„Warum hilft mir denn keiner in den Tod? Tabuthema Sterbehilfe“ ARD vom 27.3.1995

„Warum hilft mir denn keiner in den Tod? Tabuthema Sterbehilfe“ ARD vom 27.3.1995

An den
Intendanten des
Bayerischen Rundfunks
zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat
Arnulfstr. 42
80335 München
Köln, den 31.5.1995
Betrifft: Talkshow mit Jürgen Fliege zum Thema Euthanasie
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit meine Empörung über diese die Menschenwürde mit Füßen tretende Sendung
zum Ausdruck bringen. Die darin geäußerten Auffassungen wie auch der Aufbau der Sendung
weisen deutliche Parallelen zur NS-Propaganda auf.
Das „Modell Holland“ wird den Zuschauern von P. Admiraal, dem Hauptvertreter der „aktiven
Euthanasie“ aus den Niederlanden und Jürgen Fliege, dem Moderator der Sendung, als
Rechtfertigung und Plädoyer für die aktive Euthanasie vorgestellt.
Admiraal begrenzt in seinen Ausführungen zunächst die Gruppen derjenigen, die „Euthanasie
erhalten“ sollen, auf die der Schwerkranken und Alten: „Von allen Euthanasiepatienten haben mehr
als 80% Krebs, das sind Aids-Patienten, das sind neurologische Krankheiten; da kommt noch eine
spezifische Gruppe dazu, das sind die Patienten, die sehr sehr alt geworden sind. Auch eine Gruppe
von Leuten, die 95, 96, 97 Jahre alt sind und die deswegen nicht mehr leben wollen und das ist in
den Niederlanden auch akzeptiert“. Soll hier eine Einstimmung auf die zu suggerierende These „Alt
und Krank“ gleich „Unwertes Leben“ vorgenommen werden? Wird hier Alten und Kranken ein
schlechtes Gewissen gemacht, sie seien zu nichts mehr nutze?
Jürgen Fliege unterstützt Ausführungen zur Selbsttötung durch Äußerungen wie „… wenn ich
jemandem zur Last falle, dann ist es meine Entscheidung (zu sterben)“. Er formuliert oder verstärkt
dabei immer wieder Aussagen seiner Bühnengäste hin zu einer „Argumentation“ für die Tötung von
Menschen – der Gebrauch des Ausdrucks Sterbe„hilfe“ soll zur Verschleierung des Faktums
„Töten“ beitragen. In verschiedenen Zusammenhängen wiederholt Fliege den eingängigen
Euphemismus „helfen, in den Tod zu kommen“; gleichwohl bedeutet diese „Hilfe“ nichts anderes
als die Tötung eines Mitmenschen. Der Euphemismus „helfen“ für das brutalere „töten“ wird vom
Moderator weiterhin gehäuft benutzt, ebenso das Mittel der Kontrastierung. So setzt er in der von
ihm geschickt gelenkten Diskussion beispielsweise eine giftbedingte Tötung als „soziales Ereignis“
gegen eine „unzumutbare Behinderung“. Es fragt sich, für wen eigentlich unzumutbar?
Mit der Präsentation eines „Modell Holland“ soll der Zuschauer auf die Notwendigkeit der
Schaffung juristischer Rahmenbedingungen zur Menschentötung eingestimmt werden.
In den Niederlanden ist seit den siebziger Jahren die aktive Sterbehilfe schrittweise eingeführt
worden. Trotz ihrer Strafbarkeit wird sie gerichtlich geduldet. So entschied 1984 der oberste
niederländische Gerichtshof, der „Hoge Raad“, daß „die Möglichkeit besteht, daß die Injektion
tödlicher Stoffe durch einen Arzt als ein nach objektiver menschlicher Einsicht im Notstand
verrichtetes Handeln gerechtfertigt ist“. Mit dieser Entscheidung war der Damm des
Lebensschutzes gebrochen (Vgl. auch Remmelink-Report, erstellt nach dem 1990 erteilten Auftrag
der holländischen Regierung, dargestellt in: Sabine Vuilleumier-Koch, Recht auf ein würdiges
Leben, Nein zur „Aktiven Sterbehilfe“, Arzt&Praxis 1/95, S. 9f „In weiteren 1000 Fällen war eine
Tötung bei nicht einwilligungsfähigen Patienten vorgenommen worden, bei 8 Prozent davon
handelte es sich um demente Patienten. Die Begründungen lauteten ‘niedrige Lebensqualität’,
‘keine Aussicht auf Besserung’ oder ‘die Familie konnte es nicht mehr länger aushalten`).
