MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DENRAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UNDDEN AUSSCHUSS DER REGIONENCHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DASEUROPÄISCHE KINO

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DAS
EUROPÄISCHE KINO

14119/10 HM/sm
DG I-2B DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
Brüssel, den 27. September 2010
(OR. en)
14119/10
AUDIO 27
COMPET 263
CULT 80
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor, im Auftrag des
Generalsekretärs der Europäischen Kommission
Eingangsdatum: 24. September 2010
Empfänger: der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union,
Herr Pierre de BOISSIEU
Betr.: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für das
europäische Kino
Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument KOM(2010) 487 endgültig.
Anl.: KOM(2010) 487 endgültig
DE DE
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 24.9.2010
KOM(2010) 487 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DAS
EUROPÄISCHE KINO
DE 2 DE
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DAS
EUROPÄISCHE KINO

  1. EINLEITUNG
    Das europäische Kino hat eine wichtige Funktion bei der Ausformung europäischer
    Identitäten, die das Kernstück der europäischen Kulturagenda sind. Die rasante Veränderung
    der AV-Welt eröffnet dem europäischen Kino und der europäischen AV-Industrie unzählige
    Möglichkeiten, sofern die damit verbundenen Herausforderungen – Investitionen in Technik,
    Schulungen und neue Modelle – gemeistert werden. Die digitalen Technologien bieten neue
    Möglichkeiten, AV-Inhalte zu transportieren (wie etwa Video-on-Demand und Catch-up-TV),
    weshalb europäische AV-Werke bereits heute außerhalb ihres Entstehungslandes leichter
    zugänglich sind. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie für AV-Inhalte wird
    stark vom Einsatz dieser neuen Technologien auf der Vertriebsstufe abhängen.
    Die digitale Agenda für Europa1, eine der sieben Leitinitiativen der neuen Strategie „Europa
    2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum2, soll einen digitalen
    Binnenmarkt schaffen, damit kommerzielle und kulturelle Inhalte und Dienstleistungen
    Grenzen überschreiten und die europäischen Bürgerinnen und Bürger alle Vorteile der
    Digitalisierung genießen können. Einer der durch IKT ermöglichten Vorteile für Europa ist
    der breiter gestreute und billigere Vertrieb kultureller und kreativer Inhalte.
    Darüber hinaus spielen kulturelle Inhalte, wie im Grünbuch „Erschließung des Potenzials der
    Kultur- und Kreativindustrien“3 festgehalten, eine entscheidende Rolle für den Ausbau der
    Informationsgesellschaft, da sie Investitionen in Breitbandinfrastruktur und -dienstleistungen,
    in digitale Technologien sowie in neue Unterhaltungselektronik und Telekommunikationsgeräte
    ankurbeln. Über ihren direkten Beitrag zum BIP hinaus sind die Kultur- und
    Kreativindustrien auch in vielen anderen Branchen wichtige Motoren für wirtschaftliche und
    soziale Innovation.
    Da es auch um wichtige politische Themen geht, spielt bei der Festlegung, welcher
    Handlungsbedarf auf EU-Ebene bei der Digitalisierung von Kinos besteht, das von der
    Europäischen Union 2006 ratifizierte UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur
    Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen4 ebenfalls eine Rolle.
    1 Siehe Mitteilung KOM(2010) 245 vom 19.5.2010, http://ec.europa.eu/information_society/digitalagenda/
    index_de.htm, vor allem 31-32.
    2 Siehe http://ec.europa.eu/eu2020/index_de.htm
    3 Siehe Mitteilung KOM(2010) 183 vom 27.4.2010, abrufbar unter:
    http://ec.europa.eu/culture/our-policy-development/doc2577_de.htm.
    4 Siehe http://ec.europa.eu/culture/portal/action/diversity/unesco_de.htm
    DE 3 DE
    Die digitale Revolution und ihre Bedeutung für das europäische Kino wirft auf allen Ebenen
    Fragen von politischer Relevanz auf: Auf regionaler, nationaler und EU-Ebene. Zwei Aspekte
    sind besonders hervorzuheben:
    – Wettbewerbsfähigkeit und das Zirkulieren europäischer Werke;
    – Pluralismus sowie sprachliche und kulturelle Diversität.
    Die Mitgliedsstaaten bieten meist Filmförderung für die Phasen Kreation und Produktion. Ab
    jetzt braucht es auch digitale Masterkopien und digitale Leinwände, damit diese Filme gezeigt
    werden und ihr potenzielles Publikum erreichen können. In einem sich rasant entwickelnden
    Markt wird der Zugang zu digitaler Technik und digitalen Masterkopien darüber entscheiden,
    ob die Kinos wettbewerbsfähig bleiben.
    Es braucht zahlreiche Akteurinnen und Akteure (Verleih- und Vorführunternehmen), damit
    europäische Werke zirkulieren können und das Publikum die Vielfalt des europäischen Kinos
    erleben kann. Die hohen Kosten für digitales Equipment sind für eine Reihe europäischer
    Kinos existenzgefährdend; deshalb lautet eine Herausforderung auch, trotz dieser
    Einstiegsbarriere den Fortbestand von Kinos zu sichern.
