmlizenz auf. Diese Mittel stünden ihr für die Ausgabe von Kino­gutscheinen zur Verfügung. Damit könnte sie zum Beispiel 30 Kindern höchstens zweimal im Jahr einen kostenlosen Kinobesuch ermöglichen. Von den städtischen Filmvorführungen können deutlich mehr Bürger profitieren.“

Damit wird unterstellt, daß nur nachgewiesen (?) Bedürftige Gutscheine bekommen, deren Finanzierungslimit in den Kosten der Schirmlizenz zu suchen ist. Wenn beispielweise von den jeweiligen Gebühren im Jugendzentrum auszugehen ist, so ist die Kostenfrage schnell geklärt. Jugendliche, die 15 Euro Beitrag für einen Kinonachmittag in Erlangen zu leisten in der Lage sind, haben anscheinend finanzielle Reserven über ihr Elternhaus und unsere letzte Schülervorstellung hat keiner mangels Entrichtung des Eintrittsgeldes ausgelassen. Das haben wir in der Vergangenheit bei keiner Schülervorstellung erlebt. Im Übrigen ist Deutschland, was Bürokratie angeht, hervorragend aufgestellt, besonders das Landratsamt mit seinen berechtigt als Schikanen empfundenen Restriktionen. Es unterstützen anderswo AWO und Caritas die Kulturpforten aber auch der VdK hatte hier in Höchstadt seinerzeit eine Kinowoche für Senioren im Verbund von Aischtaler Filmtheater, den Lamm-Lichtspielen Erlangen und den Casino-Lichtspielen Eckental finanziert. So viel zum leeren Geschwafel hochbezahlter Staatsdiener.

Lange Jahre kein Bedarf an der Einrichtung eines Kinos in Höchstadt – Gewerbe lohnt nicht?

Mit weiteren Allgemeinplätzen zur Kultur- und Jugendpflege kommt vom Landtagsamt ein vom eigentlichen Problem wegführender Aspekt ins Spiel:

Die Durchführung von „Kinovorführungen“ als „Gegenstand einer gemeindlichen Aufgabe“ behauptete das LRA damit, daß „laut Aussage der Stadt … bereits seit dem Jahr 2000 der Wunsch der Bürger nach einem Kino laut [wurde].“ Zwischen 1948 und 1962 bestand in der Kapuzinerstraße (Höchstadt) die von der Familie Kohler geführte „Schauburg“. 2005 begann nach dem Erwerb des Gebäudes durch die WAB Kosbach die Entkernung des Gebäudes. Später erfolgte der Umbau entsprechend den Erfordernissen einer Einrichtung für Menschen mit psychischen Problemen. Es war also genug Zeit, wenn man es gewollt hätte, das Gebäude in Hinblick auf eine Kinonutzung zu modernisieren. Offensichtlich waren weder Investitionsmöglichkeiten noch der Wille oder ein entsprechendes Nutzungsumfeld für einen regelmäßigen Kinobetrieb vorhanden. Von daher wirkt es mehr als erstaunlich, daß sowohl die Stadt Höchstadt als auch das LRA darin nun eine „gemeindliche Aufgabe“ sehen.

Hinzu kommt, daß der „Verein Förderung der Filmkultur e.V.“ (Träger des Aischtaler Filmtheaters) Ende 2005 einen Raum im Haus der Vereine angemietet und diesen zu einem Kinosaal mit Projektionsmöglichkeiten sowohl für Kinofilm als auch digitale Filme gestaltet hatte. Das Nutzungsentgeld für diese Raumnutzung wurde als monatlicher Zuschuß seitens der Stadt als Vereinsförderung bezahlt. Ältere Fotos zeigen einen lebhaften Besuch und seitens der Presse wurde von einer „Kultur-Institution“ (Fränkischer Tag, 31.Juli 2007) geschrieben. Unser Kino galt quasi als „Vollversorger“, das in einer langjährigen Zusammenarbeit mit anderen Kinos der Region durch sein breit differenziertes Angebot auf großen Zuspruch stieß.“

Insofern stellt die folgende Behauptung des Landtagsamtes einen weiteren Taschenspielertrick dar: „Der Bedarf an Kinovorstellungen lässt sich bei rund 13.400 Einwohnern nicht durch die Angebote des Aischtaler Filmthe­aters und der Stadt in Höchstadt selbst decken.“ S.6

Wir stellen fest: Jahrelang hatte unser Angebot im Verbund mit Kinos der Region vollumfänglich genügt. Wenn also zwischen 1962 und 2005 die Einrichtung eines Kinos jahrelang nicht als notwendige „Daseinsvorsorge“ galt und wir als „Vollversorger“ galten, stellt sich für uns die Frage, warum – wenn auch geraume Zeit später – , als wir mit unserem Antikriegsengagement (Bürgerantrag 2008 an den Stadtrat zu einem Beitritt zu „Bürgermeister für den Frieden“ Mayors for Peace sowie Künstlerperformance  „Sag NEIN zum Krieg, sag JA zum Frieden“ im Rahmen von Höchstadts Jahr zu Frieden 2009 (mit entsprechenden öffentlichen Mahnwachen) verstärkt öffentlich tätig wurden, offensichtlich langsam seitens der Stadt aus politischen Gründen erwogen worden sein könnte, ein „Umsonstkino“ab 2012 einzuspeisen. Offiziell wurde dieses lt. Fränkischem Tag den „Filmfans“ schmackhaft gemacht.

Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, daß jede derartige Kinoveranstaltung eine Konkurrenz für die Kinos der Region bedeutet. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine Unterbietung handelt. Die Finanzkraft der Stadt ist allein schon dadurch größer, daß die Raumbereitstellung und Sammellizenz etc. über Haushaltsmittel erfolgt. Das sind nicht konkurrenzfähige Bedingungen, da es ein Angebot unterhalb von Marktbedingungen darstellt. Damit findet eine Wettbewerbsverzerrung statt. Es versteht sich von selbst, wenn beispielsweise Schulklassen, andere Kinder u.U. Jugendliche keine Kinovorstellungen in unseren Kinos mehr buchen, sobald das Angebot kostenlos zu erhalten ist. In unserem Filmtheater, das Lizenzgebühren, Raummieten etc. bezahlen muß, gingen die Besucherzahlen zurück, nachdem die Stadt die gleichen Filme zeitversetzt und kostenlos anbot.

Wir erwähnen an dieser Stelle, daß die „Unterbietungskonkurrenz“ und „Wettbewerbsverzerrung“ der Stadt Höchstadt gegenüber uns – und eigentlich auch den Programmkinos der Region wie den Lamm-Lichtspielen Erlangen – nun durch die Evangelische Kirche Höchstadt offensichtlich eine Fortsetzung gefunden. Vor allem deshalb ist das kritisch zu sehen, wenn man im Koalitionsvertrag[9] liest, daß „Kulturelle Infrastruktur und Kulturförderung“ – also auch das Kino – in der Fläche zu stärken sind.[10] Man stelle sich vor, die Stadt Höchstadt richtet mit Steuergeldern in der Nähe der Bäckerei Fumy einen Backshop zur kostenlosen Abgabe von Frühstücksbrötchen ein. Wenn der Bäcker protestiert, würde ihm zynisch geantwortet: Du mußt eben attraktiver werden. Das ist eben der Markt. Kommt Ihnen das nicht bekannt vor? Tatsache ist: Es gibt nichts wirklich umsonst, einer zahlt die Zeche – immer!