J. Fliege leitet die Vorstellung dieses „Modells“ und seines Vertreters, Dr. Pieter Admiraal,
folgendermaßen ein (weitgehend wörtlich): „Ihnen, Herr Admiraal ist es zu verdanken, daß diese
Geschichte, Sterbehilfe ja oder nein, wie aktiv darf man überhaupt sein, die Gerichte beschäftigt hat
und in den letzten Jahren ein großer Durchbruch zu verzeichnen war. Sie sind in Holland sogar
gerichtlich, juristisch in der Lage, medizinisch einen Menschen zu Tode zu spritzen“, was Herr
Admiraal mit „Ja, sicher“ bestätigt. Der Moderator Fliege weiter: „Und daß man das darf in
Holland, hat man Ihnen zu verdanken. Denn Sie haben sich das getraut, als es diese sichere
juristische Grundlage noch nicht gab.“ Später im Gespräch weist P. Admiraal aber selbst darauf hin,
daß in den Niederlanden sehr wohl „Beihilfe zur Selbsttötung“ untersagt sei und daß es keinen
Unterschied mache, ob es sich um „Beihilfe zum Selbstmord“ oder um „aktive Euthanasie“
handele. Die „aktive Euthanasie“ beschreibt Admiraal so, daß der Arzt in den Niederlanden der
einzige sei, der „Euthanasie verabreichen“ kann und dafür auch verantwortlich ist: „Wenn man
etwas einspritzt, kann er einfach warten, bis der Patient gestorben ist“. Es gäbe auch „Leute, die
vielleicht noch 24 Stunden leben können“, nachdem ihnen das Mittel verabreicht wurde, weil das
Mittel nicht die gewünschte Wirkung zeigt. „Und dann“, so P. Admiraal weiter, „wird von unseren
Ärzten erwartet, daß sie eingreifen und man etwas zuspritzt.“
Der Arzt, eigentlich dem Hippokratischen Eid verpflichtet, wird somit zum Vollstrecker einer
aktiven Patiententötung gemacht.
Durch seine Zustimmung wird laut Admiraal die Euthanasie legal: „Ärzte müssen zustimmen, dann
ist es ein Grund für Euthanasie“. In den Niederlanden wird sie inzwischen, obwohl offiziell
verboten, geduldet. So wurde ein Arzt, der einem schwerbehinderten Säugling eine tödliche
Injektion verabreicht hatte, vom Gericht des Mordes für schuldig befunden, auf eine Bestrafung
jedoch verzichtet (vgl. FAZ, 27.4.95). Wie sieht das die Öffentlichkeit, vor allem die Öffentlichkeit
in Deutschland?
Dazu stellt Jürgen Fliege einem Bühnengast, dem Arzt Dr. Schindler, die Frage: „Setzt man sich als
Freund nicht … einem zumindest gesetzmäßigen Unrecht aus, wenn man jemandem in Deutschland
hilft, in den Tod zu kommen?“ Die eigentlich selbstverständliche Ablehnung eines solchen
ärztlichen Verhaltens durch die Öffentlichkeit wird vom Moderator abwertend kommentiert: „Sie
sind damals an den Pranger gestellt worden, damit konnte die Öffentlichkeit nicht umgehen.“ Damit
diese Öffentlichkeit nun damit umgehen lernt, wird sie zur Akzeptanz des Euthanasiegedankens
manipuliert, indem die „Euthanasie“ mit „Liebe“ verknüpft wird. Dazu fügt nun P. Admiraal
Euthanasie und Sterbebegleitung zusammen. „Und dann kann am Ende … dieser Sterbebegleitung,
kann dann Euthanasie kommen, man kommt nicht allein damit aus. … Und wenn der Patient ein
Freund geworden ist, dann macht man Euthanasie aus Liebe.“ An dieser Stelle wird als Untertitel
eingeblendet: „Aktive Sterbehilfe ist Pflicht jedes Arztes.“
Ein Bühnengast aus der Hospiz-Bewegung äußert, daß sie den Wunsch von Patienten, ihnen etwas
zum Sterben zu verabreichen, gut verstehen könne und daß sie mit einem solchen Wunsch vielleicht
