Wir fordern die sofortige Aufhebung der
verordneten Corona-Maßnahmen an den bayerischen Schulen sowie
der Auflagen etwa auch für Kinoarbeit /-versammlungen
Verein Förderung der Filmkultur e.V., c/o Ulrike und Werner Schramm
Beethovenstr. 8, 91315 Höchstadt
Email: info@aischtaler-filmtheater.net
T 015122563883
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo
80327 München
Höchstadt, den 14.07.2020
OFFENER BRIEF
Sehr geehrter Herr Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo,
hiermit fordern wir Ulrike, 11.03.1951 und Werner Schramm, 02.01.1951
Schüler in „Reih und Glied zum Unterricht“1 auf Schulhöfen erinnert
an eine Abrichtung nach chinesischen Vorbild –
möglicherweise das gesellschaftpolitisch beabsichtigte Ziel?
sowie die Übermittlung eines rechtsmittelfähigen Bescheides.
Als ehemalige Lehrer möchten wir nach wie vor im Rahmen ehrenamtlicher Filmvereinsarbeit
gemeinschaftsfördernd mit Kindern und Jugendlichen tätig sein können. Die willkürlich erlassenen
Corona-Maßnahmen zerstören längerfristig nicht nur unsere Kultur- und Vereinsarbeit. Dies sehen
wir als Verstoß gegen das strafbewehrte Verbot der Nötigung2 an. Es wäre auch zu prüfen, ob und
inwieweit hier zudem Amtsmißbrauch vorliegt. Wir fordern die politisch Verantwortlichen dringend
auf, die Berechtigung bzw. Notwendigkeit ihrer Übergriffe in das Familien- und Berufsleben von
Millionen unschuldiger Bürger verbunden mit der Vernichtung ungezählter beruflicher Existenzen
zu beweisen. Weiter schreibt Oliver Lepsius, daß Grundrechtseingriffe ständig beweispflichtig
sind, und daß uns die Regierungspolitiker diesen Beweis schuldig bleiben. „Der Rechtsstaat ist
schwer beschmutzt. Die rechtsstaatliche Hygiene muss dringend wieder hergestellt werden, sonst
droht hier das größte Infektionsrisiko“ (Lepsius 6.4.2020)3. Die Aushebelung unseres
1 Vgl beigefügten Zeitungsartikel „In Reih und Glied
2 Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung (bis zu 5000 Euro in Bayern) mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung (Mundschutztragen), Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten
Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders
schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter …
- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Prof. Dr Sucharit Bhakdi https://www.youtube.com/watch?v=C7EWruwCHS4&app=desktop
Maßnahmen unverhälnismäßig und verfassungwidrig
3 https://verfassungsblog.de/vom-niedergang-grundrechtlicher-denkkategorien-in-der-corona-pandemie/
2
Rechtsstaates muß (strafrechtliche) Konsequenzen haben. Schulpflicht bedeutet auch
Schulrecht als soziale Verpflichtung. Digitaltechnik sehen nicht nur wir als
Brandbeschleuniger sozialer Spaltung. „Wenn wir nicht aufpassen, wird die Schule durch
hauspädagogische Bildung ersetzt werden. Unsere Kinder werden von kritischem Geist befreite
Papageien, die alles wissen, aber nichts kennen.“4
Die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen gemäß der vom Bayerischen Staatsministeriums für
Gesundheit und Pflege vom 28. Mai 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-342 erlassenen
Allgemeinverfügung und des aktuellen Hygieneplans “Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs –
Hinweise zur Einhaltung des Infektionsschutzes” gefährden in gravierendem Maße die Gesundheit
und das Wohl der Kinder und verstoßen gegen ihre Grundrechte.
Die Grundrechte unseres Landes sind unveräußerlich. Sie können vom Bundestag weder verändert
noch abgeschafft werden. Dennoch wurden sie im Zuge der “Corona-Maßnahmen” massiv von
Bund und Ländern beschnitten oder sogar komplett ausgehebelt – dies macht auch vor den Kindern
in ihrem Schulalltag nicht halt.
Die aktuellen Maßnahmen an den bayerischen Schulen verstoßen gegen folgende
Grundgesetzartikel:
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlicher Gewalt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 6
(1)Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne
Waffen zu versammeln.