Fragwürdige Jugendarbeit der Stadt Höchstadt

Seitens des Landtagsamts wird weiter mit allgemeinen Plausibilitätsbasteleien in Gedankengirlanden geschwelgt : „Soweit sich die kommunalen Film­vorführungen an Jugendliche richten, können diese zudem unter die kommunale Aufgabe der Jugendhilfe gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 1 GO subsumiert werden. Danach ist es Aufgabe der Gemeinden, Einrichtungen der Jugendhilfe (z. B. Ju­gendzentren) zu schaffen und zu erhalten. Dies beinhaltet, den Jugendlichen An­gebote für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu unterbreiten, zu denen auch gele­gentliche Filmvorführungen gehören können.“

Generell sei vorausgeschickt, daß Kinder und Jugendliche anzutreffen sind, die oftmals mit einem Phantasiebuch beschäftigt sind, wie z.B. „Harry Potter“ oder anderen Phantasiegestalten. In der heutigen Kinder- und Jugendliteratur findet man vor allem Phantasiegeschichten, die von Hexen, Zauberern, Vampiren und Monstern handeln oder von Menschen mit phantastisch überhöhten Fähigkeiten. Die lesenden Kinder – was die Fortsetzung ihrer Eindrücke in irrealen Filmwelten findet – werden damit nicht mehr auf das reale Leben vorbereitet, ihr Mitgefühl wird nicht mehr angesprochen, sondern ihnen wird eine Scheinwelt vorgegaukelt, in der Hass, Gewalt und Zauberei das Denken der Kinder vernebeln und sie von der Realität wegführen.

„Sinnvolle Freizeitgestaltung“ soll im Folgenden anhand der Praxis des Jugendzentrums in Höchstadt einer näheren Betrachtung unterzogen werden: Wir haben den allgemein zu beobachtenden Wertewandel – wie etwa den einer Jugendarbeit wie der des Jugendzentrums „Chill out“ (bekannt aus der Drogensprache), in der Jugendliche mit Gewaltvorbildern „gefüttert“ werden – nicht haben mitvollziehen wollen. Unabdingbares Fundament einer Demokratie ist die Erziehung und Bildung der Jugend zu Bürgern sowie zu einem gewaltfreien Umgang. Insofern lehnen wir es ab, städtische Jugendarbeit darin zu sehen, dem Mainstream folgend an der Bespaßung der jungen Generation mitzuwirken. Das schafft falsche Maßstäbe für die Beurteilung unseres gesellschaftlichen Zusammenwirkens. Wenn nun im Jugendzentrum „Chill out“ beispielsweise ein Kinobesuch mit leicht konsumierbarer Kost wie dem Film „Tomb Raider“ (Grabräuber) auf dem Programm steht (26.03. 2018, Kosten püro Teilnehmer „ca. 15 Euro“ – kostenloser Besuch nicht bekannt) , so können die jugendlichen Zuschauer eine Orgie der Gewalt erleben. Die Beschreibung des Trailers weist darauf hin: „Doch wenn Lara mit ihrem Bogen reihenweise Kopfschüsse verteilt oder einen Mann qualvoll ersticken lässt, geht das schon über den Gewaltgrad eines durchschnittlichen Actionfilms hinaus.“[11] Grauenhaft. Warum vor allem städtische Jugendarbeit mehr sein muß als Bespaßung und das Konsumieren von „Unterhaltungsgewalt“, was nicht nur unchristlich sondern auch gemeinwohlschädlich ist, klärt vor allem unsere Verfassung.[12] Geklärt wird in diesem Zusammenhang auch, warum wir mit dem städtischen Arbeitskreis Kultur (AKKU) Höchstadt, den wir seinerzeit mit gegründet hatten, prinzipiell nicht zusammenarbeiten.

Unterhaltungsgewalt hat noch nie dem Wohl der Bevölkerung gedient

Die Auswahl von Filmen unseres Filmtheaters orientierte und orientiert sich am personalen Menschenbild unserer Verfassung. Kern einer Beförderung der Demokratie ist die Entwicklung eines sozialen Gefühls und die Einübung prosozialen Handelns – gerade bei Jugendlichen – durch entsprechende Vorbilder. Dasentspricht dem personalen Menschenbild des Grundgesetzes, welches das Bundesverfassungsgericht wie folgt formuliert hat: „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums, das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum – Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.“

Es gilt dabei dem entgegenzuwirken, was Papst Franziskus treffend ausführte: „Es ist die geistliche Armut unserer Tage, die ganz ernstlich auch die Länder betrifft, die als die reichsten gelten. Es ist das, was mein Vorgänger, der liebe und verehrte Benedikt XVI., ‚Diktatur des Relativismus‘ nennt und was jeden sein eigener Maßstab sein lässt und so das Zusammenleben unter den Menschen gefährdet.“ (Audienz für das am Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps, 22.03.2013)[1]

Wenn behauptet wird, daß Filmverantaltungen zur „kommunalen Daseinsvorsorge“ zu rechnen sind und sowohl „örtliche Kulturpflege“ aber auch „Jugendhilfe“ allgemein zugehörig erscheinen. Es ist ein Allgemeinplatz wenn das Landtagsamt weiter ausführt: „Auch das ‚Kino‘ lässt sich dem Kultur­begriff zuordnen und das Angebot von Filmveranstaltungen kann einen Beitrag zum kulturellen Wohl der Bevölkerung leisten….“(S. 3) Zur Frage des „Wohls der Bevölkerung“ stellen wir es so dar: Gezeigt wurde ab 2012 zunächst eher Unterhaltungsgewalt, später wurde auch zu unseren Programmkinofilmen gewechselt. Allerdings wurde jahrelang ohne Lizenz vorgeführt, was auch andere Kinos der Region als Schädigung empfanden.

Wenn die Darstellung von Folter, Unterdrückung, Erniedrigung und Entwürdigung der Menschheit des Menschen („Mission Impossible III, 14.07.2012“), sowie Mord und Totschlag etwa mittels „Hexenkräften“ gestaltet wurden und Personen von herabfallenden Steinen erschlagen werden („Dark Shadows“ 18.05.2013), also „Unterhaltungsgewalt“ angeboten wurde, so stellt dies allerdings ein mehr als fragwürdiges, nur vorgeblich demokratisches Verständnis der Stadt dar.[13]

Es bestätigt nur das oben von uns Ausgeführte hinsichtlich einer möglicherweise politisch gewollten Wertewandels, dem wir im Wege stehen. Gilt hier der Satz, man darf für den Frieden sein so lange man dem Krieg nicht im Wege steht?