    Diese Mitteilung baut auf den von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten in
    diesem Bereich bereits geleisteten Arbeiten auf. Die Europäische Kommission hat schon im
    Frühjahr 2008 eine Expertengruppe zum digitalen Kino eingerichtet. Diese Gruppe,
    bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verleih- und Vorführbranche sowie von
    Filmagenturen, die an Digitalisierungsprojekten arbeiten, haben die verschiedenen
    Möglichkeiten geprüft, wie die Vielfalt der Filme und Kinos im digitalen Europa von morgen
    bewahrt werden kann. Die Diskussionen haben sowohl die Notwendigkeit einer Alternative
    zum bestehenden VPF-Modell (Virtual Print Fee) aufgezeigt, als auch die Bedeutung von
    nationalen und EU-Förderungen für die Digitalisierung bestimmter Kinos.
    Diese Fragestellungen wurden in der von der Europäischen Kommission am 16. Oktober 2009
    gestarteten öffentlichen Konsultation zu den Chancen und Herausforderungen für das
    europäische Kino im Digitalzeitalter5weiter vertieft. Es gingen mehr als 300 Antworten von
    Personen aus den Bereichen Vorführung, Verleih, Produktion, Verkauf und anderen
    Stakeholdern wie Filmagenturen, Fachagenturen und digitalen Dienstleistungsunternehmen
    ein. Diese Antworten lieferten wertvollen Input für die vorliegende Mitteilung.
    Zeitgleich begannen auch einige Mitgliedsstaaten zu überlegen, wie sie dafür sorgen können,
    dass Kinos die Umstellung auf digitale Projektion vollziehen und Nutzen daraus ziehen
    können. Die entsprechenden Projekte wurden bei der Vorbereitung dieser Mitteilung ebenfalls
    geprüft.
    Die Europäische Kommission hat bei der Digitalisierung der Kinos eine wichtige Rolle zu
    spielen, vor allem indem sie dabei hilft, einen Rahmen für diese Umstellung einzurichten, der
    z. B. folgende Elemente umfasst:
    – Standardisierung
    – Sammeln und Konservieren von Filmen im Digitalformat
    5 Siehe die Hintergrundinformationen zur öffentlichen Konsultation:
    http://ec.europa.eu/culture/media/programme/overview/consultations/docs/background_digital_cinema_
    en.pdf.
    DE 4 DE
    – regionale Förderung der Digitalisierung (einschließlich EU-Kohäsionspolitik)
    – Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Vertrages
    – Unterstützung für Vorführunternehmen europäischer Filme (Programm MEDIA)
    – Zugang zu Finanzierungen (Europäische Investitionsbank und MEDIA)
  2. EUROPÄISCHE KINOS
    Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten (wo der größte Teil der Filmindustrie vertikal
    integriert ist und der Marktanteil heimischer Filme 95 % beträgt) ist der europäische
    Kinomarkt geprägt von Zersplitterung, verschiedenen Sprachzonen und zahlreichen Akteuren,
    die es schwierig machen, eine allgemeine Vereinbarung zu treffen oder nationale Strategien
    umzusetzen.
    Ungefähr 10 % der europäischen Kinos sind Multiplex-Kinos, in den USA sind es 35 %6.
    Darüber hinaus befinden sich 31 % der europäischen Leinwände in Kinos mit nur einem Saal.
    Das bremst die Digitalisierung, da eingeschränkte Geschäftstätigkeit sich negativ auf die
    Rentabilität der teuren Digitalausrüstung auswirkt.
    In den neuen Mitgliedsstaaten ist das Problem sogar noch akuter: 60 % der Kinos und in
    einigen Ländern sogar mehr als 80 % verfügen über nur eine Leinwand. Eine ähnliche
    Diskrepanz zeigt sich beim potenziellen Publikum: 2007 kamen in Westeuropa
    15 977 Bewohnerinnen und Bewohner auf eine Kinoleinwand, in den mittel- und
    osteuropäischen Mitgliedsländern7 sind es im Schnitt 50 926.
    Die meisten europäischen Kinos haben zwischen zwei und sieben Säle. Hier liegen die großen
    Unterschiede in der europäischen Filmvorführung: Die Bandbreite der Vorführkategorien/-
    unternehmen reicht von lokalen Kinos mit zwei Sälen, die überwiegend nationale und USFilme
    zeigen, bis zu städtischen Kinos mit zahlreichen Sälen und vorwiegend europäischer
    Programmierung, weshalb es keine Einheitslösung gibt.
    Einige europäische Vorführunternehmen zögern nach wie vor, in Digitaltechnik zu
    investieren, da sie in den letzten 15 Jahren massiv in den Ausbau ihrer Einrichtungen und die
    Schaffung von Mini-/Multiplex-Kinos investiert haben. 2008 befanden sich 37 % der
    Leinwände in MEDIA-Ländern in Multiplex-Kinos verglichen mit 9,4 % im Jahr 1994, mit
    mehr als einer Verdoppelung zwischen 2000 und 2008.
    Die digitale Revolution im Filmverleih wirft deshalb zwei wichtige Fragen auf:
    – Die massive Investition in Digitaltechnik muss von den Vorführunternehmen getragen
    werden, von den Einsparungen profitieren jedoch die Verleihe (dank niedrigerer Kosten
    der digitalen Kopien).
    – Digitaltechnik verursacht Kosten, die für Kinoketten und Multiplex-Kinos verkraftbar, für
    bestimmte kleinere unabhängige (häufig Arthouse-) Kinos jedoch oft unbezahlbar sind.
    Es könnte zu einem zweigleisigen Vorführ-/Verleihmarkt kommen, in dem nur Multiplex-
    Kinos und finanziell erfolgreiche kommerzielle Filme von der digitalen Kinorevolution
    6 Im Jahr 2007 (Quelle: Media Salles).
    7 Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2008, Band 3, S. 18.
