Zivil- und Katastrophenschutz Anfrage ans Landratsamt ERH LR Tritthart und Antwort
Ulrike und Werner Schramm, Beethovenstr. 8, 91315 Höchstadt/Aisch
T 01603402083
Jenny Porzner-Schirl, An der Lehmgrube 24, 91315 Höchstadt
Christoph Reuß, Troppenauer Str. 16, 91315 Höchstadt
Höchstadt, den 27.03.2015
OFFENER BRIEF
Herrn Landrat
Alexander Tritthart
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Marktplatz 6
91054 Erlangen
Betrifft: Zivilschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Tritthart,
wie den Nachrichten zu entnehmen ist, wird weiter gegen Osten „gezündelt“ sprich mobil gemacht und nicht nur Alt-Bundeskanzler Schmidt spricht berechtigterweise von der Gefahr eines „heißen Krieges“. Die deutsche Politik hätte viel in der Hand, das zu verhindern.
Von daher stellen sich uns Bürgern dringend praktische Fragen nach dem Zivil- bzw. Katastrophenschutz. Wir möchten offengelegt haben,
- welche konkreten Pläne und Hilfseinheiten für den Katastrophenfall (ABC-Alarm) bestehen.
- inwieweit seitens des Landratsamtes vorbereitete Übungseinheiten für uns Bürger bestehen, wie wir uns im Katastrophenfall zu verhalten haben (z.B. Chemieunfall A3, Bundesstraßen, konventionelle militärische Auseinandersetzung).
- welche Bunker- oder vergleichbbare Schutzeinrichtungen es gibt und wenn ja, wo diese liegen?
- wie die Bevölkerung vorbereitend entsprechend eingewiesen wird, diese zu erreichen?
- wo Notvorräte lagern und wie diese bewirtschaftet werden?
- welche Vorsorgemaßnahmen sind für Schulkinder und Senioren vorgesehen?
- inwieweit ausgebildetes medizinisches Personal bereits auf seinen Einsatz (wo?) vorbereitet worden ist bzw. wird?
- welche Sanitätseinheiten in welchem Umfang für unsere Stadt zuständig sind?
- wie viele sanitäre Transporteinheiten, Hilfskrankenhäuser, Depots für Notfallmedikamente (in welchem Umfang?) es in erreichbarer Nähe gibt?
- wann und wo entsprechend flächendeckend nach österreichischem Vorbild z.B. Jodtabletten ausgegeben werden?
- wo und in welchem Umfang Dekontaminationsmaterial für uns alle lagert bzw. eingesetzt wird (AKW-Unfall, radioaktive Verseuchung)?
- wo die Transporteinheiten in welchem Umfang stehen, falls es zu einer Evakuierung kommen sollte?
- welche Unterlagen wo für den Alarmfall existieren und wo wir diese vorbereitend einsehen können?
- inwieweit bzw. wann und wo die genannten Maßnahmen mit der Bevölkerung geübt werden?
- wie die Bevölkerung großflächig alarmiert werden soll? Wir sind so informiert, daß ggfs. die normalen Handynetze ausgeschaltet werden.
- inwieweit neue ABC-Einheiten aufgestellt wurden oder neue geplant sind (einschließlich der Aufstockung des Fahrzeugbestandes entsprechend der Bevölkerungsdichte)?
Wir sind darüber informiert, daß schnelle Einsatzgruppen jetzt als Rettungsdienste für den Katastrophenschutz zuständig sein sollen (in welchem Umfang vorhanden, wo stationiert?), die Feuerwehr jedoch von ihren Kapazitäten her die flächige Notfallversorgung der Bevölkerung (z.B. Dekontamination) gar nicht leisten kann.
Einer differenzierten und zeitnahen Aufklärung zu unseren Fragen sehen wir mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ansprechpartner:
S Telefon: üs
Telefax:
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Unser Zeichen:
Erlangen,
L A N D R A T S A MT
E R L A N G E N – H Ö C H S T A D T
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Herrn und Frau Werner und Ulrike
Schramm Beethovenstr. 8 91315
Höchstadt/Aisch
Öffentliche Sicherheit
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23.04.2015
Zivil- und Katastrophenschutz;
„Offenen Brief“ an Herrn Landrat Alexander Tritthart vom 27.03.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre umfangreichen Fragen zum Zivil- und Katastrophenschutz können wir Ihnen wie folgt
beantworten.
Generell ist zwischen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder zu unterscheiden.
Nach der Verfassungsrechtslage ist der Bund für die Verteidigung einschließlich des Schutzes
der Zivilbevölkerung (Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz) vor kriegsbedingten Gefahrenlagen
zuständig.