© Ulrike und Werner Schramm, Höchstadt 11/2019


[1] Landtagsamt Schreiben v. 30.10.2019 mit Bayerisches Staatsministerium d. Innern, f. Sport u. Integration.02.09.2019

[2] Willy Wimmer: Vorbereitung zum Krieg gegen Russland, https://www.ra-schulte.de/willy-wimmer-vorbereitung-zum-krieg-gegen-russland

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Plan_Totality

[4] „Lehrerverband warnt Unsere Schulen sind außer Kontrolle“, https://www.bild.de/politik/inland/schule/situation-an-brennpunktschulen-ausser-kontrolle-55202968.bild.html, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gewalt-an-deutschen-schulen-eine-chronik-tatort-schule.cd0e319f-4277-448b-9dde-bb12194097ef.html, https://www.focus.de/familie/schule/vbe-studie-gewalt-gegen-lehrer-an-deutschen-schulen-ist-keine-seltenheit_id_8861069.html

[5] “Fäkal-Vandalismus” in Schultoiletten erreicht neue Dimension, https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/fakal-vandalismus-in-schultoiletten-erreicht-neue-dimension-1.9455492

[6] Bereits 1995 hatte Pfarrer Fliege ohne kirchlichen Widerspruch im BR eine Talkshow durchgeführt: „Warum hilft mir denn keiner in den Tod? Tabuthema Sterbehilfe“ ARD vom 27.3.1995, heutzutage laufen Kinofilme die gewissermaßen das sozialverträgliche Frühableben bewerben. Wenn der Partner älter und dement wird, dann „erlöst“ man ihn und bringt ihn um. Der Film „Das Leuchten der Ernnerung“ ist weiterhin in Bamberg bei der Medienzentrale auszuleihen.

[7] Wie kommt der Krieg in die Köpfe -und in die Herzen?Kölner Aufruf gegen Computergewalt http://www.nrhz.de/flyer/media/13254/Aufruf_gegen_Computergewalt.pdf

https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_didaktik/sozialkunde/Texte_und_Literaturtipps_Teil_B/Krautz_J_2009.pdf

Bildung als Anpassung? Das Kompetenz-Konzept im Kontext einer ökonomisierten Bildung Jochen Krautz, Speziell das Kapitel: 7. Kompetent in den Krieg,  In: Publikation der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft e.V. Publication of the International Erich Fromm Society Copyright © beim Autor / by the author

https://youtu.be/lnt9Ctc2_ww Trailer zur Gamescom

[8] Vgl. exemplarisch https://www.guenterritter.de/kulturpforte-soest.html

[9] Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland Ein neuer Zusammenhalt für unser Land Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Berlin, 7. Februar 2018,  S. 167ff.

[10] „Zukunftsprogramm Kino“ soll schneller an den Start Bund will Kinos im ländlichen Raum fördern , https://www.cducsu.de/themen/bildung-forschung-kultur-und-medien/zukunftsprogramm-kino-soll-schneller-den-start

[11] https://www.kino.de/film/tomb-raider-2018/news/tomb-raider-2018-fsk-welche-altersfreigabe-hat-der-action-film/

[12] Art. 131, (2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

[1] http://www.bistum-regensburg.de/glauben/papst-franziskus-in-zitaten/#accordion

[13] Eine kleine Auswahl zum Thema: Karl A. Schachtschneider, Rechtsgrenzen der Gewaltdarstellungen, in: R. und R. Hänsel, Da spiel ich nicht mit, Donauwörth 2006, S. 213ff.;  Werner Glogauer, Kriminalisierung von Kinder und Jugendlichen durch Medien, Baden-Baden 1991; Lt. Col. Dave Grossman,Gloria  Caetano, Wer hat unseren Kindern das Töten beigebracht? Stuttgart 2002; Rudolf H. Weiß, Gewalt, Medien und Aggressivität bei Schülern, Göttingen 2000, Werner H. Hopf, Mediengewalt, Lebenswelt und Persönlichkeit – eine Problemgruppenanalyse bei Jugendlichen,  http://www.sozialwirksame-schule.de/pdf/hopf_mediengewalt.pdf; Medienforschung Internationale Forschung und Beratung e.V., http://www.mediengewalt.eu/index.html, Vortragstext: Jugendmedienschutz: Das Gutachten des Bredow-Instituts Referent: Dr. Rudolf H. Weiß (20.11.2008), http://www.mediengewalt.eu/downloads/Weiss-Langfassung-2-Kongress-20-11-08_korr.pdf

Der Bayerische Landtag[1] hat unsere Petition bezüglich einer Beschwerde gegen das unserer Auffassung nach als Unterbietungskonkurrenz eingerichtete „Umsonstkino“ seitens der Stadt Höchstadt einem privaten Anbieter, dem Aischtaler Filmtheater, gegenüber zurückgewiesen. Im Folgenden soll auch der politische Zusammenhang der Ablehnung, der für die Beurteilung dieser Entwicklung eine Rolle spielen könnte, umrissen werden. Da bekantlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, erscheint es für uns nachvollziehbar, wie Stadt, Landratsamt und Landtagsamt hier ineinanderarbeiten. Im Film „Wackersdorf“ konnten unsere Zuschauer nachvollziehen, wie die Obrigkeit so arbeitet, daß es paßt. Notfalls werden eben Bestimmungen wie im Fall Schuirer so geändert, wie sie gebraucht wurden, um die politischen Ziele –  hier gegen die Bevölkerung- durchzudrücken. Aber die Niederschlagung der Petition kommt nicht unerwartet. Wir haben exemplarisch einige Punkte herausgegriffen, an denen deutlich wird, wie unsere fundierte Darstellung mit 10-seitigen Schwall an juristischen Ausführungen die Vorgehensweise der Stadt Höchstadt als „legitimiert“ erscheinen soll. Die Reaktion der Politik auf die bemüht eindrucksvollen Gedankengirlanden eines gut dotierten Staatsbediensteten ist enttäuschend. Erkannt hätte werden können, wo und wie Zusammenhänge so konstruiert erscheinen, daß sie juristisch plausibel wirken.

Seit 2001 führen wir mit anderen gemeinsam ein ehrenamtlich betriebenes Kulturkino in Zusammenarbeit mit den Lamm-Lichtspielen Erlangen und nun seit 15 Jahren hier in Höchstadt das aktuelle Aischtaler Filmtheater. Dazu gab und gibt es weder steuerliche Vergünstigungen noch weiterreichende andere Fördermittel. Im Gegenteil: Es wird mit hoher finanzieller und organisatorischer Eigenleistung ein subsidiär bürgerschaftliches Engagement getätigt. Noch 2007 bezeichnete die Tageszeitung der Fränkische Tag uns als „Kulturinstitution“ und „Alternativ–Kino“, mit dem wir „das Höchstadter Publikum bilden“, sowie „Heimatpflege auf der Leinwand“gestalteten. Zudem wurden wir lange Jahre auch von Bürgermeister, Landratsamt bzw. Landrat Irlinger (unterstützt uns als Alt-Landrat noch heute), Kirchen, Kreissparkasse und Schulen sehr geschätzt sowie wurden aus der Bevölkerung sehr gut besucht.