Zudem verletzen die Maßnahmen5 eklatant die Menschenrechte:
Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Solidarität
Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit
Artikel 20 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Artikel 26 – Recht auf Bildung6, Erziehungsziele, Elternrecht7
4 Das globale, anlässlich des Covid-19 erlassene politische Projekt, Thierry Meyssan,
https://www.voltairenet.org/article209812.html
5 https://www.planet-wissen.de/natur/forschung/spiegelneuronen/index.html; Vgl. auch: „Warum ich fühle, was du
fühlst: intuitive Kommunikation und das Geheimnis der Spiegelneurone“ Joachim Bauer; „Warum wir kooperieren“,
Michael Tomasello. Im Buch berichtet er von wegweisenden Studien mit Kindern und Schimpansen, die neues Licht auf
diese uralte Frage werfen. Kinder sind von Geburt an hilfsbereit und kooperativ, lernen aber im Laufe ihres
Heranwachsens, eher selektiv zu kooperieren und beginnen den sozialen Normen ihrer Gruppe zu folgen.
5 Hirnforscher: Masken können Verhalten nachhaltig verändern. Prof. Gerald Hüther im Gespräch.
https://www.youtube.com/watch?v=PyJO8W9qmAQ&app=desktop
6 Vgl. auch Feststellungsklage und Antrag auf einstweilige Anordnung, Jessica Hamed Rechtsanwältin,
27.04.2020 , AZ 0365/2020-JH , Kanzlei Mainz; Zur Kritik des Homeschoolings: Die Corona-Welle reiten 01: Digital
first und Mobil only, Prof. Lankau, http://futur-iii.de/wpcontent/
uploads/sites/6/2020/03/lankau_corona_welle_bildung_pub.pdf;
3
Artikel 27 – Freiheit des Kulturlebens
Die getroffenen „Corona-Maßnahmen” sind nicht geeignet die Gesundheit und das Wohl der Kinder
zu schützen, sondern gefährden diese. Die Verletzung und Einschränkung der Grundrechte stehen in
keinem Verhältnis zu den vermeintlichen Gefahren durch die „Corona-Pandemie”.8
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird bei den Maßnahmen an den bayerischen Schulen verletzt.
Die getroffenen Maßnahmen9 sind weder geeignet noch erforderlich und zudem in keinster Weise
angemessen.10
Schulen haben im Leben der Kinder einen prägenden Stellenwert. Es ist ein Ort des Lernens, der
Begegnung und der Freundschaftsbildung, der Persönlichkeitsentfaltung.11
Die Aufgabe der Schule wird im Art. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG) vollkommen zutreffend formuliert:
Art. 1
Bildungs- und Erziehungsauftrag
(1)
1 Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu
verwirklichen.
2 Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter
bilden.
3 Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott12, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor
der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen,
Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit,
Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und
Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt.
4 Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen
Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.
(2)
In Krisenzeiten haben die Grundrechte keinen Ausschalter“, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
https://www.heise.de/tp/features/In-Krisenzeiten-haben-die-Grundrechte-keinen-Ausschalter-4692548.html
8 https://youtu.be/sLboOKM0Qs8 Eine weitere Stimme für mehr Vernunft und weniger Panik In der Phönix-Talkrunde
zum Thema Corona-Maßnahmen am 17.03.2020 äußerte sich die Virologin Prof. Moelling zu den Maßnahmen der
Bundesregierung. Sie hält sie für deutlich übertrieben. “Prof. Dr. Karin Mölling, Jahrgang 1943, ist eine international
renommierte Virologin und Aids-Forscherin. Sie ist ehemalige Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie in
Zürich, wo sie bis 2008 tätig war. Zudem leitete sie die Virusdiagnostik am Universitätsspital in Zürich. Seit den 1980er
Jahren forscht Karin Mölling an Aids. Sie führte klinische Impfstudien durch und entwickelte eine neuartige Aids-
Therapie. 2007 erhielt sie den Swiss-Award, mit dem herausragende Schweizer Persönlichkeiten ausgezeichnet werden.
2018 wurde ihr das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. 2014 hat
sie das Buch ‚Supermacht des Lebens – Reisen in die erstaunliche Welt der Viren‘ veröffentlicht, welches unter
anderem auch auf Englisch übersetzt wurde.“ http://blauerbote.com/2020/03/22/corona-virulogin-prof-moelling-warntvor-
panikmache-und-ausgangssperren/ ; Vgl auch: CORONA Fehlalarm? Dr. Karina Reiss, Dr. Sucharit Bhakdi, 2020
Berlin, S. 12f., S. 85 ff., S. 141 ff.
