Leserbrief zu „Kein Ende im  Kinostreit“, NN 07.12.2018

Leserbrief zu „Kein Ende im  Kinostreit“, NN 07.12.2018

Beethovenstr. 8

D-91315 Höchstadt/Aisch

T 015122563883

Email: Werner51@t-online.de

Nordbayerische Nachrichten, Herzogenaurach

Leserbrief zu „Kein Ende im  Kinostreit“, NN 07.12.2018

Wir „attackieren“ niemanden, sondern wehren uns – auch im Interesse anderer Kinos der Region – gegen eine „Unterbietungskonkurrenz“, mit der längerfristig jeder Wirtschaftsbereich geschädigt werden könnte. Die Finanzmacht der Stadt bzw. von Investoren hebeln jede kleine Unternehmung aus, wie am Beispiel des Aischpark-Ccnters und einer verödeten Innenstadt sichtbar erscheint. Zugleich bestehen wir auch weiterhin auf der Einhaltung von grundlegenden Rechtsprinzipien. In Verdrehung der Tatsachen hat die Stadt eine sog. Schirmlizenz“ nicht „wieder erlangt“, da seit Jahren rechtsverletzend ohne Lizenz vorgeführt wurde und den Verleihern Gelder vorenthalten wurden. Der Kreisjugendring hatte vertragswidrig eine Unterlizenz ausgestellt. Aus welchem Säckel wurden die 2600 Euro Strafe für die Urheberrechtsverletzung bezahlt?

Wir verstehen aufgrund diverser, unsere Arbeit als Verein und als Bürger schmähende, Leserbriefe und Bestrebungen mit übler Stimmungsmache gegen uns aus dem Kulturfabrik Fortuna-AKKU[1]-Umfeld sehr gut, warum wir gewisse politische Kreise in der Stadt stören. Von alledem hatte sich Bürgermeister Brehm nie distanziert oder sich gar vor uns gestellt. Im Gegenteil. Ein städtisches Kulturangebot darf jedoch kein privates Angebot überblenden. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Angebotsvielfalt besteht dabei schon allein dadurch, daß die Stadt mit der „Unterbietungskonkurrenz“ ihres Angebots im politischen Sinne steuernd eingreift und selektiert.

Nach wie vor bleibt der Vorwurf an die Stadt, gegen das Rechtsprinzip der Subsidiarität zu verstoßen. Da nützt es auch nichts, wenn Bernd Riehlein mittels einer Kommunikationstechnik von der Sach- zur Betroffenheitsebene ablenkt. Für wie naiv hält Herr Riehlein uns Bürger? Es ist mitnichten eine „Geschmacksfrage“, wie er suggeriert, ob in einer Gemeinde das Rechtsprinzip der Subsidiarität eingehalten wird. Versuche einer geschäftsschädigenden Praxis sind auch andernorts zu beobachten, bedeuten aber noch lange keine Rechtfertigung.Wie stark in Höchstadt die Sitten „verludert“ sind, hat sich – nicht nur erst am Beispiel des Erdbeerfeldes – im abweisenden Umgang des Bürgermeisters mit der Auffassung von Bürgern gezeigt.

Wir stehen auch weiterhin mit den Kinos der Region in einem engen Verbund gegenseitiger Unterstützung und arbeiten seit Jahren mit Vereinen erfolgreich zusammen. Aus unserem Recht als Bürger und den vergangenen Erfahrungen mit städtischem Handeln heraus stellten wir zurecht die Frage nach der Rechtsgrundlage städtischen Handelns. Brehm konstruiert  u.E. daraus mit der Moralkeule populistisch eine Mißachtung „anderen ehrenamtlich Schaffenden in Vereinen oder Arbeitskreisen der Stadt“ gegenüber. Hinweise zur möglichen Illegalität des Handelns durch ein Schreiben des Bundesverbandes der Filmverleiher an das Jugendzentrum könnten von Bürgermeister Brehm zu einer „demotivierenden Beinflussung“verdreht worden sein. Ein bedenkliches Verständnis von unserem Rechtsstaat? Mit Befremdem müssen wir feststellen, daß unser Bürgerrecht sodann infrage gestellt wird: „Ebenso besteht für Ihren Verein kein Grund, sich Gedanken zu machen, ob die Programmgestaltung des Jugendzentrums rechtlich gerechtfertigt ist.“ Es scheint noch nicht angekommen zu sein, daß das Gottes Gnadentum mit seinen obrigkeitshörigen Diktaten nicht mehr exitiert. Das vom Bürgermeister in seinem Schreiben entworfene Zerrbild unserer Arbeit könnte beim unbefangenen Leser polarisierend und distanzierend wirken. Möglicherweise soll es das auch. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin die Programmgestaltung im Jugendzentrum hinsichtlich dessen beobachten, mit welcher „geistigen Kost“ nicht nur die Jugend beträufelt wird.