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    profitieren würden. Kulturelle Vielfalt und nachdrängende Talente sind jedoch auf das
    einzigartige europäische Kinonetzwerk angewiesen.
    Nicht übersehen werden darf, dass die Digitalisierung auch soziale Kosten verursacht
    (geringerer Personalbedarf für die Vorführung und in den Labors) und Schulungen organisiert
    werden müssen. Die Übergangsphase sollte deshalb vorsichtig gemanagt werden und alle
    Auswirkungen auf die unterschiedlichen Stakeholder auf jeder Stufe der AV-Kette
    berücksichtigt werden.
  3. STANDARDISIERUNG
    2002 starteten die sechs wichtigsten US-Studios (US-Majors) die sogenannte Digital Cinema
    Initiative (DCI), um die technischen Spezifikationen für den digitalen Filmverleih
    festzulegen. Die Spezifikationen wurden im Juli 2005 veröffentlicht und von der Society of
    Motion Picture and Television Engineers (SMPTE) in Standards umgewandelt. Dazu zählten
    eine Auflösung von 2048 x 1080, als 2k bekannt (4096 x 2160 oder 4k für Leinwände mit
    mehr als 15 m), und JPEG 2000 als Kompressionsformat, das digitalen Kinos die Möglichkeit
    geben sollte, dem Publikum ein besseres Kinoerlebnis über demnächst verfügbare
    Technologien (HDTV-Ausgabe, Blu-Ray und Video-on-Demand) zu bieten. Diese
    Spezifikationen umfassen auch Sicherheitsparameter (ein wichtiger Kostenfaktor des
    Equipments). Die Internationale Normenorganisation (ISO) in Genf überlegt derzeit, sie als
    freiwillige internationale Normen zu verabschieden.
    Diese Spezifikationen verursachen jedoch Kosten: Für die Kinos, von denen viele derzeit mit
    finanziellen Schwierigkeiten kämpfen, bedeutet die 2k/4k-Technologie eine massive
    Investition8. Nicht alle europäischen Kinos rechnen damit, dass sie kurzfristig (außer
    eventuell jene, die 3D-Filme zeigen) oder langfristig profitieren werden (da
    Digitalprojektoren eine kürzere Lebensdauer haben als 35-mm-Projektoren, müssen sie
    häufiger – und mit höheren Kosten verbunden – ausgetauscht werden).
    Außerdem gibt es keinen Standard für die 3D-Digitalprojektion. Aufgrund der
    Publikumsnachfrage nach 3D-Filmen können die Kinos jedoch für 3D-Vorstellungen Tickets
    zu höheren Preisen verkaufen, zumindest kurzfristig. Das hat kommerzielle Kinos veranlasst,
    3D-fähige Digitalprojektortechnik zu installieren. Was alternative Inhalte betrifft (LiveÜbertragungen
    von Konzerten, Opern und Sportereignissen), haben die entsprechenden
    Verleihe bis jetzt relativ geringe Mindestanforderungen festgelegt.
    Die Technologie verändert sich rasant. Es ist wichtig, dass die Standards den Bedürfnissen
    des europäischen Kinos entsprechen. Es gibt derzeit Digitalprojektoren, die sich für große
    Veranstaltungsorte eignen und deutlich billiger sind als 2k-DCI-Projektoren, aber mit einer
    Auflösung von 1920 x 1080. Einige dieser Projektoren verfügen über ein den DCISpezifikationen
    ähnliches Profil und es gibt Versionen, die 3D-Filme abspielen können. Diese
    Projektoren sind auch kompakt. Sie lassen sich leicht in bestehende Vorführkabinen
    integrieren und laufen, zumindest kurzfristig, parallel zu einem 35-mm-Projektor, was den
    reibungslosen Übergang von 35 mm auf Digitalprojektion ermöglicht.
    8 Rund 60 000 EUR (Projektor und Server) pro Leinwand + Installationskosten + Nebenkosten
    (Kabinenadaptierung, Entfernen von Kabeln, Klimatisierung, Lampen…) + Wartungskosten (höher als
    für 35-mm-Projektor).
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    Über 80 % der europäischen Kinoleinwände sind weniger als 10 m breit. Die Qualität der
    Projektion bei einer Auflösung von 1920 x 1080 auf Leinwänden dieser Größe ist mehr als
    zufriedenstellend und der Unterschied zu 2k ist für das Publikum und die Kinobetreiber
    durchaus akzeptabel. Das wäre also eindeutig eine Alternative für die überwiegende Mehrheit
    der europäischen Kinos und würde außerdem deutliche Einsparungen bei den für die
    Digitalisierung erforderlichen privaten und öffentlichen Investitionen ermöglichen. Es bleiben
    aber Fragen offen, wie zum Beispiel, ob alle Verleihe die Vorführung ihrer Filme unter diesen
    Bedingungen gestatten würden.
    Die Europäische Union wird auch prüfen, wie die Chancen des Standardisierungsprozesses
    genutzt werden können. Es soll die Flexibilität gewährleistet werden, die allen lebensfähigen
    Kinos in Europa die Digitalprojektion ermöglicht.
  4. HERAUSFORDERUNGEN DES DIGITALKINOS FÜR DAS FILMERBE
    Wie im zweiten Umsetzungsbericht zur Empfehlung für das Filmerbe betont wird, gefährdet
    die Umstellung auf Digitalkino den Zugang künftiger Generationen zu digitalen Filmen. Was
    das Sammeln digitaler oder digitalisierter Filme in Einrichtungen zur Erhaltung und zum
    Schutz des Filmerbes oder in spezialisierten Kinos anlangt, müssen die Rechtsinstrumente für
    die verpflichtende Hinterlegung von Filmen angepasst werden, damit in allen Medien
    produzierte Filme abgedeckt sind. Ebenfalls wichtig ist die Festlegung von EU-Normen für
    die Bedingungen, unten denen Filme archiviert und konserviert werden.