Als wichtiger Beitrag des Bundes zur Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in
Deutschland wurde im Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) errichtet. Der Bevölkerungsschutz ist wesentlicher Bestandteil der nationalen
Sicherheitsarchitektur und umfasst den Katastrophen- und Zivilschutz. Das Portal des BBK
informiert, wer im Katastrophenfall zuständig ist und wie sich jeder Einzelne schützen und
zunächst versorgen kann.
Im BBK geht man für die Bevölkerung von folgenden Gefahren aus: Naturkatastrophen,
Massenerkrankungen, Unfälle und Unglücksfälle, kritischen Infrastrukturen, Terrorismus und
Tierseuchen. Von einer militärischen Bedrohung sah man nach Ende des „kalten Kriegs“ ab.
Es wurden viele für den Zivilschutz bis dahin aufgebauten und unterhaltenden Strukturen
reduziert bzw. eingestellt. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde vom Bund bis 1997 ein
Sanitätsmittellager und bis 1999 ein Hilfskrankenhaus mit ABC- Schutzfunktion für ca. 500
Personen unterhalten. Weitere öffentliche Schutzeinrichtungen (Bunker) gab und gibt es im
Landkreis Erlangen-Höchstadt nicht.
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14:00-16:00 Uhr zusätzl. Do 14:00 –
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Die gesetzlichen Grundlagen der Länder zur Bewältigung von größeren Schadensereignissen
(allgemeiner friedensmäßiger Katastrophenschutz) sind in der Regel in mehreren
landesgesetzlichen Regelungen zu finden.
Wichtige Regelungen enthalten die Brandschutz- und Feuerwehrgesetze, in denen den
Gemeinden die Pflichtaufgabe zugewiesen wird, drohende Brand- und Explosionsgefahren zu
beseitigen, Brände zu bekämpfen sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen
Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Daneben sind die Belange der polizeilichen
Gefahrenabwehr in den Polizeigesetzen der Länder geregelt.
Für den allgemeinen friedensmäßigen Katastrophenschutz sind demnach die Länder zuständig,
die die Abwehr von allgemeinen Gefahren bis in die örtlichen Feuerwehren und die Polizei
delegieren.
Der Bund unterstützt die Länder bei besonders großflächigen Gefahren-, Schadens- und
Katastrophenlagen oder solchen von nationaler Bedeutung in vielfältiger Weise.
Bei seiner Verpflichtung gegenüber dem Zivilschutz und dem ergänzenden Katastrophenschutz
unterstützt er die Länder und damit die Landkreise mit „besonderer“ Ausstattung, insbesondere
Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände. Die Länder kommen ihrer Verpflichtung im
„friedensmäßigen“ Katastrophenschutz ebenfalls nach und beschaffen ebenfalls besondere
Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände, die wiederum den Landkreisen als untere
Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt verfügt über einen bundeseiqenen Schlauchwagen (SW
2000), ein Löschgruppenfahrzeug (LF16 TS) und ab Juni 2015 über einen Gerätewagen
Dekontamination Personen (GW-Dekon-P).
Auch im Sanitätsdienst hat der Bund dem Landkreis Fahrzeuge zugeteilt:
1 Gerätewagen Sanität (GW-San) und 2 Krankentransportwagen (KTW).
Vom Land wurden dem Landkreis 1 Krankentransportwagen (KTW), 1
Mannschaftstransportwagen Behandlung (MTW-Beh), 1 Mannschaftstransportwagen Betreuung
(MTW-Bt) sowie ein Geräteanhänger Betreuung zur Verfügung gestellt.
Die Fahrzeuge sind bei den örtlichen Feuerwehren und den Hilfsorganisationen des Arbeiter
Samariter Bundes und des Bayerischen Roten Kreuzes stationiert.
Notvorräte:
Es gibt keine Notbevorratung im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät jeder Person in einer Vorsorge- und
Eigenhilfe-Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“, Lebensmittel, Getränke und Medikamente für
1 Woche zu bevorraten und auch einen Energieausfall mit ein paar Tipps zur Selbsthilfe zu
überbrücken.
Schulkinder und Senioren:
Für Schulkinder und Senioren gibt es keine eigens auf diesen Personenkreis abgestimmten
Sonderpläne im Katastrophenschutz.
Medizinisches Personal:
Der Bund hat eine „Medizinische Task Force“ aufgestellt. In dieser sind neben den im Landkreis
stationierten bundeseigenen Fahrzeugen auch die bundeseigenen Fahrzeuge der umliegenden
Landkreisen in einem sogenannten Hilfeleistungskontigent
zusammengeführt. Das medizinische Personal wird in den jeweiligen Hilfsorganisationen
ausgebildet.