9 https://technocracy.news/the-miserable-pseudo-science-behind-face-masks-social-distancing-and-contact-tracing/
10 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-06-18-
de.pdf?__blob=publicationFile, „In der virologischen Surveillance der AGI wurden in der 24. KW 2020 in 8 von 36
eingesandten Proben (22 %) Rhinoviren nachgewiesen. Seit der 15. KW 2020 wurde keine Influenza-Aktivität mehr
beobachtet, seit der 16. KW 2020 gab es keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr.“ S.11
11 Back to School? Tracking COVID Cases as Schools Reopen, https://www.cgdev.org/blog/back-school-trackingcovid-
cases-schools-reopen
12 „Die Fakten haben gezeigt, dass unter dem Vorwand der Covid-19-Epidemie in vielen Fällen unveräußerliche
Rechte der Bürger verletzt und ihre Grundfreiheiten unverhältnismäßig und ungerechtfertigt eingeschränkt werden,
einschließlich des Rechts auf Religionsfreiheit, auf freie Meinungsäußerung und auf Bewegungsfreiheit. Die öffentliche
Gesundheit darf und kann kein Alibi werden, um die Rechte von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt zu
verletzen, geschweige denn, um die Zivilbehörden von ihrer Pflicht zu entbinden, mit Weisheit für das Gemeinwohl zu
wirken. Das gilt umso dringlicher, je mehr Zweifel von verschiedenen Seiten an der tatsächlichen Ansteckungsgefahr,
der Gefährlichkeit und der Resistenz des Virus laut werden: Viele maßgebliche Stimmen aus der Welt der Wissenschaft
und der Medizin bestätigen, dass der Alarmismus der Medien wegen Covid-19 in keiner Weise gerechtfertigt zu sein
scheint.“ https://veritasliberabitvos.info/aufruf/; Hauptunterzeichner: https://veritasliberabitvos.info/signatories/
4
Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern
auf Erziehung ihrer Kinder zu achten.
Durch die Schließung der Schulen im Rahmen der “Corona-Pandemie” für über zwei Monate haben
alle Kinder einen bisher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie dagewesenen
Einschnitt erlebt. Und dabei ging es nicht nur darum, nicht mehr in die Schule gehen zu können,
sondern die Kinder wurden grundlegend in Angst versetzt. Wichtige Bezugspersonen fielen von
heute auf morgen weg, Großeltern und Freunde durften nicht mehr besucht werden. Es wurde das
Bild vermittelt, dass von jedem eine potenzielle Lebensgefahr für andere ausgeht.
Entgegen der bisherigen erfolgreichen praktischen Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes,
wonach Kranke isoliert wurden (z. B. Masern, Windpocken), wurde dieses Prinzip panisch
aufgegeben, ohne die veränderte Vorgehensweise durch wissenschaftliche Studien zu verifizieren13.
Pauschal wurde auf die gesamte Bevölkerung Deutschlands eine Ausgangsbeschränkung mit
Kontaktverbot verhängt (Schließung von Schulen, Kitas, Geschäften, Kultur, Verbot Kontakt
Großeltern etc.). Selbst jetzt, wo entsprechende Studien (z. B. Heinsberg-Studie) vorliegen, wird
immer noch an diesem Vorgehen festgehalten. So dass nun auch im Rahmen der Wiedereröffnung
der Schulen „Corona-Hygiene-Maßnahmen” getroffen werden, die dem Kindeswohl schaden und
nicht mit dem Bildungs – und Erziehungsauftrag zu vereinbaren sind.
Die meisten der im Rahmen-Hygieneplan für bayerische Schulen festgehaltenen Regelungen
verstoßen gegen die Grundrechte der Kinder und gegen den Bildungs- und Erziehungsauftrag und
stellen eine Gefährdung der gesunden körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung der
Kinder dar. Die nachfolgende Betrachtung der einzelnen Regeln zeigt dies auf: - Abstandhalten von mindestens 1,50 m, kein Körperkontakt
Damit wird den Kindern suggeriert, dass von ihnen selbst und von anderen Menschen pauschal eine
Gefahr ausgeht. Körperkontakt und unbeschwerte körperliche Berührung sind für eine gesunde
kindliche Entwicklung von besonderer Bedeutung. - Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebotes
Besonders die Zeiten vor und nach der Schule sind wichtig für die Bildung von Freundschaften,
Verabredungen, Peer-Group. Das für die Entwicklung wichtige Wir-Gefühl wurde zerstört und kann
unter diesen Umständen nicht wieder aufgebaut werden (siehe Punkt 1). - Unterricht in geteilten Klassen, d. h. Reduzierung der regulären Klassenstärke
Durch die Teilung der Klassen werden Freundschaften und die gesamte Klassengemeinschaft
auseinander gerissen. - Besondere Sitzordnung (Einzeltische, frontale Sitzordnung), keine Partner- oder
Gruppenarbeit, Vermeidung von Durchmischung
Dies sind alles Maßnahmen zur weiteren Vereinzelung der Schüler, zurück zum längst überwunden
gedachten Frontalunterricht statt die Fähigkeit zum Arbeiten in Gruppen und zu eigenständigem
Erarbeiten von Themen zu schulen. - Reduzierung von Bewegungen, Verzicht auf über den regulären Unterricht hinausgehende
Aktivitäten, keine Freizeitpädagogik, keine Spiel- und Bewegungsangebote
Diese Regelungen stehen den Grundbedürfnissen der Kinder nach Bewegung, Austausch, Sport und
Spiel elementar entgegen. Es ist unbestritten, wissenschaftlich belegt, dass körperliche Bewegung
und sportliche Aktivitäten eine Grundlage für Lernfähigkeit und eine gesunde Entwicklung der
Kinder ist.