    Da es jedoch nach wie vor viele offene Fragen zur Lagerung und langfristigen Konservierung
    digitalen Materials gibt, müssen alle Optionen zur Konservierung digitaler Filme sowie
    Benchmark-Vergleiche zwischen Mitgliedsländern und mit anderen Sektoren in Betracht
    gezogen werden. Investitionen in Forschung, Technik und Schulungen in diesem Bereich sind
    besonders wichtig. Abschließend müssen auch Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz
    des Filmerbes oder spezialisierte Filmerbe-Kinos für Vorführungen im Digitalformat
    ausgestattet und von den Mitgliedsstaaten in ihre Strategien für die Kinotechnik einbezogen
    werden. Für die Digitalprojektion von Filmerbe-Filmen müssen Standards festgelegt werden.
  5. FINANZIERUNG DER KINO-DIGITALISIERUNG
    5.1. Kommerzielle Modelle
    Im Rahmen von VPF-Finanzierungsmodellen schließen Verleihfirmen (ursprünglich die sechs
    US-Majors) Langzeitverträge mit zwischengeschalteten Stellen (sogenannten Integratoren).
    Diese Integratoren9 finanzieren den Erwerb der Digitaltechnik und heben vom Verleih einen
    Beitrag für die (teilweise) Rückzahlung des Equipments ein, das sie für die
    Vorführunternehmen finanziert haben.
    Hinter diesem Modell steht folgende Idee: Wenn eine Verleihfirma einen digitalen Film zum
    ersten Mal in einem Kino mit einer VPF-Vereinbarung zeigt, zahlt diese Firma dem Integrator
    eine Gebühr (die VPF), um dessen ursprüngliche Investition abzugelten.
    9 Nur vier sind in mehr als einem europäischen Land tätig: Arts Alliance Media, XDC, Ymagis und Sony
    für 4k-Technik.
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    Die derzeitigen kommerziellen Finanzierungsmodelle beruhen in erster Linie auf VPFZahlungen.
    Alle US-Majors haben Verleihvereinbarungen geschlossen; weitere Unternehmen
    beginnen, diesem Vorbild zu folgen. Für kleinere und Programmkinos, die europäische Filme
    zeigen, bietet das VPF-Modell unter Umständen keine ausreichend konstanten Einnahmen.
    Daskönnte sich auf die Filmprogrammierung auswirken.
    5.2. Staatliche Eingriffe auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene
    Da das VPF-Finanzierungsmodell auf dem traditionellen Verleihmodell beruht, könnte sich
    das Profil der Kinos, die bisher Filme nicht als Neuerscheinungen, sondern als Wiederholung
    (sogenannte Second-, Third- oder Fourth-Run-Kinos) zeigten, als für das VPF-Modell
    ungeeignet erweisen, das auf der durchschnittlichen ersten Laufzeit von
    Filmneuerscheinungen aufbaut.
    In Gemeinden und ländlichen Gebieten spielen Kinos eine wichtige soziale und kulturelle
    Rolle, da sie oft der einzige Ort sind, der der Bevölkerung Zugang zur Kultur bietet. Viele
    europäische Kinos (vor allem solche mit nur einem Saal) befinden sich im Eigentum der
    Gemeinden.
    Die EU-Mitgliedsländer/-Regionen könnten sich für die Kofinanzierung von
    Digitalisierungsprojekten und Schulungsinitiativen als Faktoren für Innovation wie auch
    kulturelle Vielfalt und regionale Entwicklung an die Europäischen Strukturfonds wenden,
    sofern diese Projekte und Initiativen den staatlichen Beihilferegeln entsprechen. In diesem
    Kontext könnten Finanzmittel für mehrere Arten von Projekten bereitgestellt werden, die eine
    kulturelle Dimension und eine Verbindung zur Attraktivität des Ortes aufweisen:
    Stadterneuerung, Diversifizierung des ländlichen Raums, Kulturtourismus, innovative
    Tätigkeiten, Informationsgesellschaft und Humankapital10. Da die Strukturfonds von den EUMitgliedsländern/-
    Regionen verwaltet werden, liegt es an ihnen, in ihren nationalen
    strategischen Rahmenplänen und operationellen Programmen die Digitalisierung als
    potenziellen Finanzierungsbereich festzulegen11. Um erfolgreich zu sein, müssen
    Digitalisierungsprojekte integraler Teil von Entwicklungsstrategien auf Ebene der Region
    oder Stadt sein, unter Einbindung von Behörden, die die einzelnen Politikbereiche
    repräsentieren, und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft.
