Zerstörung der kinogestützten Filmkultur in Höchstadt durch das Angebot regelmäßiger,
kostenloser, städtischer, öffentlicher Vorführungen in Höchstadt
Lamm GmbH & Co. KG, Hauptstraße 86, 91054 Erlangen
ODEON – Kino & Café, Luitpoldstr. 25, 96052 Bamberg
LICHTSPIEL Kino & Café, Untere Königstr. 34, 96052 Bamberg
Aischtaler Filmtheater
c/o Verein Förderung der Filmkultur e.V., Häckersteig 9b, 91315 Höchstadt/A.
Erlangen/Bamberg/Höchstadt, den 01.11.2017
HDF KINO e.V.
Poststraße 30
DE 10178 Berlin-Mitte
Sowie die Verleiher u.a.
dcm
Die Filmagentinnen
studiocanal
Neue Visionen
Concorde
Prokino
Tobis
Filmwelt
24 Bilder
Betrifft:
Zerstörung der kinogestützten Filmkultur in Höchstadt durch das Angebot regelmäßiger,
kostenloser, städtischer, öffentlicher Vorführungen in Höchstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Höchstadt bietet mehr oder weniger regelmäßig Filmvorführungen unter öffentlicher
Bewerbung und ohne Zahlung von Lizenzgebühren auf DVD in einem kostenlosen Kino an.
Verleiher werden dabei u.E. um den berechtigten Anteil am Verleihgeschäft betrogen, die
Auswertungskette wird unterbrochen. Bespielen kann die Stadt Höchstadt mit dem großen
Kultursaal mindestens rund 200 Sitzplätze. Die von der Stadt Höchstadt, hier dem AKKU
(Arbeitskreis Kultur, lt. Amtsblatt Ansprechpartnerin Stadträtin Jeanette Exner) in Ansatz gebrachte
MPLC–Lizenz, deckt keineswegs die öffentlichen Vorführungen und Werbung für Filme der oben
genannten Verleiher ab. Damit setzt sich u.E. die Stadt Höchstadt dem Vorwurf der Piraterie aus.
Die entsprechenden Nachweise der Vorführungen sind in den Amtsblättern für 2016/17 unter
https://www.hoechstadt.de/buergerservice/service-auf-einen-klick/amtsblatt/ und dort unter „Kultur
in Höchstadt“ nachprüfbar. Exemplarisch sind Ausschnitte aus den Amtsblättern 27 vom
30.12.2016 „Toni Erdmann“ (Filmwelt), 8 vom 21.04.17 „Unterwegs mit Jacqueline“ (Die
Filmagentinnen), 10 vom 19.05.2017 „Welcome to Norway“ (Neuen Visionen), sowie 20 vom
06.10.2017 „Mein Blind Date mit dem Leben“ (studiocanal), „A United Kingdom“ (Die
Filmagentinnen), „Tschick“ (studiocanal), „Lion, der lange Weg nach Hause“ (TOBIS) beigefügt.
Betroffen vom Vorgehen der Stadt Höchstadt sind auch sowohl die Lamm-Lichtspiele Erlangen als
auch ODEON und Lichtspiel Bamberg, denen ebenfalls die Aktivitäten der Stadt schaden. Sie sind
genauso wie das Aischtaler Filmtheater Höchstadt uneigenützige Kulturanbieter, die sich selbst
finanzieren. Die erstgenannten Kinos in Bamberg und Erlangen sind gewerbliche Einrichtungen,
das Letztgenannte wird von einem gemeinnützigen Verein getragen, der nichtgewerbliche
Filmvorführungen und zudem u.a. medienberatende Kinder– und Jugendarbeit anbietet.
Mit der Unterbietungskonkurrenz und der damit verbunden Wettbewerbsverzerrung wird das
Prinzip Kino entwertet. Sowohl die gewerblichen Kinos als auch das nicht-gewerbliche Aischtaler
Filmtheater erwerben für jede Vorführung die entsprechenden Lizenzen und nehmen von daher
auch Eintritt.
Wenn nun das städtische „Andere Kino“ in Höchstadt, wie es sich nennt, nach Erscheinen der DVD
teilweise dieselben Filme, wie im Programm des Filmtheaters, zeitversetzt und kostenlos anbietet,
gehen bei bleibenden Kosten im Filmtheater die Besucherzahlen natürlich zurück. Es ist für die
Verleiher kein Geschäft zu machen, wenn ihre Filme für „lau“ angeboten werden. Gefordert sein
muß eine Gleichbehandlung aller Spielstätten, d.h. Lizenzgebühren müssen von allen entrichtet
werden.