auch selbst einmal reagieren würde. Sie könne es aber aus christlicher Überzeugung nicht tun und
möchte mit dem Patienten Wege finden, was man machen kann, wie z.B. eine optimale
Schmerzmedikation. Diese Frau begreift Sterbebegleitung so, daß jemand sein Sterben „noch als
eine Zeit des Lebens ansehen kann.“ Dieses schöne Anliegen verdreht der Moderator Fliege in die
von ihm offensichtlich gewünschte Richtung:
„Ich hatte ihn (den erwähnten Wunsch, etwas zum Sterben zu verabreichen? – WS) mal, als Pfarrer. Dame auch ganz lange, habe ich gesagt, jetzt besuche ich Sie jeden Tag und ich kann es nicht; weil könnte Ihnen, wie auch immer, den Hals zudrücken. Diese Liebe, diese Nähe, die habe ich noch in der Apotheke fern etwas verabreichen und ich habe mich auch nicht getraut, ich war noch nicht ja, als menschliches Problem.“
Es fragt sich, wie ein Theologe darauf kommt, daß es ersterbenswert sein könnte, zu lernen,
jemandem den Hals zuzudrücken – man muß sich diesen Grad an Verrohung einmal vorstellen! Ein
Theologe, der als Seelsorger den Menschen Hoffnung und Zuspruch geben müßte, vergleicht aktive
Patiententötung mit einem Liebesakt: „Mitleidstötung darf nur der letzte Liebesakt des Arztes sein“.
Einer der vielen ungeheuerlichen Untertitel in seiner Sendung.
Sind dies in der Tat nicht erschreckende Parallelen zur NS-Zeit?
Ein Gast aus dem Publikum, Teil der „Öffentlichkeit, die mit Euthanasie noch nicht umgehen
kann“, weist auf den Zusammenhang des Begriffs ‘Euthanasie’ und ‘NS-Zeit’ hin. Dazu wieder der
Moderator Fliege: „ … Nazis, … Verfolgung, eine Gesellschaft, die nicht mehr mit sich darüber
reden lassen möchte, was sie als Vergangenheit verdrängt hat“. Was wurde von wem verdrängt?
Etwa der Gedanke an das „Euthanasieprogramm“, einen Begriff, den die Nazis zur Verschleierung
der Vernichtung sogenannten „lebensunwerten Lebens“ benutzten?
Man könnte bei dieser Propaganda-Sendung mit J. Fliege – die im Nachmittagsprogramm zur
Kindersendezeit lief – fast glauben, im Jahre 1941 in dem Propagandafilm „Ich klage an“ zu sitzen.
Dieser Film sollte die Möglichkeit bieten, „die ablehnende Haltung vieler Menschen der Euthanasie
gegenüber aufzuweichen“ (Rost, Sterilisation und Euthanasie, S. 153). Die Mitleidstötung stellt
hierbei zugleich das Einfallstor für die Propagierung der Vernichtung „unwerten Lebens“ dar. In der
im Film arrangierten Geschworenenszene plädieren einige Geschworene ein-deutig für Sterbehilfe
und erwägen Gesetzesänderungen ( vgl. Hachmeister, S., Kinopropaganda gegen Kranke, Baden-
Baden 1992, S. 148ff). So schlägt einer der Geschworenen Euthanasie als Auf-gabe des Staates vor:
„Überhaupt dürfte das doch kein Arzt nach freiem Ermessen machen. Man müßte Kommissionen
einsetzen aus Ärzten und Juristen, richtige Gerichtshöfe, aber man kann doch nicht länger zusehen,
wie sich Tausende von Menschen, die in früheren Zeiten längst eines sanften Todes gestorben
wären, heutzutage unter furchtbarsten Schmerzen jahre-lang hin quälen müssen, bloß weil die Ärzte
es fertigkriegen, ihr elendes Leben künstlich zu verlängern“ ( Leiser, E., „Deutschland, erwache!“,
Hamburg 1989, S. 132 ). Der angeklagte Arzt Heyt steht entschlossen zu seiner ‘humanen’ Tat und
klagt in seinem Schlußwort die ‘überkommenen Gesetze’ an.