Sanitätseinheiten:
Die Versorgung der Stadt Höchstadt erfolgt durch Einsatzeinheiten /Schnelleinsatzgruppen
(SEG) des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband Erlangen-Höchstadt und des
Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), Kreisverband Erlangen-Höchstadt.
Vom BRK würde zuerst die SEG Höchstadt eingesetzt werden und je nach
Größe des Ereignisses dann weitere Einheiten des BRK aus dem Kreisverband ERH, bzw.
zusätzlich Einheiten aus den benachbarten Kreisverbänden.
Medikamenten-Depots
Die Medikamenten-Depots aus früherer Zeit wurden mit Ende des Kalten Krieges aufgelöst.
Auf der Hauptwache des BRK in Erlangen befindet sich ein größerer Vorrat an Infusionen
und Verbrauchsmaterial.
Über die Apotheke des Universitätsklinikums Erlangen besteht rund um die Uhr die
Möglichkeit, Infusionen und Medikamente in großem Umfang durch das BRK bereitzustellen.
Jodtabletten:
Im Landkreis gibt es einen Katastrophenschutz-Sonderplan „Verteilung und Ausgabe von
Kaliumiodidtabletten“. Der Plan tritt in Kraft, wenn im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld eine
Störung auftreten würde. Die Jodtabletten sind nicht im Landkreis bevorratet. Eine Zuteilung
erfolgt nach Auslösung des Sonderplans.
Gerätewaqen Dekon-Personen (GW-Dekon-P):
Wie bereits ausgeführt wird dem Landkreis im Juni 2015 vom Bund ein „GW-Dekon-P“
zugewiesen. Das Fahrzeug dient primär dem Transport von Ausstattung zur Dekontamination
und der anschließenden hygienischen Reinigung der Einsatzkräfte in Schutzkleidung sowie
gehfähigen, kontaminierten Zivilpersonen. Zudem kann das Fahrzeug im Rahmen der
Gefahrenabwehr bei chemischen, biologischen und radiologischen Kontaminationen zur
Entgiftung, Entseuchung und Entstrahlung eingesetzt werden.
Evakuierung:
Bei einer Evakuierung werden zunächst die Transportmöglichkeiten aus dem Landkreis
eingesetzt. Namen und Telefonnummern von Busunternehmen, Taxen u. ähnlichem befinden
sich im Katastrophenschutzplan des Landkreises. Gleiches gilt für Transportkapazitäten aus
den Nachbarlandkreisen / Städten.
Unterlagen für den Alarmfall:
Jede Kreisverwaltungsbehörde ist nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz
verpflichtet einen Katastrophenschutzplan zu erstellen. Hier sind eigene Einsatzkräfte,
Hilfspersonal, Behörden, Dienststellen, öffentliche Einrichtungen, Geräte und sonstiges
Potential im eigenen und überörtlichen Bereich sowie Gemeindedaten und besondere
Einrichtungen aufgeführt.
Außerdem wurden für den Landkreis folgende Sonderpläne für den friedensmäßigen
Katastrophenschutz erstellt:
- Sonderplan Autobahn:
Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von lang andauernden
Verkehrsstaus auf Bundesautobahnen, insbesondere bei winterlichen
Witterungsverhältnissen. - Sonderplan Main-Donau-Kanal Vorkehrungen/Maßnahmen für
überflutungsgefährdete Bereiche. - Sonderplan Verteilung und Ausgabe von Kaliumiodidtabletten
- Sonderplan Feuerwehr
- Waldbrand-Alarmplan
Übungen mit der Bevölkerung:
Nach dem Ende des Kalten Krieges hat der Bund sein Sirenenwarnsystem aufgegeben und
das Satellitengestützte Warnsystem (SatWaS) zur Rundfunk-Warnung aufgebaut. Die vom
Bund betriebenen Zivilschutzsirenen wurden daraufhin deinstalliert bzw. den Gemeinden zum
Kauf angeboten.
Als Übung mit der Bevölkerung ist der landesweit einheitlicher Sirenenprobealarm zur
„Warnung der Bevölkerung“ anzusehen. Der Sirenenprobealarm findet zweimal im Jahr statt
und soll die Bevölkerung mit einem einminütigen Heulton darauf aufmerksam machen ein
Rundfunkgerät anzuschalten und auf Warn-Durchsagen zu achten. Im Landkreis können
derzeit 9 Sirenen diesen Heulton ausstrahlen; diese wurden von den Gemeinden selbst
beschafft.
In Höchstadt sind 3 solche Sirenen installiert.