13 https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/2066834/corona-forscher-streeck-sieht-app-masken-undmassentests-
kritisch
5 - Pause im Klassenzimmer oder nach Gruppen zeitversetzt / an verschiedenen Orten unter
strenger Aufsicht
Die totale Überwachung der Kinder verhindert jegliche natürliche Entwicklung und vermittelt den
Kindern das Gefühl etwas „verbrochen zu haben”. Von Pause im Sinne von Erholung und
Durchatmen – Maskenpflicht14! – kann hier keine Rede sein. Die Pause verkommt zu einer Strafzeit
ohne Erholungswert.
Diese Vorgabe treibt bereits Blüten. Es gibt in Bayern Schulen, wo auf dem Schulhof Punkte und
Linien angebracht wurden, die den Kindern vorschreiben, auf welcher Linie sie gehen dürfen und
wo sie stehen bleiben dürfen! (siehe Anlage 1 Zeitungsartikel „In Reih und Glied zum Unterricht“). - Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf sog. Begegnungsflächen, d.h. den Fluren,
Gängen, Toiletten, in den Pausen sowie zu Unterrichtsbeginn und -ende
Studien belegen, dass Mund-Nasen-Bedeckungen gesundheitsschädigend sind (CO2-
Rückatmung, Keimbelastung etc.). Ein Schutz der anderen Personen durch die Maske ist nicht
gegeben. Bekanntermaßen bieten Stoffmasken keinen wirksamen Schutz vor Infektionen. Obwohl
alles vorbei ist15 und obwohl man also weiß, daß Masken nichts bringen, wird zu guter Letzt auch
noch die Maskenpflicht eingeführt. … „Größe Corona-Virus: 160 Nanometer (0,16 Mikrometer),
Größe ‚Poren‘ in einfachen Baumwollmasken 0,3 Mikrometer. Sie fliegen durch herkömmliche
Masken oder Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff wie durch ein offenes Fenster.“16
So schreibt auch OSHA Occupational Safety and Health Administration (Oberste
Arbeitssicherheitsbehörde der USA) https://www.osha.gov/SLTC/covid-19/covid-19-faq.html:
Cloth face coverings:(Gesichtsmasken aus Stoff) are not considered personal protective equipment
(PPE) (werden nicht als persönliche Schutzausrüstung angesehen) will not protect the warer against
airbone transmissible infectious agents due to loose fit and lack of seal or inadequate filtration.
(Gesichtsbedeckungen aus Stoff schützen den Trager nicht vor über Luft übertragenen
Infektionserregern aufgrund lockerem Sitz, mangelndem Abschluss und unzureichender Filterung.
D.h., die Masken schließen nicht ab, sitzen zu locker und haben keine zuverlässige Filtereinheit.)
Die Arbeit von Ulrike Butz bestätigte die Warnungen: „Rückatmung von Kohlendioxid bei
Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem
Fachpersonal“, Ulrike Butz, München 200417.
14 Bekanntermaßen durchdringen Coronaviren eine Stoffmaske wie ein offenes Fenster, bieten keinen wirksamen Schutz
vor Infektionen. So schreibt auch OSHA Occupational Safety and Health Administration (Oberste
Arbeitssicherheitsbehörde der USA) https://www.osha.gov/SLTC/covid-19/covid-19-faq.html: Cloth face
coverings:(Gesichtsmasken aus Stoff) are not considered personal protective equipment (PPE) (werden nicht als
persönliche Schutzausrüstung angesehen) will not protect the warer against airbone transmissible infectious agents due
to loose fit and lack of seal or inadequate filtration. (Gesichtsbedeckungen aus Stoff schützen den Trager nicht vor über
Luft übertragenen Infektionserregern aufgrund lockerem Sitz, mangelndem Abschluss und unzureichender Filterung.