    In Polen hat die Region Malopolska die Europäischen Strukturfonds bereits für die
    Digitalisierung eines kleinen Netzes von Programmkinos im Eigentum der Gemeinde genutzt,
    um die touristische Attraktivität der Region zu verbessern. In Portugal steht eine
    überregionale Initiative zur Digitalisierung (überwiegend städtischer Kinos) in den Regionen
    Norte, Centro und Alentejo unmittelbar vor dem Abschluss, die aus dem allgemeinen Titel
    „Kulturstätten“ des EFRE12 finanziert wurde. Das Land Niedersachsen und einige
    10 Von den 347 Mrd. EUR, die im Rahmen der Kohäsionspolitik in den Jahren 2007-2013 in die Regionen
    investiert werden, sind 5,9 Mrd. EUR für Kultur, 10 Mrd. EUR für die Stadterneuerung und Projekte
    zur Belebung des ländlichen Raums und 15,2 Mrd. EUR für die Entwicklung der digitalen Infrastruktur
    reserviert. Über die Strukturfonds geförderte Kulturprojekte sind im Internet abrufbar:
    http://ec.europa.eu/regional_policy/themes/culture/index_de.htm
    11 Die praktische Verwaltung der Programme, die über die Strukturfonds unterstützt werden, ist Sache der
    EU-Mitgliedsstaaten. Sie legen für jedes Programm eine Verwaltungsstelle (auf nationaler, regionaler
    oder einer anderen Ebene) fest, die die potenziellen Begünstigten informiert, die Projekte auswählt und
    die Durchführung überwacht. Die zuständigen Behörden sind im Internet abrufbar:
    http://ec.europa.eu/regional_policy/manage/authority/authority_de.cfm
    12 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.
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    französische Regionen planen ebenfalls EFRE-Mittel für die Digitalisierung von Kinos zu
    verwenden.
    Die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den EWR-Staaten sind
    sehr verschieden. Daher habendie einzelnen Länder sich unterschiedliche Ansätze für die
    Digitalisierung überlegt, darunter kollektive Umstellungsprogramme, z. B. in Deutschland
    und Frankreich, die eingestellt wurden:
    – Pilotprojekte: Als erstes Land hat das Vereinigte Königreich mit dem „Digital Screen
    Network“ (240 Leinwände für „spezialisierte“ Filme) ein Pilotprojekt gestartet. Ähnliche
    Pilotprojekte wurden auch in Irland (Cultural Cinema Consortium) und Schweden (vom
    Schwedischen Filminstitut) durchgeführt;
    – gezielte nationale Initiativen: Finnland; Polen, die Tschechische Republik und die
    Slowakei konzentrieren sich vorwiegend auf städtische Kinos;
    – Steuer- und Kreditfazilitäten: Spanien (günstige Kredite) und Italien (Steuergutschrift)13;
    – Andere Initiativen: Norwegen (in Umsetzung) und die Niederlande (in Planung).
    Komplementarität
    Dort, wo es Marktlösungen/VPF-Vereinbarungen gibt, hat eine Reihe von Kinos (Multiplex-
    Kinos, Kinoketten, Kinos mit mehreren Sälen und häufigem Programmwechsel) Zugang dazu.
    Kleinere Kinos mit längeren Laufzeiten, könnten sich für den Ankauf von Digitaltechnik in
    manchen Fällen zu Gruppen zusammenschließen – unter Einhaltung der EUWettbewerbsbestimmungen
    – und ihre Kosten für den Zugang zu VPF-Verträgen (oder
    Geldern aus dem EU-Regionalfonds) gemeinsam tragen. Eine weitere Option sind nationale
    Solidaritätsfonds.
    Komplementarität ist vor allem auch deshalb notwendig, weil es Interpretationen gibt, wonach
    die staatliche Förderung Auswirkungen auf die Höhe des VPF-Beitrags haben könnte, der zur
    Erstattung der Technikkosten des Vorführunternehmens gezahlt wird.
    Obwohl einige Staaten die landesweite Digitalisierung favorisieren, um allen Kinos
    gleichberechtigten Zugang zu garantieren und die Umstellung zu beschleunigen, sind andere
    der Meinung, dass die staatliche Förderung Kinos bevorzugen sollte, die keinen Zugang zu
    Marktlösungen oder Solidaritätsfonds haben und sich daher die Technik nicht ohne staatliche
    Unterstützung leisten können: Kinos mit nur einem Saal, Teilzeitkinos, Wanderkinos usw. Ein
    weiterer möglicher Ansatz ist die Unterstützung der Digitalisierung von Kinos im Austausch
    gegen die Verpflichtung, europäische Filme ins Programm zu nehmen.
    Vereinbarkeit mit EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und zum Wettbewerbsrecht
    Im Rahmen der derzeitigen staatlichen Beihilfenpolitik der Europäischen Kommission für die
    Kinodigitalisierung wurden staatliche Beihilfen für Kinos, die einen bestimmten Anteil an
    europäischen oder Arthouse-Filmen zeigen, gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d14 des
    13 Die Kommission hat im Juli 2009 eine Untersuchung wegen staatlicher Beihilfen eingeleitet.
    14 State aid N 477/04 – United Kingdom, UK Film Council Distribution and Exhibition Initiatives –
    Digital Screen Network: Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d bezieht sich auf „Beihilfen zur Förderung
    DE 9 DE
    Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und für kleine Kinos und
    Kinos in entlegenen Gebieten gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c15 AEUV genehmigt.
    Bei kleineren staatlichen Zuschussbeträgen, die die Bedingungen der De-minimis-
    Verordnung16 erfüllen, wird nicht davon ausgegangen, dass sie Wettbewerb und Handel
    zwischen den Mitgliedsstaaten beeinflussen können, weshalb der Kommission die Maßnahme
    nicht im Voraus gemeldet werden muss.
    Beihilfen für größere Kinos/Multiplex-Kinos, die nicht ein Mindestmaß an europäischen bzw.
    Arthouse-Filmen zeigen, und die den De-minimis-Höchstbetrag überschreiten, fallen nicht
    unter die derzeitigen Ausnahmen.