Unsere politische Orientierung als Programmkino und des Bildungsauftrags an Verfassung und Menschenrechten hat sich nicht verändert. Wir treten mit unserem Programm (was auch in gewissem Umfang für andere Programmkinos gilt – wobei wir nicht davon leben müssen, also freier sind) immer auch noch für sozial Schwache und gegen die Kriege – auch die verfassungswidrigen von deutschem Boden ausgehenden bzw. sie unterstützenden – weltweit ein, wenden uns gegen die verwendeten Uranwaffen – ein Kriegsverbrechen – engagieren uns für Umweltschutz und breite Bildung, sowie für den Erhalt von Grundwerten, in Erziehungsfragen und für Völkerverständigung. Mittlerweile hatte sich der politische Wind in Richtung Stimmungsmache gegen Rußland hin zu Aufrüstung und Kriegsvorbereitung gedreht und unser Antikriegsengagement sowie unsere von – auch gewerbetreibenden – Mitbürgern geteilte Kritik an einer konzernorientierten Stadtpolitik wurde massiv bekämpft. Erlangen, Nürnberg, Bamberg und Fürth treten schon länger dafür ein: Bürgermeister für den Frieden (Mayors for Peace MfP), damit ein Kriegsverbrechen wie Hiroshima und Nagasaki nicht noch einmal sei. Und wir ergänzen: Und damit auch gegen Rußland nicht werden darf. MfP wurde und wird hier in Höchstadt unverständlicherweise von Stadtrat und katholischem Kirchenvertreter boykottiert bzw. gilt nach unserer Wahrnehmung als nicht erwünscht.

Wer gegen den Krieg eintritt könnte – nicht nur in Höchstadt- ausgegrenzt werden?

Steine des Anstoßes waren offensichtlich unser Eintreten für „Bürgermeister für den Frieden“ (Mayors for Peace), gegen die Verwendung von Uranwaffen, die Aufdeckung illegaler Filmvorführungen in Verantwortung von Bürgermeister Brehm/Stadt- und Pfarrgemeinderätin Exner (Lizenzbetrug), sowie unsere im Verbund mit Einzelhändlern der Innenstadt geäußerte Kritik an der Errichtung eines riesigen Einkaufszentrums. Diese Form der Bürgerbeteiligung in unserer Langzeitdoku „Wachstum ohne Gewissen“? wurde jüngst anläßlich der Eröffnung unseres Filmmuseums in einer Laudatio von Altlandrat Irlinger hervorgehoben. Der uns seit graumer Zeit ausgrenzende Fränkische Tag – gilt als Sprachrohr des Bürgermeisters – unterschlug auch diese Veranstaltung.

Wovon jedoch abgelenkt werden könnte:
Es wurden jetzt „erneut Videoaufzeichnungen veröffentlicht, die eine massive Truppenverlegung amerikanischer Panzer in den Osten belegt. Was soll das? Soll hier ein Krieg vorbereitet werden, den niemand will? Nunmehr hat sich der ehemalige Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer auch zu diesem Thema geäußert im Rahmen des NATO-Gipfels. … In dem Interview unter https://deutsch.rt.com stellt er fest, dass die Regierung und allen voran Frau Merkel seit 1999 und dem völkerrechtswidrigen Krieg mit Hunderttausenden von Toten gegen Jugoslawien auf dem Verfassungsauge blind sind. Nunmehr soll durch Steuererhöhungen ein Aufmarsch gegen Russland finanziert werden, den niemand in Deutschland und Europa will, für Kriege, zu denen wir Deutschen in der NATO oder in der EU im Interesse Dritter, sei es der Angelsachsen oder der Franzosen gezwungen werden.“[2]

Da heutzutage die Angst vor „russischer Propaganda“ geschürt wird, sei angemerkt:

„Plan Totality war der Plan eines Angriffs mit Kernwaffen, den US-General Dwight D. Eisenhower 1945, nach der Potsdamer Konferenz, auf Anweisung von Präsident Harry S. Truman ausarbeitete. Der Plan sah vor, die Sowjetunion mit 20 bis 30 Atombomben anzugreifen. Er sah 20 sowjetische Städte zur Vernichtung in einem Erstschlag vor: Baku, Gorki, Grosny, Irkutsk, Jaroslawl, Kasan, Kuibyschew, Leningrad, Magnitogorsk, Molotow, Moskau, Nischni Tagil, Nowosibirsk, Omsk, Saratow, Stalinsk, Swerdlowsk, Taschkent, Tbilisi und Tscheljabinsk.“[3]

Soll die Bevölkerung wieder einmal nicht merken, was geplant sein könnte? Gab es deshalb so scharfe Abgriffe aus dem Umfeld des Bürgermeisters gegen uns und die seit fast 15 Jahren stattgefundenen Mahnwachen in Höchstadt gegen die diversen Kriege und Umstürze (s. Putsch in der Ukraine)?

„Immer mehr Gewalttaten – Schulen außer Kontrolle“ ist mittlerweile in manchen Publikationen zu lesen.[4] Schon vor Jahren wurde die zunehmende Mediengewalt und ihre destruktive Wirkung angeprangert. Von politisch Verantwortlichen aber auch von Bildungsseite wurde die Dramatik heruntergespielt. So meldeten die Nürnberger Nachrichten unlängst, daß die Stadt Nürnberg wegen Vandalismus in Schultoiletten 250 000 Euro aufwenden muß.[5] Nach unserer Erinnerung wurden wir vor Jahren nicht zu den Schulkinowochen zugelassen: Wir wollten nicht Harry Potter spielen, die unserer Auffassung nach deutliche Einübung in Rassismus, aber auch einer Lebenssituation, in der Schüler immer wieder um ihr Leben kämpfen müssen sowie einen Rückschritt in eine mittelalterlichen Willkürherrschaft mit Verlies und Scharfrichter. Brutale Computerspiele, Monsterfilme aber auch entsprechende Schullektüren können das Gemüt junger Menschen formen. Soziale Verbundenheit kann so schwer entstehen.