Der Grundkonflikt wird für das Aischtaler Filmtheater dadurch verschärft, daß zu etwas, was
ehrenamtlich organisiert wird, mit städtischen Geldern in Konkurrenz getreten wird. Die städtischen
Vorführungen sind keinesfalls geschlossen. Sie werden für ein Produkt zudem öffentlich beworben,
das der Stadt nicht gehört. Die Einrichtung eines städtischen Kinos unterscheidet sich grundlegend
vom Betreiben von Einrichtungen der sog. Daseinsvorsorge wie Schulen, Schwimmbäder etc..
Schwimmbäder gehören der Stadt, Filme dem Lizenzgeber.
Da wir vom Aischtaler Filmtheater in Absprache mit Verleihern und anderen Kinos die Filme als
Nachspieler erhalten und weil wir nicht durchgängig spielen können, müssen die Filme oftmals
zeitlich nach hinten geschoben werden. Nicht hinnehmbar ist ein kostenloses Filmangebot der Stadt
Höchstadt auch schon deshalb, da die dort für die Zukunft angezeigten Filme eine Präsentation
verunmöglichen.
Die Finanzkraft der Stadt ist allein schon dadurch größer, daß die Raumbereitstellung und
Sammellizenz über Haushaltsmittel erfolgt. Das sind nicht konkurrenzfähige Bedingungen, da es
ein Angebot unterhalb von Marktbedingungen darstellt. Damit findet eine Wettbewerbsverzerrung
statt. Es versteht sich von selbst, wenn beispielsweise Schulklassen u.U. keine Kinovorstellungen in
unseren Kinos mehr buchen, sobald das Angebot kostenlos zu erhalten ist.
Zusammengefaßt gesagt: Die oben genannten Kinos zahlen die jeweils üblichen Lizenzgebühren an
die Verleiher bzw. Agenturen und müssen zur Deckung der Kosten ensprechenden Eintritt nehmen.
Das ehrenamtlich geführte Aischtaler Filmtheater leistet, wie die gewerblichen Filmtheater auch,
selbstverständlich ebenfalls monatliche Zahlungen für Miete, Strom, Wasser, Versicherungen,
Geräterückstellungen, GEMA–Gebühren etc.. Das „Andere Kino“ erhält Subventionen in Form von
aus öffentlichen Geldern bezahlten Raumkosten, der Schirmlizenz von MPLC und – falls es der
Rahmenvertrag hergibt – die GEMA-Gebühren. etc.. Mittlerweile hat sich anscheinend eine
Sogwirkung für andere Vereine dahingehend ergeben, dort ebenfalls kostenlose Filmvorführungen
anzubieten. Eine Schädigung – nicht nur – der genannten Kinos durch die kostenlosen
Filmvorführungen ist völlig inakzeptabel.
Zudem verweisen wir vom Aischtaler Filmtheater darauf, daß Gemeinden das Subsidiaritätsprinzip
beachten müssen. „Was folglich der Einzelne, die Familie oder Gruppen und Körperschaften aus
eigener Kraft tun können, darf weder von einer übergeordneten Instanz noch vom Staat an sich
gezogen werden. Es soll sichergestellt werden, dass Kompetenz und Verantwortung des jeweiligen
Lebenskreises anerkannt und genutzt werden. Das schließt allerdings die staatliche Pflicht mit ein,
die kleineren Einheiten falls nötig so zu stärken, dass sie entsprechend tätig werden können.“1
Wir betrachten es auch als eine moralische Pflicht der Stadt, auch aus Gründen der Fairness, uns
nicht Geschäftsfelder streitig zu machen.
Was wird voraussichtlich eintreten, wenn das Beispiel Höchstadt Schule macht?
Dann ist damit zu rechnen, daß Kneipen, Clubs, Partyzentren auch in anderen Städten wie Erlangen,
Bamberg oder Fürth beginnen, das städtische Vorbild in Höchstadt kopieren. Selbstverständlich
können gesponserte Veranstaltungen im Ausnahmefall eintrittsfrei angeboten werden. Die
kostenlose Darbietung von Filmen jedenfalls entwertet das traditionelle Kino – und auch die dort
gezeigten Filme – zum Ramschgeschäft. Geschadet wird damit uns allen. Zudem verkoppelt sich
damit das sinkende Unrechtsbewußtsein im Netz mit der Vorstellung von Besuchern nach
kostenloser Präsentation an öffentlichen Orten wie dem Kino.
1 http://www.bagfw.de/ueber-uns/freie-wohlfahrtspflege-deutschland/subsidiaritaetsprinzip/
UrhG § 52
Öffentliche Wiedergabe.
(3) Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und
Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerkes sind stets nur mit
Einwilligung des Berechtigten zulässig.
UrhG § 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein
Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder
öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Zwingmann, Lamm Lichtspiele Erlangen
Gerrit Zachritz, Odeon Bamberg
Diana Linz, Lichtspiel Bamberg
Werner Schramm, Aischtaler Filmtheater, 1. Vorstand Verein Förderung der Filmkultur e.V.