    Daher müsste die Kommission die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen für Digitalkino
    entweder nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV oder aufgrund der kulturellen
    Ausnahme nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d AEUV prüfen. In beiden Fällen hat die
    Kommission festzustellen, ob die Beihilfe notwendig, verhältnismäßig und angemessen ist.
    Die Kommission verweist darauf, dass digitale 3D-Vorführungen die Investition in
    Digitalprojektoren wirtschaftlich rentabel machen. Daher dürften staatliche Beihilfen zur
    Deckung dieser Kosten nicht notwendig sein.
    Darüber hinaus sollten staatliche Förderprogramme für digitale Projektionstechnik
    der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes, soweit sie die Handels- und
    Wettbewerbsbedingungen in der Union nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen
    Interesse zuwiderläuft“. Im Fall des UK Digital Screen Network wurde aufgrund dieser Ausnahme eine
    Beihilfe für Kinos genehmigt, die einen hohen Anteil an „spezialisierten“ Filmen mit Hilfe der
    (vollständig) damit finanzierten digitalen Projektionstechnik zeigen.
    15 State aid NN 70/2006 – Aid scheme to cinema in Finland: Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c verweist
    auf „Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete,
    soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse
    zuwiderläuft“. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Beihilfen für Kinos in Finnland im
    Rahmen des finnischen Beihilfenprogramms genehmigt. Die Unterstützung sollte einen Teil des
    technischen Equipments und der Modernisierung vorwiegend von Kinos (Programmkinos und Kinos
    mit 1-3 Sälen) in kleinen oder mittelgroßen Ortschaften finanzieren. Multiplex-Kinos und Kinos, die
    einer größeren Kette im Bereich der Hauptstadt angehörten, waren von der Beihilfe ausgeschlossen
    (dasselbe galt für mittelgroße Gemeinden, außer in ökonomischer Randlage).
    16 Um unter die De-minimis-Regel zu fallen, gelten folgende Kriterien für Beihilfen:
  • Die Höchstgrenze für die unter die De-minimis-Regel fallenden Beihilfen beträgt im Allgemeinen
    200 000 EUR (Barzuschussäquivalent) bezogen auf einen beliebigen Zeitraum von drei aufeinander
    folgenden Steuerjahren und ein beliebiges Empfängerunternehmen. Dieser dreijährige Bezugszeitraum
    ist fließend, d. h. bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im
    laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren gewährten De-minimis-
    Beihilfen festzustellen.
  • Die Höchstgrenze gilt für die staatliche Gesamtförderung für ein beliebiges Empfängerunternehmen,
    die als De-minimis-Beihilfe gewertet wird. Sie schränkt die Möglichkeit des Empfängerunternehmens
    nicht ein, im Rahmen von der Kommission genehmigter Programme andere staatliche Zuschüsse zu
    erhalten.
  • Die Höchstgrenze gilt für alle Arten von Beihilfen, unabhängig von der Form oder dem verfolgten
    Ziel. Einzig Exportförderungen sind von der De-minimis-Regelung ausgeschlossen.
  • Die Verordnung gilt ausschließlich für „transparente“ Beihilfen, d. h. für Beihilfen, bei denen das
    Bruttosubventionsäquivalent im Voraus genau berechnet werden kann, ohne dass eine Risikobewertung
    erforderlich ist. Das impliziert gewisse Beschränkungen für bestimmte Beihilfeformen wie z. B.
    Bürgschaften.
  • Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage und zeitlich begrenzt erachtet die Kommission staatliche
    Beihilfen von max. 500 000 EUR pro Unternehmen als zulässig, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt
    sind. Das Angebot einer Darlehensgarantie von bis zu 1,5 Mio. EUR kann ebenfalls als de-minimiskonform
    betrachtet werden.
    DE 10 DE
    – die Schließung von Kinos mit einem hohen Anteil an Arthouse-Filmen nicht
    beschleunigen;
    – dem Grundsatz der Technologieneutralität folgen, d. h.:
    – Mit jeder Beihilfe sollte die Digitaltechnik finanziert werden können, die das
    Vorführunternehmen für seinen Saal und sein Publikum für geeignet hält, und
    – das finanzierte Equipment sollte in der Lage sein, Inhalt aus unterschiedlichsten
    digitalen Quellen abzuspielen.
    Die Kommission wird das duale Wesen (kulturell und ökonomisch) der Filmbranche immer
    anerkennen, gemäß den Grundsätzen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur
    Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.
    Bei der Entwicklung von Förderprogrammen für die digitale Vorführtechnik sollten die EUMitgliedsstaaten
    Modelle vermeiden, die Wettbewerbsfragen aufwerfen könnten, also etwa
    Modelle, die kollektive Vereinbarungen zwischen einer Mehrheit von Verleihfirmen
    vorsehen. Die Kommission wird gewährleisten, dass beim Übergang vom analogen zum
    digitalen Kino die EU-Wettbewerbsregeln eingehalten werden, vor allem im Hinblick auf das
    in Artikel 101 des AEUV enthaltene Verbot wettbewerbseinschränkender Vereinbarungen.
  1. MAßNAHMEN AUF EU-EBENE
    Wenn die Umstellung auf digitale Projektion dazu führt, dass Kinos schließen, wäre das
    eindeutig eine Gefahr für die kulturelle Vielfalt. Die Europäische Union ist aufgrund
    folgender Bestimmungen verpflichtet, die kulturelle Vielfalt zu wahren und zu fördern:
    – Artikel 167 Absatz 4 AEUV legt fest, dass die Union bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer
    Bestimmungen der Verträge den kulturellen Aspekten Rechnung trägt, insbesondere zur
    Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen.
    – Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt der kulturellen
    Ausdrucksformen betont den dualen Charakter (kulturell und ökonomisch) kultureller
    Güter und Dienstleistungen17 (zu denen auch AV-Werke zählen).
    Mit dem Aktionsplan will die Europäische Kommission ein für die digitale Vorführung
    europäischer Filme günstiges Umfeld schaffen. Es wurden bereits verschiedene Initiativen
    gestartet und weitere sollen folgen, um die Übernahme neuer Digitaltechnologien und die
    entsprechenden Investitionen zu unterstützen. Mithilfe der europäischen Strukturfonds und
    des neuen Programms MEDIA möchte die Kommission auch den Zugang zum Digitalkino für
    alle EU-Bürgerinnen und –Bürger fördern.
    Das Programm MEDIA 2007
    Die digitale Revolution ist eine Herausforderung für die im Programm MEDIA festgelegten
    allgemeinen Ziele – kulturelle Vielfalt, stärkere Verbreitung europäischer Werke und
    Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des AV-Sektors18.
    17 Vgl. vor allem den 18. Erwägungsgrund in der Präambel und Artikel 1 Buchstabe g.
    DE 11 DE
    Das Programm MEDIA 2007 schließt die Verpflichtung ein, europäische Kinos im
    Digitalzeitalter zu unterstützen. Eines der Hauptziele des Programms lautet: „die kulturelle
    und sprachliche Vielfalt […] zu wahren und zu stärken [und] der Öffentlichkeit den Zugang
    zu diesem Erbe zu gewährleisten…“.
    Der Umstieg auf digitale Technik muss vor allem von Schulungen für Fachkräfte begleitet
    werden. In diesem Kontext sieht Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses
    MEDIA 2007 Schulungsmaßnahmen vor, und zwar durch die Einbeziehung digitaler
    Technologien bei der Vorproduktionsphase, Postproduktion, dem Vertrieb, der Verwertung
    und Archivierung europäischer audiovisueller Programme. Daher werden
    Schulungsmaßnahmen auch im Bereich 3D-Produktion und für Vorführpersonal unterstützt19.
    Zweitens sieht Artikel 5 des Beschlusses zu MEDIA 2007 folgende Ziele im Bereich des
    Vertriebs und der Verbreitung vor:
    „d) die Förderung der Digitalisierung der europäischen audiovisuellen Werke und der
    Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Digitalmarkts;
    e) die Kinos zu ermutigen, die Möglichkeiten des digitalen Vertriebes zu nutzen.“
    Gemäß Buchstabe d hat das Programm MEDIA zur Digitalisierung europäischer Inhalte durch
    Pilotprojekte wie Europe’s Finest20 (Digitalisierung europäischer Klassiker) und D-Platform21
    (ein gemeinsames Instrument, das das digitale Mastering und den Verleih europäischer Filme
    ermöglicht) beigetragen. Über die Video-on-Demand-Initiative unterstützt MEDIA auch
    indirekt die Digitalisierung europäischer Programme.
    Gemäß Buchstabe e unterstützt die Kommission über die verschiedenen Programmteile von
    MEDIA bereits eine Reihe von Initiativen: Pilotprojekte zu neuen Technologien (wie z. B.
    CinemaNet Europe, ein Netzwerk von digitalen Kinos, die Dokumentarfilme zeigen),
    Kofinanzierung von mit der Digitaltechnik verbundenen Kosten für den Verleih europäischer
    Filme und ein spezielles Förderprogramm für die digitale Vorführung europäischer Filme, das
    von Europa Cinema verwaltet wird.
    Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung einer neuen MEDIA-Maßnahme an, die die
    Digitalisierung der europäischen Kinos unterstützt. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip
    und den Zielen des Programms wird sich die Unterstützung auf Kinos konzentrieren, die
    überwiegend neue europäische Filme zeigen. Das wird das wichtigste Förderkriterium für die
    antragstellenden Kinos sein.
    18 Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses für MEDIA 2007 legt die allgemeinen Programmziele fest:
    a) die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das europäische kinematografische und audiovisuelle Erbe
    zu wahren und zu stärken, der Öffentlichkeit den Zugang zu diesem Erbe zu gewährleisten und den
    Dialog zwischen den Kulturen zu fördern;
    b) die Verbreitung europäischer audiovisueller Werke und die Zahl ihrer Zuschauer innerhalb und
    außerhalb der Europäischen Union zu erhöhen, unter anderem durch eine intensivierte Zusammenarbeit
    zwischen den Akteuren;
    c) die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Branche im Rahmen eines offenen,
    wettbewerbsfähigen und beschäftigungsfördernden europäischen Marktes zu stärken, unter anderem
    durch die Förderung von Verbindungen zwischen Audiovisions-Fachleuten.
    19 Vgl. dazu „Where to be trained in Europe“ (Ausgabe 2010, vor allem Seiten 59-71):
    http://ec.europa.eu/culture/media/programme/training/guide/docs/guide2010v2_en.pdf
    20 http://www.finest-film.com/de/catalogue
    21 Umbenannt in European Digital Cinema Library (EDCL). Siehe http://www.cnfilms.fr/soutien.html.
    DE 12 DE
    Dasselbe Kriterium wurde bei der Einrichtung des Netzwerks Europa Cinemas angewendet,
    das für die Vorführung europäischer Filme22 eine entscheidende Rolle spielt und das seit
    15 Jahren aus dem Programm MEDIA unterstützt wird. Das Netzwerk ist inzwischen auf
    770 Kinos mit insgesamt 1945 Sälen in 443 Städten in MEDIA-Teilnahmeländern
    angewachsen.