Man könnte J. Flieges Talkshow auch als ein Plädoyer für eine „Ästhetisierung des Tötens“
verstehen. Die Botschaft, die damals wie heute den Zuschauer erreichen soll, scheint in der
Verknüpfung von „Euthanasie“ mit der Gleichung „Tötung ist Liebe“ zu liegen.
Es sei hier nur angemerkt, daß die Nationalsozialisten kein Euthanasiegesetz erlassen haben, denn
Hitler wünschte „eine unbürokratische Prozedur unter Umgehung möglichst aller staatlichen
Stellen“ ( zit. nach Hachmeister, S. 38). Hitler unterzeichnete damals folgende ‘Ermächtigung’ für
ein „Euthanasie“programm: „Reichsleiter Bouhler (Euthanasie-Beauftragter – WS) und Dr. med.
Brandt (Hitlers Begleitarzt – WS) sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich
zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei
kritischster Beurteilung ihres Krankheitszu-standes der Gnadentod gewährt werden kann“ (
Nürnberger Dokument NO-426, zit. Nach Klee, E., Dokumente zur „Euthanasie“, Frankfurt a. M.
1985, S. 85).
Dieser Führererlaß wurde die Grundlage für die Tötung tausender Menschen. Die Aktionen wurden
unter strikter Geheimhaltung durchgeführt; erst nach dem Krieg sollte eine gesetzliche Regelung
erstellt werden. Der Film „Ich klage an“ diente übrigens zur Testung der Stimmung in der
Bevölkerung zwecks Einführung eines Euthanasiegesetzes. Wie ist es nun heute zu ver-stehen,
wenn der Moderator Fliege in seiner Talkshow hervorhebt, daß P. Admiraal in Holland Fakten
geschaffen hat, indem er die Gesetze durchbrochen hat?
Ebenso wie heute die niederländische Ärztegesellschaft KNMG forderte bereits der
Nationalsozialist Viktor Brack: „Die Spritze gehört in die Hand des Arztes!“ Brack war Leiter der
Hauptabteilung II, der eigentlichen „Euthanasie“abteilung im Auftrag der Kanzlei des Führers. Die
Nazis haben uns grausam vorgemacht, was passiert, wenn das Tötungsverbot im Staate aufgehoben
wird. Haben wir das vergessen?
An dieser Stelle soll nun der Propaganda für das „Modell Holland“ die traurige Realität
gegenübergestellt werden.
In der Sendung „Hollands langer Schatten – Euthanasie durch die Hintertür?“ aus der Reihe ‘Gott
und die Welt’ im WDR3 vom 17.9.1994 führte eine ältere Bürgerin aus Holland genau aus, was
diese zur Zeit vor allem durch die Medien vielfach geschürte Stimmung sogenannter „Sterbehilfe“
offensichtlich aus einer Art gesellschaftlicher Belästigung durch behinderte, kränkliche oder einfach
nur alte Mitmenschen bedeutet. Diese Frau wohnt im grenznahen Gebiet und fährt zur ärztlichen
Behandlung (wie lange noch?) nach Deutschland, weil sie – berechtigterweise – Sorge hat, von
einem holländischen Arzt (sinngemäß) „weggespritzt“ zu werden.