[1] AKKU Arbeitskreis Kultur

Beethovenstr. 8

D-91315 Höchstadt/Aisch

T 015122563883

Email: Werner51@t-online.de

Nordbayerische Nachrichten, Herzogenaurach

Wir „attackieren“ niemanden, sondern wehren uns – auch im Interesse anderer Kinos der Region – gegen eine „Unterbietungskonkurrenz“, mit der längerfristig jeder Wirtschaftsbereich geschädigt werden könnte. Die Finanzmacht der Stadt bzw. von Investoren hebeln jede kleine Unternehmung aus, wie am Beispiel des Aischpark-Ccnters und einer verödeten Innenstadt sichtbar erscheint. Zugleich bestehen wir auch weiterhin auf der Einhaltung von grundlegenden Rechtsprinzipien. In Verdrehung der Tatsachen hat die Stadt eine sog. Schirmlizenz“ nicht „wieder erlangt“, da seit Jahren rechtsverletzend ohne Lizenz vorgeführt wurde und den Verleihern Gelder vorenthalten wurden. Der Kreisjugendring hatte vertragswidrig eine Unterlizenz ausgestellt. Aus welchem Säckel wurden die 2600 Euro Strafe für die Urheberrechtsverletzung bezahlt?

Wir verstehen aufgrund diverser, unsere Arbeit als Verein und als Bürger schmähende, Leserbriefe und Bestrebungen mit übler Stimmungsmache gegen uns aus dem Kulturfabrik Fortuna-AKKU[1]-Umfeld sehr gut, warum wir gewisse politische Kreise in der Stadt stören. Von alledem hatte sich Bürgermeister Brehm nie distanziert oder sich gar vor uns gestellt. Im Gegenteil. Ein städtisches Kulturangebot darf jedoch kein privates Angebot überblenden. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Angebotsvielfalt besteht dabei schon allein dadurch, daß die Stadt mit der „Unterbietungskonkurrenz“ ihres Angebots im politischen Sinne steuernd eingreift und selektiert.

Nach wie vor bleibt der Vorwurf an die Stadt, gegen das Rechtsprinzip der Subsidiarität zu verstoßen. Da nützt es auch nichts, wenn Bernd Riehlein mittels einer Kommunikationstechnik von der Sach- zur Betroffenheitsebene ablenkt. Für wie naiv hält Herr Riehlein uns Bürger? Es ist mitnichten eine „Geschmacksfrage“, wie er suggeriert, ob in einer Gemeinde das Rechtsprinzip der Subsidiarität eingehalten wird. Versuche einer geschäftsschädigenden Praxis sind auch andernorts zu beobachten, bedeuten aber noch lange keine Rechtfertigung.Wie stark in Höchstadt die Sitten „verludert“ sind, hat sich – nicht nur erst am Beispiel des Erdbeerfeldes – im abweisenden Umgang des Bürgermeisters mit der Auffassung von Bürgern gezeigt.

Wir stehen auch weiterhin mit den Kinos der Region in einem engen Verbund gegenseitiger Unterstützung und arbeiten seit Jahren mit Vereinen erfolgreich zusammen. Aus unserem Recht als Bürger und den vergangenen Erfahrungen mit städtischem Handeln heraus stellten wir zurecht die Frage nach der Rechtsgrundlage städtischen Handelns. Brehm konstruiert  u.E. daraus mit der Moralkeule populistisch eine Mißachtung „anderen ehrenamtlich Schaffenden in Vereinen oder Arbeitskreisen der Stadt“ gegenüber. Hinweise zur möglichen Illegalität des Handelns durch ein Schreiben des Bundesverbandes der Filmverleiher an das Jugendzentrum könnten von Bürgermeister Brehm zu einer „demotivierenden Beinflussung“verdreht worden sein. Ein bedenkliches Verständnis von unserem Rechtsstaat? Mit Befremdem müssen wir feststellen, daß unser Bürgerrecht sodann infrage gestellt wird: „Ebenso besteht für Ihren Verein kein Grund, sich Gedanken zu machen, ob die Programmgestaltung des Jugendzentrums rechtlich gerechtfertigt ist.“ Es scheint noch nicht angekommen zu sein, daß das Gottes Gnadentum mit seinen obrigkeitshörigen Diktaten nicht mehr exitiert. Das vom Bürgermeister in seinem Schreiben entworfene Zerrbild unserer Arbeit könnte beim unbefangenen Leser polarisierend und distanzierend wirken. Möglicherweise soll es das auch. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin die Programmgestaltung im Jugendzentrum hinsichtlich dessen beobachten, mit welcher „geistigen Kost“ nicht nur die Jugend beträufelt wird.