D.h., die Masken schließen nicht ab, sitzen zu locker und haben keine zuverlässige Filtereinheit.)
Blaylock: Face Masks Pose Serious Risks To The Healthy, https://technocracy.news/blaylock-face-masks-poseserious-
risks-to-the-healthy/ (deutsch) Blaylock: Gesichtsmasken bergen ernsthafte Risiken für die Gesunden
Russell Blaylock warnt davor, dass Gesichtsmasken nicht nur die Gesunden nicht vor Krankheit schützen, sondern auch
ernsthafte Gesundheitsrisiken für den Träger darstellen. Das Fazit ist, dass Sie keine Gesichtsmaske tragen sollten,
wenn Sie nicht krank sind. … Gibt es, nachdem wir festgestellt haben, dass es keine wissenschaftlichen Beweise gibt,
die das Tragen einer Gesichtsmaske zur Vorbeugung erfordern, Gefahren beim Tragen einer Gesichtsmaske,
insbesondere für längere Zeiträume? Mehrere Studien haben in der Tat erhebliche Probleme beim Tragen einer solchen
Maske festgestellt. Dies kann von Kopfschmerzen über erhöhten Atemwegswiderstand, Kohlendioxidansammlung,
Hypoxie bis hin zu schwerwiegenden lebensbedrohlichen Komplikationen variieren.
15 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-06-18-
de.pdf?__blob=publicationFile, „In der virologischen Surveillance der AGI wurden in der 24. KW 2020 in 8 von 36
eingesandten Proben (22 %) Rhinoviren nachgewiesen. Seit der 15. KW 2020 wurde keine Influenza-Aktivität
mehr beobachtet, seit der 16. KW 2020 gab es keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr.“ S.11 Wir Bürger, Eltern,
Senioren und Schüler, müßten uns eigentlich verladen fühlen und protestieren?
16 Dr. Karina Reiss, Dr. Sucharit Bhakdi, Corona Fehlalarm? A.a.O., S. 55f.
17 https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf: „Die Operationsmasken werden häufig sehr viel länger getragen
als dies in der vorliegenden Studie geschah. Des weiteren wurde die Studie an normal atmenden Personen im
Ruhezustand gemessen. Bei körperlicher Arbeit und psychischer Anspannung wird die Atmung aktiviert, was zu einer
stärkeren Rückatmung von CO2 und wiederum zu einer Erhöhung der CO2-Konzentration im Blut des OP-Personals
6
In einem Interview antwortete Prof. Dr. Christian Drosten (Charité) auf die Anmerkung: „Dann
können Sie die Maske aufsetzen.” Prof. Drosten: „Damit hält man das nicht auf. Können wir mal
separat drüber reden. Aber die technischen Daten sind nicht gut für das Aufhalten mit der Maske.”
(Mit einer Maske ist das Virus nicht aufzuhalten beim RBB vom 30.01.2020.
https://youtu.be/J7Ic_bbRkXQ). 18 Der angesehene Epidemiologe Dr. Wittkowsky äußerte sich
eindeutig zum Maskentragen.19 Das zum Bundesgesundheitsministerium gehörende Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte betonte einst korrekt:
„Träger der beschriebenen ‘Community-Masken’ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie
oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine
entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“ Das heißt: Die Vermummung hilft zwar kaum,
hält aber den Angstlevel weiter hoch. … “Das Robert Koch-Institut (RKI) hat bis vor einigen
Wochen die gleiche Position wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertreten
und erklärt, ein Mundschutz im Alltag sei unnötig. Es gäbe ‘keinen wissenschaftlichen Hinweis’,
dass eine Verwendung Sinn hätte, so RKI-Vizpräsident Lars Schaade noch am 28. Februar. Der
gleiche Lars Schaade empfiehlt diese Woche [April 2020] nun dringend das Maskentragen, ganz im
Sinne der Regierung, deren Teil seine Behörde ist.”20
So schrieb das Robert-Koch-Institut wiederum in den Infektionsschutzmaßnahmen (Stand
15.5.2020) unter dem Punkt „Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit
zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?“
„Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die
Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings
nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und
Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden. Dabei muss berücksichtigt
werden, dass es Personen gibt, die aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen keine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
…
Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man z.B. beim
Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person
durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).
Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint aber
plausibel.“
führen könnte. Eine Änderung der Blutgase kann Ursache eingeschränkter kognitiver Fähigkeiten sein. Van der Post
beschreibt eine Zunahme der Reaktionzeiten bei Hypoxämie (64). Noble, Jones und Davis untersuchten ebenfalls die
kognitive Leistung unter moderater Hypoxämie und berichten von einer Abnahme psychomotorischer Fähigkeiten, einer
Steigerung der Reaktionszeit und einer insgesamt eingeschränkten kognitiven Leistungsfähigkeit (48). Fothergill
untersuchte den Effekt eines erhöhten CO2-Partialdruckes auf das Nervensystem und bewies eine Abnahme der
Geschwindigkeit und der Genauigkeit beim Lösen von psychomotorischen Aufgaben (24). Es wäre denkbar, dass die
gezeigten Effekte das chirurgische Ergebnis beeinflussen könnten. Von klinischem Interesse ist auch der in der
vorliegenden Studie beschriebene Unterschied in Komfortabilität der Masken. Das Ziel sollte sein, ein weitgehend
störungsfreies Arbeitsfeld zu schaffen, um ein möglichst optimales chirurgisches Ergebnis zu erreichen.“ (S. 41f.);
Effectiveness of Surgical and Cotton Masks in Blocking SARS–CoV-2: A Controlled Comparison in 4 Patients,
https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M20-1342;
18 Die Maskenpflicht verändert das gesellschaftliche Klima, https://multipolar-magazin.de/artikel/maskenpflichtgesellschaftliches-
klima
19 Dr. Knut Wittkowski, einer der weltweit angesehensten Epidemiologen, stellt den Sinn der Maßnahme grundsätzlich
in Frage. Der Mediziner, der 20 Jahre als Leiter der Abteilung für Biostatistik, Epidemiologie und Forschungsdesign an
der Rockefeller University in New York tätig war, erklärte in einem Interview am 24. April 2020 mit dem Portal
KenFM (https://kenfm.de/am-telefon-zur-corona-pandemie-dr-knut-wittkowski/) auf die Frage, was eine Maskenpflicht
bringe:
„Es bringt überhaupt nichts. Die Epidemie ist bereits vorbei. Das Virus zirkuliert nicht mehr in einem relevanten
Umfang in der Bevölkerung. Zu einem Zeitpunkt den Mundschutz einzuführen, wo es keinen Virus mehr gibt, ist ein
bisschen seltsam. (…) Jeder kann sich die Daten angucken und sieht: Deutschland ist über den Berg, genauso wie alle
anderen europäischen Länder.“
20 https://multipolar-magazin.de/artikel/maskenpflicht-gesellschaftliches-klima, 24.04.2020
7
D. h. sowohl die Aussage des Robert-Koch-Instituts als auch die Umsetzung dieser Aussage in den
Schulen entbehrt jeglicher Logik und jeglichem Sachargument. Es heißt, die Mund-Nasen-
Bedeckung ist nur sinnvoll, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) eingehalten wird.
Gleichzeitig schreiben Sie im Rahmen-Hygieneplan, dass auf den Begegnungsflächen, wo der
Abstand nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen ist.
Da die Schutzwirkung nicht wissenschaftlich belegt ist und die Umsetzung nicht nur
widersprüchlich zu den Empfehlungen des RKI ist, erscheint die Maskenpflicht als staatliche
Willkür.
Masken schränken die Interaktion zwischen Menschen ein und behindern sie. Die Mimik, die zur
sozialen Interaktion unabdingbar ist, kann nicht mehr erkannt werden. Somit kann eine Begegnung
auf den sogen. Begegnungsflächen im eigentlichen Sinne des Wortes nicht mehr stattfinden. Durch
das Tragen von Masken werden die Kinder weiter verunsichert.
Da davon auszugehen ist, daß gerade Bildungspolitikern wie Ihnen diese Zusammenhänge vor
allem auch für die Befähigung von Kindern zu einer Ausdifferenzierung sozialer Kompetenzen in
einer Klassengemeinschaft im Grundschulalter bekannt sein dürften, gehen wir von einer
vorsätzlichen psychischen/physischen Schädigung durch Maskentragen aus.
Alle Regelungen, die zur Vereinzelung des Kindes führen, gefährden dessen gesunde Entwicklung.
Wir zitieren hier die wissenschaftliche Arbeit zur Bedeutung der Peer-Group “Sozialisation durch
Gleichaltrige” von Janosch Maier, Ludwig-Maximilians-Universität München, 2013/14:
“Beziehungen zu Gleichaltrigen spielen in der Bildung und Sozialisation von Kindern und
Jugendlichen eine wichtige Rolle. Freundschaften bieten emotionale Unterstützung. Freunde
lernen durch das miteinander Spielen soziale Verhaltensweisen. In Übergangsphasen bieten
sie ein gewohntes Umfeld, mit Hilfe dessen Kinder und Jugendliche Probleme überwinden. In
der Jugend lösen Freunde die Eltern als wichtigste Bezugspersonen in manchen Bereichen ab.