An den laufenden Ereignissen in den Niederlanden – wo Tausende und Abertausende von körperlich
oder psychisch Kranken auch ohne ihre Einwilligung im Namen der „Selbstbestimmung“ getötet
werden und eine fortschrittsgläubige Regierung und Rechtsprechung unentwegt betont, dies habe
nichts mit nationalsozialistischen Patiententötungen zu tun – haben wir das brutale, lebensechte
Experiment, was passiert, wenn das Lebensrecht im Staate zu Schanden geritten wird. 1991 hatte in
den Niederlanden der „behandelnde“ Arzt in fast 20000 aller Todesfälle die Absicht, das Leben des
Kranken zu „verkürzen“. Darunter sind 400 Fälle von Beihilfe zum Suizid; 1000 Fälle, in denen der
Arzt dem Patienten ohne dessen ausdrückliches Verlangen Gift gab; 8100 Fälle, bei denen mit dem
ausdrücklichen oder impliziten – was immer das heissen mag – Wunsch des Patienten eine
Überdosis eines Mittels verabreicht wurde; 7875 Fälle von Behandlungsabbruch mit der
ausdrücklichen oder impliziten Absicht zu töten. Die letzten beiden Fallgruppen werden als
„normale medizinische Behandlung“ bezeichnet. Zusammen sind das 19675 Fälle (15,2% aller
jährlichen Todesfälle), bei denen 11575 mal (9% aller jährlichen Todesfälle) ohne ausdrückliches
Verlangen des Patienten getötet wurde ( zit. nach: Zeit-Fragen Zeitung für Meinungsbildung, Ethik
und Verantwortung, Nr. 14, Februar 1995, Seite 14, Beiträge zur “Euthanasie“debatte“ Teil 7:
Wichtiger Etappensieg der Schweizer „Euthanasie“propagandisten, Zwischentitel „Kultur des
Todes“. Zeit-Fragen, Postfach 252, CH-8044 Zürich. Zeit-Fragen ist Mitglied der Europäischen
Arbeitsgemeinschaft „Mut zur Ethik“. Vgl. auch P.J. van der Maas, J.J.M. van Delden, L.
Pijnenborg, Medische beslissingen rond het levenseinde Het onderzoek voor de Commissie
Onderzoek Medische Praktijk inzake Euthanasie, Instituut Maatschappelijke Gezondheidszorg
Erasmus Universiteit Rotterdam met medewerking van het Centraal Bureau voor de Statistiek,
Rotterdam 1991).
Schlußgedanken
Holland war ehemals von der deutschen Wehrmacht besetzt und es ist interessant, daß sich die
Ideologie der Besatzer anscheinend bis anhin gehalten hat. Die Vermischung eines menschlichen
Problems, des Lebensendes, mit „aktiver Euthanasie“, diese undeklarierte Propaganda Flieges für
das „Modell Holland“ halte ich für eine Manipulation des Zuschauers, was mit seriösem
Journalismus nichts zu tun hat.
Tatsache ist, daß aus den Erfahrungen der Massenmorde des Nationalsozialistischen Regimes im
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland explizit das Grundrecht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit festgehalten wurde. In Würde sterben heißt ein Leben in Würde bis zum Tod. Dafür
bietet eine fachgerechte medizinische Behandlung die Grundlage, die die heutigen Möglichkeiten
der Medizin zum Wohle des Patienten ausschöpft. So sind Schmerzen, auch starke
Tumorschmerzen heute weitgehend behandelbar. Man kann im Notfall die Hilfe eines
Palliativmediziners in Anspruch nehmen. Es gibt bereits eine klare gesetzliche Grundlage für
seriöse Sterbehilfe und von daher steht kein Arzt unter einem angeblich übermächtigen Druck nur
durch Tötung dem Patienten „helfen“ zu können. Wenn ein Arzt tötet, dann macht er sich zum
Herrn über Leben und Tod, nicht der Patient, dann entscheidet er über „lebenswert“ und
„lebensunwert“, egal ob aus Mitleid, aus Ohnmacht oder auf Drängen anderer. Und hier ist die
Parallele zur Ideologie des Nationalsozialismus. Die Forderung auf ein „Recht auf den eigenen
Tod“ ist abstrus ( vgl. Sabine Vuilleumier-Koch, Recht auf ein würdiges Leben, Nein zur „Aktiven
Sterbehilfe“, in: Arzt&Praxis 1/95, S. 9ff).
Man kann nur hoffen, daß genügend Zuschauer wachen Auges den gegenwärtigen Trend erkennen.
Auch die in der Sendung immer wieder geäußerten Begriffe „Freundschaft“, Begleitung“ und
„Freiwilligkeit“ können nicht über die beabsichtigte Botschaft der Sendung, die hier nur skizzenhaft
umrissen werden konnte, hinweg täuschen. Die Argumentation der „Euthanasie“propagandisten
läuft auf die Goebbelsche Formel hinaus, es sei menschlich, den schwer Leidenden zu töten. Doch
an vielen Orten der Welt finden wir Not und viel schreckliches Leid. Die Logik der
„Euthanasie“propagandisten liefe darauf hinaus, einen Teil der Menschheit von ihrem durch Natur
oder Menschenhand verursachten Leid einfach dadurch zu erlösen, daß man ihn tötet.
Mit freundlichen Grüßen