Kinofilme kosten stets Geld – wider den schleichenden Werteverfall

Grundsätzlich besteht doch ein Konsens, daß Kino Geld kostet, wie jeder Betreiber ausführen wird: Die Filme kosten Geld in der Herstellung, die Schauspieler wollen ihre Gage, Räumlichkeiten kosten Miete, Angestellte müssen bezahlt werden und der Betreiber muß davon leben (was bei uns wegfällt, da wir von jeher ehrenamtlich arbeiten). Wie kann da so etwas kostenlos angeboten werden, wie in Höchstadt von Stadt und Kirchen? Und da fragen doch Mitbürger, wieso es anderswo Geld kostet? Wer in Bamberg oder Erlangen sich interessiert und Vorstellungen besucht, muß diese in der Regel bezahlen. Was ist hier in Höchstadt anders, daß Kirchen und Stadt Vorstellungen scheinbar kostenlos anbieten? Allerdings interessantermaßen nur für Filmvorführungen, denn Veranstaltungen in der Kulturfabrik oder ein Schwimbadbesuch kosten weiterhin Eintritt. Die Künstler wollen bezahlt werden und 19 Euro pro Karte können es schon einmal werden.

Das unentgeldliche Zeigen von Filmen mit einer MPLC-Lizenz, so führte das LRA (Landratsamt) aus/das Landtagsamt schreibt genau gleich, erfolgt aufgrund einer sogenannten nicht-gewerblichen Filmvorführlizenz „für eine bestimmte Auswahl von Filmen, die sich nicht mehr im aktuellen Filmverleih befinden.“ Jeder Filmverleih hat jedoch ein Repertoire, das ausleihbar ist – unabhängig davon, wann der Film geliehen wird. Normalerweise beträgt das Auswertungsfenster für Kinos vier bis sechs Monate. Hier nun kann, sobald die DVD verfügbar ist, je nach Film  -so er auf der Liste von MPLC genannt ist – gespielt werden. Wenn das Höchstadter Beispiel Schule macht, können damit vor allem kleinere Kinos längerfristig geschädigt werden, da Raumkosten, Lizenzgebühren etc. weiterhin anfallen (normalerweise wird vom Verleih eine Mindesgarantie von 130 Euro verlangt). Auf weitere Details dazu soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

Wir vom Aischtaler Filmtheater haben uns schon immer dagegen verwahrt, mit Beiträgen zu Unterhaltungsgewalt aber auch zu „Tod auf Verlangen“ und den „assistierten Suizid“, den sog. Mainstream in Richtung Kriegsbereitschaft und Feindseligkeit gegen andere Völker mit lenken zu helfen. Von daher leuchtet es uns ein, wenn die Stadt Höchstadt aber auch die Evangelische Kirche glauben, mit einem kostenlosen Angebot mehr Menschen erreichen zu können. Das erscheint uns als ein motivierender Faktor zu sein, um gewünschte Sichtweisen – etwa für eine positive Einstellung konzernorientierter Wirtschaftspolitik gegenüber –  unter die Leute bringen zu können. Die Propaganda eines vorgeblichen europäischen Friedensprojektes unterschlägt etwa den völkerrechtswidrigen Vernichtungsangriff auf Jugoslawien 1999 unter Rot-Grün (Kosovokrieg), aber auch die – wie George Friedman 2015 in zynischer Offenheit enthüllte – Länder aus dem Machtstreben der USA heraus aufeinanderzuhetzen (zwischen Rußland und Deutschland darf nie eine Verbindung entstehen, weil die USA das als Bedrohung behaupten und verhindern müssen). Ansonsten bietet unserer Wahrnehmung nach die Stadt Höchstadt ein alternatives Programm an, weil sie bei Themen wie z.B. der Sterbehilfe nicht auf unsere Unterstützung bauen kann[6]. Daher waren und sind Stadt und Kirche anscheinend gezwungen, ein eigenes Angebot aufzubauen. Damit könnte der breit angelegte Wertewandel (-verfall) ggfs. klappen.[7]

Das Märchen von angeblich bitterarmen Senioren und Schülern

Das Aischtaler Filmtheater bekommt Kinofilme in Absprache mit Verleihern und anderen Kinos häufig als Nachspieler; wir können auch nicht durchgängig aufführen. Konsequenterweise schieben wir manche Filme oftmals zeitlich nach hinten. Nicht hinnehmbar ist ein kostenloses Filmangebot der Stadt Höchstadt auch schon deshalb, da die dort für die Zukunft angezeigten Filme eine Präsentation unsererseits verunmöglich(t)en. Ein städtisches Kulturangebot darf jedoch kein privates Angebot überblenden.

In einem weiteren Konstrukt versuchte das LRA, was wir in unserer Petition dargestellt hatten, durch ein künstliche Auftrennung in eine unterschiedliche „Zielverfolgung“ von Stadt und Privatwirtschaft einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip als „unbegründet“ zu behaupten. Da dieser Unterschied in der Zielverfolgung angeblich existiere, gäbe es folglich keine „Konkurrenz“. Wenngleich in der Realität jedes Theater oder Kino sich je nach Inhalt oder Alterbeschränkung an ein entsprechendes Publikum wendet und alle entsprechenden Einrichtungen natürlich in Konkurrenz zueinander stehen, lenkt das LRA und damit auch die Stadt das Denken des Normalbürgers auf eine sog. „Zielgruppe“ für ihre Filmvorführungen: „Kinder, Jugendliche und Senioren“. Damit verbunden sei „nicht das Ziel, anderen Filmvorführern Konkurrenz zu machen, sonder einen ‚Kinobesuch‘ im Kulturzentrum bewusst auch bei fehlenden finanziellen Mitteln zu ermöglichen.“

Hier nun wird taktisch für den Normalbürger eine neue emotionale Verbindung moralisch edler Motive eingeführt, seine Wahrnehmung neu „gerahmt“ (man nennt diese Psychotechnik „Framing“) , indem die normalerweise durch Eintritt zu finanzierende Kulturpflege mit einer Sozialleistung durch die öffentliche Hand für Bedüftige verknüpft wird. Wo also, so Simsalabim keine finanzielle Leistungserbringung folglich auch keine Konkurrenz, also auch keine Unterbietungskonkurrenz. Clever gedacht. Auf diese Weise glauben LRA und Landtagsamt anscheinend, daß damit auch das „Argument“ vorbeugend vom Tisch sein könnte, hier würden ggfs. Steuergelder zur Bespaßung von Bürgern „verschleudert“ werden. Übrigens stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum nicht das Schwimmbad kostenlos zu benutzen ist, wo doch Körperertüchtigung gerade für Kinder und Jugendliche als wichtig anzusehen ist?

Tatsache bleibt, daß erbrachte Leistungen in der Regel auch bezahlt bzw. erwirtschaftet werden müssen. Dienstleistungen der Gemeinde werden normalerweise über Gebühren abgerechnet. Landratsamt und Landtagsamt begründen die Kostenlosigkeit der Filmvorführungen so: „Nach Aussage der Stadt orientieren sich die städtischen Filmvorführungen an den Bedürfnissen von Kin­dern, Jugendlichen und Senioren, denen ein ‚Kinobesuch“ auch bei fehlenden finanziellen Mitteln ermöglicht werden soll.“ Es ist nicht bekannt, daß seitens der Stadt Bedüftigkeitsprüfungen  noch Armutsstatistken über Senioren und Schüler vorliegen.