    Das neue Digitalisierungsprojekt wird die Kinos direkt finanziell unterstützen und eine Reihe
    klar definierter Kosten für digitales Equipment in Form von Pauschalzuschüssen
    kofinanzieren. MEDIA-Mittel können mit nationalen Zuschüssen kombiniert werden,
    Vorrang erhalten jedoch Kinos/Länder, die nicht von VPF-Verträgen oder nationalen
    Förderprogrammen für die Digitalisierung profitieren können. Kinos in diesen Ländern
    werden gemäß den Prioritäten des Programms MEDIA 200723 besonders berücksichtig.
    Damit Pauschalzuschüsse vergeben werden können, wurde eine Studie zu den Kosten von
    Digitaltechnik in Auftrag gegeben, um eine gestaffelte Stückkosten-Skala festzulegen. Auf
    der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie soll das Projekt Ende 2010 stehen und mit der
    Umsetzung begonnen werden.
    Eine weitere zu prüfende Option besteht darin, Vorführunternehmen Zugang zu Krediten
    oder Zuschüssen für ihre Finanzierungskosten zu ermöglichen. In Zeiten einer
    Kreditverknappung könnte diese Maßnahme für einige Kinos die richtige Reaktion sein, weil
    sie nicht viel kostet, einen hohen Multiplikatoreffekt hat, die Abhängigkeit der
    Verleihe/Studios verringert und kaum Gefahr läuft, den Markt zu verzerren. Aus diesem
    Grund wird überlegt, den MEDIA-Produktions-Garantiefonds für Vorführunternehmen zu
    öffnen und/oder eine neue i2i-Initiative für sie zu entwickeln.
    Die Europäische Investitionsbank (EIB) könnte also bei der Digitalisierung eine Rolle spielen,
    indem sie Darlehen für nationale Mittel/Digitalisierungspläne anbietet. In der Zwischenzeit
    hat sich die EIB an der 100 Mio. EUR Kreditfazilität beteiligt, die dem Integrator XDC für
    die Einführung des digitalen Kinos in Europa bewilligt wurde.
  2. SCHLUSSFOLGERUNGEN
    Der Europäischen Kommission ist bewusst, dass die Umstellung auf digitale Abspielung eine
    Reihe von Risiken birgt, die überwunden werden müssen, damit die europäischen Kinos die
    Vorteile dieser Technik nutzen können. Zur Erreichung dieses Zieles braucht es:
    • Flexibilität und Transparenz beim Standardisierungsprozess, damit digitale
    Filmprojektionsstandards den unterschiedlichen Bedürfnissen europäischer Kinos
    Rechnung tragen;
    22 2009 machten nicht-einheimische europäische Filme 36 % bei den Vorführungen und 34 % bei den
    Zulassungen aus, verglichen mit weniger als 10 % im EU-Durchschnitt.
    23 Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c des Beschlusses zu MEDIA 2007 nennt als eine Priorität den „Abbau
    des Ungleichgewichtes auf dem europäischen audiovisuellen Markt zwischen den Ländern mit großer
    Produktionskapazität und Ländern oder Regionen mit geringer Produktionskapazität im audiovisuellen
    Sektor und/oder mit geringer geografischer Ausdehnung und kleinem Sprachgebiet“.
    DE 13 DE
    • Rechtssicherheit bei staatlichen Beihilfen für die Digitalisierung von Kinos in Form klarer
    Beurteilungskriterien, damit die Mitgliedsstaaten ihre Maßnahmen entsprechend
    entwickeln können;
    • EU-Fördergelder für die Digitalisierung von Kinos, die europäische Filme zeigen oder
    wichtig für die regionale Entwicklung sind.
    Deshalb plant die Kommission, folgende Teile eines Aktionsplans für die Digitalisierung
    europäischer Kinos umzusetzen:
    MASSNAHME ZEITPLAN
    Die Kommission wird einen Fortschrittsbericht zur
    Annahme von Standards für die digitale
    Filmprojektion vorbereiten, um sicherzustellen,
    dass die Bedürfnisse der europäischen Kinos
    berücksichtigt und Alternativen für europäische
    Kinos geprüft werden, die 2k-Technik nicht
    brauchen oder nicht darauf zugreifen können.
    2010
    Die Kommission wird eine Studie zu den Kosten
    der Digitaltechnik starten, um wichtige Daten aus
    der gesamten EU bereit zu stellen.
    2010
    Die Kommission wird eine neue MEDIAFördermaßnahme
    für die Digitalisierung von
    Kinos starten, die zu einem erheblichen
    Prozentsatz (nicht-heimische) europäische Filme
    zeigen.
    2010
    Die Kommission wird die Option prüfen, den
    MEDIA-Produktions-Garantiefonds auf Vorführunternehmen
    auszudehnen, oder eine ähnliche
    Möglichkeit finden, ihnen Zugang zu Darlehen zu
    geben.
    2011
    Die Kommission wird eine Empfehlung zur
    Förderung der Digitalisierung europäischer Kinos
    verabschieden.
    2011
    Die Kommission wird die Digitalisierung
    überwachen und alle ihre Aspekte in der gesamten
    AV-Kette (Schulung, digitale Masterkopien,
    Programmierung…) prüfen.
    2012
    Die Kommission wird in ihrer Mitteilung zum
    Kino geeignete Kriterien für die Beurteilung
    staatlicher Beihilfen für die Digitalprojektion
    ausarbeiten.
    2012
    DE 14 DE

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