Die Peer-Gruppen bieten in der Entwicklung eine erste Möglichkeit gesellschaftliche Rollen
zu übernehmen. Innerhalb von Gruppen müssen Jugendliche Konfliktlösestrategien lernen,
um erfolgreich Beziehungen aufrecht zu erhalten.”
Aufgrund der „Corona-Maßnahmen” hat sich in der Gesellschaft ein hochgradig bedenkliches
Denunziantentum entwickelt. Durch die Vorgaben des Kultusministeriums im Rahmen der Hygiene-
Maßnahmen wird auch das Denunziantentum vor den Schulen nicht Halt machen. Vorschub leistet
hier Ihre Ausführung auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums unter „Coronavirus aktuell
– FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen“ unter dem Punkt „Besteht eine Maskenpflicht
an Schulen“:
“Bei einem Verstoß gegen das Maskengebot kann von Erziehungsmaßnahmen gem. Art. 86
Abs. 1 Satz 1 BayEUG Gebrauch gemacht werden (keine Ordnungsmaßnahmen). Dabei
kommt es darauf an, der Schülerin oder dem Schüler bewusst zu machen, dass ein Mund-
Nase-Schutz nicht primär einen Eigenschutz darstellt, sondern dem Schutz anderer dient und
dass es deswegen gerade darauf ankommt, dass alle diesen Schutz tragen. Ein Nichtbeachten
des Maskengebots bedeutet eine Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern, der
Lehrkräfte sowie des jeweiligen familiären Umkreises und kann ggf. dazu führen, dass
wieder verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber der Schulgemeinschaft und
Angehörigen ergriffen werden müssen.”
8
Hier wird mit Angst und Schuldzuweisung gearbeitet!21 Damit ist der Nährboden für Ausgrenzung
und Mobbing geschaffen. Und das obwohl (selbst) das Robert-Koch-Institut die Schutzfunktion der
Masken in Frage stellt.
Durch die „Corona-Hygiene-Maßnahmen” an den Schulen wird eine „Gefängnis-Atmosphäre”
geschaffen. Den Kindern wird vermittelt, pauschal eine Gefahr für andere zu sein und daher
abgeschirmt und isoliert werden zu müssen.22
Nach genauer wissenschaftlicher Betrachtung hätte die „Corona-Welle” zum 21. März 2020 für
beendet erklärt werden müssen (Quelle Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard). Dennoch
wird an den angstmachenden Maßnahmen festgehalten. Daher kann man die meisten Regeln nur als
eine reine Gehorsamsübung ansehen, die nichts mit der anfänglich falsch eingeschätzten Gefahr des
Corona-Virus zu tun haben. Corona-Viren in ihren verschiedenen Formen gehören schon immer
zum Leben. Die Auseinandersetzung des menschlichen Körpers mit den Viren stärkt das
menschliche Immunsystem. Das Corona-Virus gehört zu der Gruppe der Grippeviren, welche jedes
Jahr in veränderter Form beim Menschen auftreten. Eine Gefahr besteht lediglich für Menschen mit
einem geschwächten Immunsystem (Risikogruppen). Die frühere Praxis des
Infektionsschutzgesetzes hat genau dies berücksichtigt und die Risikogruppen durch verschiedene
Maßnahmen geschützt.23
Die von Ihnen im Rahmen-Hygieneplan bezeichneten wichtigsten und effektivsten Maßnahmen
zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 sind eine gute Händehygiene und das Einhalten
von Husten -und Niesetikette. Diese Maßnahmen sind wie zu jeder Grippe-Saison völlig
ausreichend.
Wir fordern daher, wie im alten Infektionsschutzgesetz geregelt, dass lediglich die Risikogruppen
geschützt und Kranke isoliert werden. Pauschal alle Kinder an den bayerischen Schulen den
„Corona-Maßnahmen” zu unterwerfen verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Stand
21.05.2020 wurden in Bayern lt. Robert-Koch-Institut: COVID-19-Dashboard 1.233 Kinder im
Alter von 5 bis 14 Jahren positiv auf COVID-19 getestet, wobei der Test selbst – wie mehrfach in
21 „Wie bekommen wir Corona in den Griff?“ Internes Papier aus Innenministerium empfahl, den Deutschen Corona-
Angst zu machen 05.04.2020. … Doch erst jetzt kommt heraus: Das Papier empfiehlt auch drastische Maßnahmen zur
Krisenkommunikation. … [Empfohlen wird] sogar, Kindern Angst zu machen. „Kinder werden sich leicht anstecken,
selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern“, heißt es in dem Text. „Wenn sie dann ihre Eltern
anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie da Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B.
vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben
kann.“ (https://m.focus.de/politik/deutschland/aus-dem-innenministerium-wie-sag-ichs-den-leuten-internes-papierempfiehlt-
den-deutschen-angst-zu-machen_id_11851227.html).