In diversen Städten Deutschlands gibt es nun die Einrichtung der KULTURPFORTE[8]. Sie soll jeweils Menschen mit geringem Einkommen die kostenlose Teilhabe etwa an Kultur- und Kunstveranstaltungen ermöglichen. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der KULTURPFORTE vermitteln zwischen Kultureinrichtungen und kulturinteressierten Menschen. Nach Registrierung und Bedüftigkeitsnachweis können für Veranstaltungen namentlich hinterlegte, kostenlose Karten übernommen werden. Es ist allgemein bekannt, daß normalerweise Busfahren oder ein Museumsbesuch an die Entrichtung von Entgelten gekoppelt sind.Es reicht nicht zu behaupten, man sei Sozialhilfeempfänger oder anderweitig bedürftig, um einfach (Sozial)Leistungen umsonst zu erhalten. Die Stadt Höchstadt nun ihrerseits behauptet pauschal für „Kinobesuche“ von vornherein auf jedwede Bedüftigkeitsprüfung verzichten zu können und finanziert gerade diesen Ausschnitt aus Steuergeldern. Die damit verbundene „Unterbietungskonkurrenz“ schädigt nicht nur uns, sondern auch die anderen Kinos der Region, die mit einem differenzierten und vielfältigen, jedoch kostenpflichtigen Angebot genutzt werden können. Die Fokussierung von Stadt und LRA auf eine konstruierte „Rechtfertigung“ für das schädigende Handeln läßt den Verdacht aufkommen, daß es sich um eine vor allem auf uns gerichtete, gezielte Schädigung handeln könnte.

Begrenzte Unterstützungsbereitschaft der Stadt für Bedürftige?

Zur Gewährung von Kinogutscheinen behauptet das Landtagsamt: „Eine Alternative wäre zwar zum Beispiel die Gewährung finanzieller Un­terstützung an bedürftige Bürger zum Besuch von Kinos. Eine solche Maßnahme würde weniger stark in die Wettbewerbsposition von privaten Kinos eingreifen. Der Nachteil dieses Verfahrens besteht jedoch zum einen in dem großen bürokrati­schen Aufwand. Zum anderen wäre es nicht gleich wirksam zur Erreichung des angestrebten Zwecks. Im vorliegenden Fall wendet die Stadt 180 Euro im Jahr für eine MPLC-Schirmlizenz auf. Diese Mittel stünden ihr für die Ausgabe von Kino­gutscheinen zur Verfügung. Damit könnte sie zum Beispiel 30 Kindern höchstens zweimal im Jahr einen kostenlosen Kinobesuch ermöglichen. Von den städtischen Filmvorführungen können deutlich mehr Bürger profitieren.“

Damit wird unterstellt, daß nur nachgewiesen (?) Bedürftige Gutscheine bekommen, deren Finanzierungslimit in den Kosten der Schirmlizenz zu suchen ist. Wenn beispielweise von den jeweiligen Gebühren im Jugendzentrum auszugehen ist, so ist die Kostenfrage schnell geklärt. Jugendliche, die 15 Euro Beitrag für einen Kinonachmittag in Erlangen zu leisten in der Lage sind, haben anscheinend finanzielle Reserven über ihr Elternhaus und unsere letzte Schülervorstellung hat keiner mangels Entrichtung des Eintrittsgeldes ausgelassen. Das haben wir in der Vergangenheit bei keiner Schülervorstellung erlebt. Im Übrigen ist Deutschland, was Bürokratie angeht, hervorragend aufgestellt, besonders das Landratsamt mit seinen berechtigt als Schikanen empfundenen Restriktionen. Es unterstützen anderswo AWO und Caritas die Kulturpforten aber auch der VdK hatte hier in Höchstadt seinerzeit eine Kinowoche für Senioren im Verbund von Aischtaler Filmtheater, den Lamm-Lichtspielen Erlangen und den Casino-Lichtspielen Eckental finanziert. So viel zum leeren Geschwafel hochbezahlter Staatsdiener.

Lange Jahre kein Bedarf an der Einrichtung eines Kinos in Höchstadt – Gewerbe lohnt nicht?

Mit weiteren Allgemeinplätzen zur Kultur- und Jugendpflege kommt vom Landtagsamt ein vom eigentlichen Problem wegführender Aspekt ins Spiel:

Die Durchführung von „Kinovorführungen“ als „Gegenstand einer gemeindlichen Aufgabe“ behauptete das LRA damit, daß „laut Aussage der Stadt … bereits seit dem Jahr 2000 der Wunsch der Bürger nach einem Kino laut [wurde].“ Zwischen 1948 und 1962 bestand in der Kapuzinerstraße (Höchstadt) die von der Familie Kohler geführte „Schauburg“. 2005 begann nach dem Erwerb des Gebäudes durch die WAB Kosbach die Entkernung des Gebäudes. Später erfolgte der Umbau entsprechend den Erfordernissen einer Einrichtung für Menschen mit psychischen Problemen. Es war also genug Zeit, wenn man es gewollt hätte, das Gebäude in Hinblick auf eine Kinonutzung zu modernisieren. Offensichtlich waren weder Investitionsmöglichkeiten noch der Wille oder ein entsprechendes Nutzungsumfeld für einen regelmäßigen Kinobetrieb vorhanden. Von daher wirkt es mehr als erstaunlich, daß sowohl die Stadt Höchstadt als auch das LRA darin nun eine „gemeindliche Aufgabe“ sehen.

Hinzu kommt, daß der „Verein Förderung der Filmkultur e.V.“ (Träger des Aischtaler Filmtheaters) Ende 2005 einen Raum im Haus der Vereine angemietet und diesen zu einem Kinosaal mit Projektionsmöglichkeiten sowohl für Kinofilm als auch digitale Filme gestaltet hatte. Das Nutzungsentgeld für diese Raumnutzung wurde als monatlicher Zuschuß seitens der Stadt als Vereinsförderung bezahlt. Ältere Fotos zeigen einen lebhaften Besuch und seitens der Presse wurde von einer „Kultur-Institution“ (Fränkischer Tag, 31.Juli 2007) geschrieben. Unser Kino galt quasi als „Vollversorger“, das in einer langjährigen Zusammenarbeit mit anderen Kinos der Region durch sein breit differenziertes Angebot auf großen Zuspruch stieß.“

Insofern stellt die folgende Behauptung des Landtagsamtes einen weiteren Taschenspielertrick dar: „Der Bedarf an Kinovorstellungen lässt sich bei rund 13.400 Einwohnern nicht durch die Angebote des Aischtaler Filmthe­aters und der Stadt in Höchstadt selbst decken.“ S.6

Wir stellen fest: Jahrelang hatte unser Angebot im Verbund mit Kinos der Region vollumfänglich genügt. Wenn also zwischen 1962 und 2005 die Einrichtung eines Kinos jahrelang nicht als notwendige „Daseinsvorsorge“ galt und wir als „Vollversorger“ galten, stellt sich für uns die Frage, warum – wenn auch geraume Zeit später – , als wir mit unserem Antikriegsengagement (Bürgerantrag 2008 an den Stadtrat zu einem Beitritt zu „Bürgermeister für den Frieden“ Mayors for Peace sowie Künstlerperformance  „Sag NEIN zum Krieg, sag JA zum Frieden“ im Rahmen von Höchstadts Jahr zu Frieden 2009 (mit entsprechenden öffentlichen Mahnwachen) verstärkt öffentlich tätig wurden, offensichtlich langsam seitens der Stadt aus politischen Gründen erwogen worden sein könnte, ein „Umsonstkino“ab 2012 einzuspeisen. Offiziell wurde dieses lt. Fränkischem Tag den „Filmfans“ schmackhaft gemacht.

Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, daß jede derartige Kinoveranstaltung eine Konkurrenz für die Kinos der Region bedeutet. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine Unterbietung handelt. Die Finanzkraft der Stadt ist allein schon dadurch größer, daß die Raumbereitstellung und Sammellizenz etc. über Haushaltsmittel erfolgt. Das sind nicht konkurrenzfähige Bedingungen, da es ein Angebot unterhalb von Marktbedingungen darstellt. Damit findet eine Wettbewerbsverzerrung statt. Es versteht sich von selbst, wenn beispielsweise Schulklassen, andere Kinder u.U. Jugendliche keine Kinovorstellungen in unseren Kinos mehr buchen, sobald das Angebot kostenlos zu erhalten ist. In unserem Filmtheater, das Lizenzgebühren, Raummieten etc. bezahlen muß, gingen die Besucherzahlen zurück, nachdem die Stadt die gleichen Filme zeitversetzt und kostenlos anbot.

Wir erwähnen an dieser Stelle, daß die „Unterbietungskonkurrenz“ und „Wettbewerbsverzerrung“ der Stadt Höchstadt gegenüber uns – und eigentlich auch den Programmkinos der Region wie den Lamm-Lichtspielen Erlangen – nun durch die Evangelische Kirche Höchstadt offensichtlich eine Fortsetzung gefunden. Vor allem deshalb ist das kritisch zu sehen, wenn man im Koalitionsvertrag[9] liest, daß „Kulturelle Infrastruktur und Kulturförderung“ – also auch das Kino – in der Fläche zu stärken sind.[10] Man stelle sich vor, die Stadt Höchstadt richtet mit Steuergeldern in der Nähe der Bäckerei Fumy einen Backshop zur kostenlosen Abgabe von Frühstücksbrötchen ein. Wenn der Bäcker protestiert, würde ihm zynisch geantwortet: Du mußt eben attraktiver werden. Das ist eben der Markt. Kommt Ihnen das nicht bekannt vor? Tatsache ist: Es gibt nichts wirklich umsonst, einer zahlt die Zeche – immer!

Fragwürdige Jugendarbeit der Stadt Höchstadt

Seitens des Landtagsamts wird weiter mit allgemeinen Plausibilitätsbasteleien in Gedankengirlanden geschwelgt : „Soweit sich die kommunalen Film­vorführungen an Jugendliche richten, können diese zudem unter die kommunale Aufgabe der Jugendhilfe gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 1 GO subsumiert werden. Danach ist es Aufgabe der Gemeinden, Einrichtungen der Jugendhilfe (z. B. Ju­gendzentren) zu schaffen und zu erhalten. Dies beinhaltet, den Jugendlichen An­gebote für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu unterbreiten, zu denen auch gele­gentliche Filmvorführungen gehören können.“

Generell sei vorausgeschickt, daß Kinder und Jugendliche anzutreffen sind, die oftmals mit einem Phantasiebuch beschäftigt sind, wie z.B. „Harry Potter“ oder anderen Phantasiegestalten. In der heutigen Kinder- und Jugendliteratur findet man vor allem Phantasiegeschichten, die von Hexen, Zauberern, Vampiren und Monstern handeln oder von Menschen mit phantastisch überhöhten Fähigkeiten. Die lesenden Kinder – was die Fortsetzung ihrer Eindrücke in irrealen Filmwelten findet – werden damit nicht mehr auf das reale Leben vorbereitet, ihr Mitgefühl wird nicht mehr angesprochen, sondern ihnen wird eine Scheinwelt vorgegaukelt, in der Hass, Gewalt und Zauberei das Denken der Kinder vernebeln und sie von der Realität wegführen.

„Sinnvolle Freizeitgestaltung“ soll im Folgenden anhand der Praxis des Jugendzentrums in Höchstadt einer näheren Betrachtung unterzogen werden: Wir haben den allgemein zu beobachtenden Wertewandel – wie etwa den einer Jugendarbeit wie der des Jugendzentrums „Chill out“ (bekannt aus der Drogensprache), in der Jugendliche mit Gewaltvorbildern „gefüttert“ werden – nicht haben mitvollziehen wollen. Unabdingbares Fundament einer Demokratie ist die Erziehung und Bildung der Jugend zu Bürgern sowie zu einem gewaltfreien Umgang. Insofern lehnen wir es ab, städtische Jugendarbeit darin zu sehen, dem Mainstream folgend an der Bespaßung der jungen Generation mitzuwirken. Das schafft falsche Maßstäbe für die Beurteilung unseres gesellschaftlichen Zusammenwirkens. Wenn nun im Jugendzentrum „Chill out“ beispielsweise ein Kinobesuch mit leicht konsumierbarer Kost wie dem Film „Tomb Raider“ (Grabräuber) auf dem Programm steht (26.03. 2018, Kosten püro Teilnehmer „ca. 15 Euro“ – kostenloser Besuch nicht bekannt) , so können die jugendlichen Zuschauer eine Orgie der Gewalt erleben. Die Beschreibung des Trailers weist darauf hin: „Doch wenn Lara mit ihrem Bogen reihenweise Kopfschüsse verteilt oder einen Mann qualvoll ersticken lässt, geht das schon über den Gewaltgrad eines durchschnittlichen Actionfilms hinaus.“[11] Grauenhaft. Warum vor allem städtische Jugendarbeit mehr sein muß als Bespaßung und das Konsumieren von „Unterhaltungsgewalt“, was nicht nur unchristlich sondern auch gemeinwohlschädlich ist, klärt vor allem unsere Verfassung.[12] Geklärt wird in diesem Zusammenhang auch, warum wir mit dem städtischen Arbeitskreis Kultur (AKKU) Höchstadt, den wir seinerzeit mit gegründet hatten, prinzipiell nicht zusammenarbeiten.