[1] AKKU Arbeitskreis Kultur

Ulrike und Werner Schramm

Beethovenstr. 8

D-91315 Höchstadt/Aisch

T 015122563883

Email: Werner51@t-online.de

Nordbayerische Nachrichten, Herzogenaurach

Wir „attackieren“ niemanden, sondern wehren uns – auch im Interesse anderer Kinos der Region – gegen eine „Unterbietungskonkurrenz“, mit der längerfristig jeder Wirtschaftsbereich geschädigt werden könnte. Die Finanzmacht der Stadt bzw. von Investoren hebeln jede kleine Unternehmung aus, wie am Beispiel des Aischpark-Ccnters und einer verödeten Innenstadt sichtbar erscheint. Zugleich bestehen wir auch weiterhin auf der Einhaltung von grundlegenden Rechtsprinzipien. In Verdrehung der Tatsachen hat die Stadt eine sog. Schirmlizenz“ nicht „wieder erlangt“, da seit Jahren rechtsverletzend ohne Lizenz vorgeführt wurde und den Verleihern Gelder vorenthalten wurden. Der Kreisjugendring hatte vertragswidrig eine Unterlizenz ausgestellt. Aus welchem Säckel wurden die 2600 Euro Strafe für die Urheberrechtsverletzung bezahlt?

Wir verstehen aufgrund diverser, unsere Arbeit als Verein und als Bürger schmähende, Leserbriefe und Bestrebungen mit übler Stimmungsmache gegen uns aus dem Kulturfabrik Fortuna-AKKU[1]-Umfeld sehr gut, warum wir gewisse politische Kreise in der Stadt stören. Von alledem hatte sich Bürgermeister Brehm nie distanziert oder sich gar vor uns gestellt. Im Gegenteil. Ein städtisches Kulturangebot darf jedoch kein privates Angebot überblenden. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Angebotsvielfalt besteht dabei schon allein dadurch, daß die Stadt mit der „Unterbietungskonkurrenz“ ihres Angebots im politischen Sinne steuernd eingreift und selektiert.

Nach wie vor bleibt der Vorwurf an die Stadt, gegen das Rechtsprinzip der Subsidiarität zu verstoßen. Da nützt es auch nichts, wenn Bernd Riehlein mittels einer Kommunikationstechnik von der Sach- zur Betroffenheitsebene ablenkt. Für wie naiv hält Herr Riehlein uns Bürger? Es ist mitnichten eine „Geschmacksfrage“, wie er suggeriert, ob in einer Gemeinde das Rechtsprinzip der Subsidiarität eingehalten wird. Versuche einer geschäftsschädigenden Praxis sind auch andernorts zu beobachten, bedeuten aber noch lange keine Rechtfertigung.Wie stark in Höchstadt die Sitten „verludert“ sind, hat sich – nicht nur erst am Beispiel des Erdbeerfeldes – im abweisenden Umgang des Bürgermeisters mit der Auffassung von Bürgern gezeigt.

Wir stehen auch weiterhin mit den Kinos der Region in einem engen Verbund gegenseitiger Unterstützung und arbeiten seit Jahren mit Vereinen erfolgreich zusammen. Aus unserem Recht als Bürger und den vergangenen Erfahrungen mit städtischem Handeln heraus stellten wir zurecht die Frage nach der Rechtsgrundlage städtischen Handelns. Brehm konstruiert  u.E. daraus mit der Moralkeule populistisch eine Mißachtung „anderen ehrenamtlich Schaffenden in Vereinen oder Arbeitskreisen der Stadt“ gegenüber. Hinweise zur möglichen Illegalität des Handelns durch ein Schreiben des Bundesverbandes der Filmverleiher an das Jugendzentrum könnten von Bürgermeister Brehm zu einer „demotivierenden Beinflussung“verdreht worden sein. Ein bedenkliches Verständnis von unserem Rechtsstaat? Mit Befremdem müssen wir feststellen, daß unser Bürgerrecht sodann infrage gestellt wird: „Ebenso besteht für Ihren Verein kein Grund, sich Gedanken zu machen, ob die Programmgestaltung des Jugendzentrums rechtlich gerechtfertigt ist.“ Es scheint noch nicht angekommen zu sein, daß das Gottes Gnadentum mit seinen obrigkeitshörigen Diktaten nicht mehr exitiert. Das vom Bürgermeister in seinem Schreiben entworfene Zerrbild unserer Arbeit könnte beim unbefangenen Leser polarisierend und distanzierend wirken. Möglicherweise soll es das auch. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin die Programmgestaltung im Jugendzentrum hinsichtlich dessen beobachten, mit welcher „geistigen Kost“ nicht nur die Jugend beträufelt wird.


[1] AKKU Arbeitskreis Kultur