Politiker, die sich als perverse „Volkserzieher“ gebärden?
22 http://www.bgl-naturheilkunde.eu/dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-herr-heinz-peter-meidinger-praesident-desdeutschen-
lehrerverbandes/
Wir haben eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Heinz-Peter Meidinger verfasst! Er ist der Präsident des
Deutschen Lehrerverbandes. In einem Interview vom 08.06.2020 mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hat er noch
strengere Maßnahmen für unsere Kinder in den Schulen gefordert. Er fordert eine Maskenpflicht im Unterricht wie in
China und Südkorea! Zudem regelmäßige Testungen von Kindern und Lehrern! Das gesamte Interview finden Sie unter
diesem Link:
https://www.rnd.de/politik/lehrerprasident-zu-schulen-und-corona-superspreader-risiko-ist-hoch-
NSWTCTUBAJGU5C6W5GIVZJUF7Q.html
23 “Entwicklung einer natürlichen Immunität oder Warten auf einen Impfstoff?
Die Entwicklung einer effektiven Gruppenimmunität während eines Lockdowns ist kaum möglich. Darüber hinaus
schwächen solche Lebensumstände das Immunsystem durch fehlende Nähe, Einsamkeit, existenzielle Not, Angst und
Depression.Warten auf einen Impfstoff kann und darf nicht unsere einzige Strategie zur Beendigung dieser Krise sein.
Gründe hierfür sindu. a.folgende: -Eine Impfung fördert nicht die Gesundheit, sondern verhindert bestenfalls die
Erkrankung mit einem bestimmten Erreger. -Die Effektivität eines Impfstoffes ist sehr unsicher und vielleicht nur von
kurzer Dauer, wenn ein Virus wie SARS-CoV-2 einem beständigen Wandel (Mutation) unterliegt. -Wegen der extrem
kurzen Entwicklungszeit wird die Impfstoffsicherheit besonders gering sein.-Impfungen führen nie zu einem
hundertprozentigen Erfolg, sondern nur zu einem Schutz eines noch unklaren Teils der Geimpften.”
http://www.bgl-naturheilkunde.eu/wp-content/uploads/2020/05/anlage-2-stellungnahmekinderundcorona-5_5_20.pdf
9
der Wissenschaft diskutiert – umstritten ist. Demgegenüber stehen laut Statistischem Bundesamt
1.644.900 Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Bayern. Aufgrund dieser
Zahlen ergibt sich eine Quote von 0,1 % positiv getesteter Schüler. Zudem geht von Kindern nach
neuesten Erkenntnissen bezogen auf das Corona-Virus kaum eine Ansteckungsgefahr aus.
Im Weiteren verweisen wir auf die Stellungnahme zur Situation von Kindern und Jugendlichen in
der Corona-Pandemie 2020, pädagogisch-medizinische Arbeitsgruppe Witten/Herdecke (Anlage 2).
Wir beantragen daher aus allen genannten Gründen die sofortige Aufhebung der oben genannten
Corona-Hygiene-Maßnahmen an den bayerischen Schulen und Wiederaufnahme des normalen
Schulbetriebs. Zudem schließen wir uns der Forderung vieler Eltern und Schüler an: Wir wollen
unser Leben zurück!
Wir bitten um Übermittlung eines rechtsmittelfähigen Bescheides.
Als Vertreter des Ministeriums sind Sie dazu verpflichtet über einen Antrag auf Vornahme eines
Verwaltungsaktes in angemessener Frist sachlich zu bescheiden. Ich bitte Sie mir aufgrund der
Dringlichkeit, den Bescheid bis zum 27.07.2020 zuzusenden.24
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
Anlage 1 Zeitungsartikel „In Reih und Glied zum Unterricht“
Anlage 2 Stellungnahme zur Situation von Kinder und Jugendlichen in der Corona-Pandemie 2020,
pädagogisch-medizinische Arbeitsgruppe Witten/Herdecke
Anlage 3 Rechtlosstellung und Vernichtung von Existenzen bei uns Bürgern
unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes? Ergänzung Ulrike und Werner Schramm
24 Grundlage http://www.bgl-naturheilkunde.eu/antrag-fuer-schule-ohne-corona-hygienemassnahmen/