Unterhaltungsgewalt hat noch nie dem Wohl der Bevölkerung gedient

Die Auswahl von Filmen unseres Filmtheaters orientierte und orientiert sich am personalen Menschenbild unserer Verfassung. Kern einer Beförderung der Demokratie ist die Entwicklung eines sozialen Gefühls und die Einübung prosozialen Handelns – gerade bei Jugendlichen – durch entsprechende Vorbilder. Dasentspricht dem personalen Menschenbild des Grundgesetzes, welches das Bundesverfassungsgericht wie folgt formuliert hat: „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums, das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum – Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.“

Es gilt dabei dem entgegenzuwirken, was Papst Franziskus treffend ausführte: „Es ist die geistliche Armut unserer Tage, die ganz ernstlich auch die Länder betrifft, die als die reichsten gelten. Es ist das, was mein Vorgänger, der liebe und verehrte Benedikt XVI., ‚Diktatur des Relativismus‘ nennt und was jeden sein eigener Maßstab sein lässt und so das Zusammenleben unter den Menschen gefährdet.“ (Audienz für das am Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps, 22.03.2013)[1]

Wenn behauptet wird, daß Filmverantaltungen zur „kommunalen Daseinsvorsorge“ zu rechnen sind und sowohl „örtliche Kulturpflege“ aber auch „Jugendhilfe“ allgemein zugehörig erscheinen. Es ist ein Allgemeinplatz wenn das Landtagsamt weiter ausführt: „Auch das ‚Kino‘ lässt sich dem Kultur­begriff zuordnen und das Angebot von Filmveranstaltungen kann einen Beitrag zum kulturellen Wohl der Bevölkerung leisten….“(S. 3) Zur Frage des „Wohls der Bevölkerung“ stellen wir es so dar: Gezeigt wurde ab 2012 zunächst eher Unterhaltungsgewalt, später wurde auch zu unseren Programmkinofilmen gewechselt. Allerdings wurde jahrelang ohne Lizenz vorgeführt, was auch andere Kinos der Region als Schädigung empfanden.

Wenn die Darstellung von Folter, Unterdrückung, Erniedrigung und Entwürdigung der Menschheit des Menschen („Mission Impossible III, 14.07.2012“), sowie Mord und Totschlag etwa mittels „Hexenkräften“ gestaltet wurden und Personen von herabfallenden Steinen erschlagen werden („Dark Shadows“ 18.05.2013), also „Unterhaltungsgewalt“ angeboten wurde, so stellt dies allerdings ein mehr als fragwürdiges, nur vorgeblich demokratisches Verständnis der Stadt dar.[13]

Es bestätigt nur das oben von uns Ausgeführte hinsichtlich einer möglicherweise politisch gewollten Wertewandels, dem wir im Wege stehen. Gilt hier der Satz, man darf für den Frieden sein so lange man dem Krieg nicht im Wege steht?

© Ulrike und Werner Schramm, Höchstadt 11/2019


[1] Landtagsamt Schreiben v. 30.10.2019 mit Bayerisches Staatsministerium d. Innern, f. Sport u. Integration.02.09.2019

[2] Willy Wimmer: Vorbereitung zum Krieg gegen Russland, https://www.ra-schulte.de/willy-wimmer-vorbereitung-zum-krieg-gegen-russland

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Plan_Totality

[4] „Lehrerverband warnt Unsere Schulen sind außer Kontrolle“, https://www.bild.de/politik/inland/schule/situation-an-brennpunktschulen-ausser-kontrolle-55202968.bild.html, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gewalt-an-deutschen-schulen-eine-chronik-tatort-schule.cd0e319f-4277-448b-9dde-bb12194097ef.html, https://www.focus.de/familie/schule/vbe-studie-gewalt-gegen-lehrer-an-deutschen-schulen-ist-keine-seltenheit_id_8861069.html

[5] “Fäkal-Vandalismus” in Schultoiletten erreicht neue Dimension, https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/fakal-vandalismus-in-schultoiletten-erreicht-neue-dimension-1.9455492

[6] Bereits 1995 hatte Pfarrer Fliege ohne kirchlichen Widerspruch im BR eine Talkshow durchgeführt: „Warum hilft mir denn keiner in den Tod? Tabuthema Sterbehilfe“ ARD vom 27.3.1995, heutzutage laufen Kinofilme die gewissermaßen das sozialverträgliche Frühableben bewerben. Wenn der Partner älter und dement wird, dann „erlöst“ man ihn und bringt ihn um. Der Film „Das Leuchten der Ernnerung“ ist weiterhin in Bamberg bei der Medienzentrale auszuleihen.

[7] Wie kommt der Krieg in die Köpfe -und in die Herzen?Kölner Aufruf gegen Computergewalt http://www.nrhz.de/flyer/media/13254/Aufruf_gegen_Computergewalt.pdf

https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_didaktik/sozialkunde/Texte_und_Literaturtipps_Teil_B/Krautz_J_2009.pdf

Bildung als Anpassung? Das Kompetenz-Konzept im Kontext einer ökonomisierten Bildung Jochen Krautz, Speziell das Kapitel: 7. Kompetent in den Krieg,  In: Publikation der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft e.V. Publication of the International Erich Fromm Society Copyright © beim Autor / by the author

https://youtu.be/lnt9Ctc2_ww Trailer zur Gamescom

[8] Vgl. exemplarisch https://www.guenterritter.de/kulturpforte-soest.html

[9] Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland Ein neuer Zusammenhalt für unser Land Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Berlin, 7. Februar 2018,  S. 167ff.

[10] „Zukunftsprogramm Kino“ soll schneller an den Start Bund will Kinos im ländlichen Raum fördern , https://www.cducsu.de/themen/bildung-forschung-kultur-und-medien/zukunftsprogramm-kino-soll-schneller-den-start

[11] https://www.kino.de/film/tomb-raider-2018/news/tomb-raider-2018-fsk-welche-altersfreigabe-hat-der-action-film/

[12] Art. 131, (2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

[1] http://www.bistum-regensburg.de/glauben/papst-franziskus-in-zitaten/#accordion

[13] Eine kleine Auswahl zum Thema: Karl A. Schachtschneider, Rechtsgrenzen der Gewaltdarstellungen, in: R. und R. Hänsel, Da spiel ich nicht mit, Donauwörth 2006, S. 213ff.;  Werner Glogauer, Kriminalisierung von Kinder und Jugendlichen durch Medien, Baden-Baden 1991; Lt. Col. Dave Grossman,Gloria  Caetano, Wer hat unseren Kindern das Töten beigebracht? Stuttgart 2002; Rudolf H. Weiß, Gewalt, Medien und Aggressivität bei Schülern, Göttingen 2000, Werner H. Hopf, Mediengewalt, Lebenswelt und Persönlichkeit – eine Problemgruppenanalyse bei Jugendlichen,  http://www.sozialwirksame-schule.de/pdf/hopf_mediengewalt.pdf; Medienforschung Internationale Forschung und Beratung e.V., http://www.mediengewalt.eu/index.html, Vortragstext: Jugendmedienschutz: Das Gutachten des Bredow-Instituts Referent: Dr. Rudolf H. Weiß (20.11.2008), http://www.mediengewalt.eu/downloads/Weiss-Langfassung-2-Kongress-20-11-08_korr.pdf