Der nächste Sirenenprobealarm findet am 21.10.2015 um 11 Uhr statt. Telekommunikation:
Eine vorrangige Telekommunikationsberechtigung für Personen mit lebens- und
verteidigungswichtigen Aufgaben nach dem Post- und Telekommunikations-
Sicherstellungsgesetz (PTSG) ist insbesondere infolge von Naturkatastrophen, besonders
schweren Unglücksfällen, Sabotagehandlungen, terroristischen Anschlägen oder sonstigen
vergleichbaren Ereignissen oder im Spannungs- oder Verteidigungsfall möglich. Bei
vereinzelten Mobilfunkanbietern ist diese Bevorrechtigung technisch nicht möglich.
ABC – neu: CBRN
Der Schutz der Bevölkerung vor CBRN-Gefahren ist ein zentrales Aufgabengebiet innerhalb
des BBK. Es umfasst auch den Schutz der Einsatzkräfte von Feuerwehren und
Hilfsorganisationen.
Unter CBRN-Gefahren versteht man den Schutz vor den Auswirkungen von chemischen (C),
biologischen (B) sowie radiologischen (R) und nuklearen (N) Gefahren. Der Ausdruck CBRN
ersetzt dabei die früher ausschließlich verwendete Formulierung ABC, in der das „A“ für die
so genannten „atomaren Gefahren“ steht. Die nun verfeinerte Unterteilung der „A“-Gefahren
in radiologische (R) und nukleare (N) Bedrohungen beschreibt die unterschiedlichen
Ausbringungsarten einer radioaktiven Kontamination. „Nuklear“ bezeichnet dabei
Kernwaffenexplosionen und deren Folgewirkungen sowie radioaktive
Stoffe des nuklearen Kreislaufs; „radiologisch“ bezeichnet die weiteren Ausbringungsarten,
vorrangig in Form einer radioaktiven Dispersionsvorrichtung (z.B.: „Schmutzige Bombe“).
CBRN-Substanzen können sowohl vorsätzlich als auch durch einen Unglücksfall,
beispielsweise beim Transport, in die Umgebung gelangen und so zu einer Gefahr für die
Bevölkerung werden. Für die Wirkung auf Betroffene ist es dabei unerheblich, welcher Grund
für das Freiwerden von CBRN-Substanzen verantwortlich ist.
Zum Schutz vor CBRN-Gefahren nach Freiwerden einer gefährlichen Substanz sind drei
Aspekte von elementarer Bedeutung:
• Schutz der Personen im Gefahrenbereich durch geeignete Maßnahmen, –
Schutzkleidung, Verhaltenshinweise
• Schnelle Detektion und Identifikation der spezifischen Gefahr
• Gegenmaßnahmen bei Kontakt mit einem Gefahrstoff, zum Beispiel
Dekontamination, Verhaltenshinweise
Das BBK bietet für diese drei Aspekte fachlich-wissenschaftliche Beratung sowie technische
Unterstützung.
Im Bevölkerungsschutz wird auch zwischen drei Anwendungsmöglichkeiten der
Dekontamination unterschieden:
Dekontamination von Personen (Dekon P)
Dekontamination von Gerätschaften (Dekon G)
Dekontamination von Verletzten (Dekon V)
Die Dekontamination von Einsatzkräften in Schutzkleidung und gehfähigen, kontaminierten
Zivilpersonen ist durch die flächendeckend verteilten Dekontaminations- LKWs für Personen
(GW-Dekon P) des Bundes inzwischen ein etabliertes und seit Jahren eingeführtes
Standardverfahren.
Bundesweit kommt diese Ausstattung auch in Einsätzen der täglichen Gefahrenabwehr
regelmäßig zum Einsatz. Anlässlich eines größeren Schadensereignisses mit Freisetzung
von chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen (CBRN) Stoffen ist aber auch
mit kontaminierten und gleichzeitig verletzten Personen zu rechnen.
Die Medizinische Task Force des Bundes (MTF) ist auf Schadensfälle ausgerichtet, die mit
einem Massenanfall von Verletzten einhergehen. Durch die künftigen Module
„Dekontamination Verletzter“ (Dekon-V) in der MTF soll daher durch den Bund an 61
Standorten eine standardisierte, flächendeckende Vorhaltung von Einheiten zur
Dekontamination verletzter Personen bereits an der Schadenstelle etabliert werden.
In eigenen Labors und in enger Kooperation mit den Bundesländern sowie mit
Forschungseinrichtungen und der einschlägigen Industrie werden Methoden, Verfahren und
Systeme für den Bevölkerungsschutz entwickelt und in praktische Lösungen umgesetzt.
Beispiele dafür sind unter anderem die persönliche CBRN-Schutzausrüstunq (PSA) – welche
auf den bundeseigenen Fahrzeugen im Landkreis verlastet ist.
In fachübergreifender Kooperation werden Konzepte für den CBRN-Schutz entwickelt und in
das System des Bevölkerungsschutzes in Deutschland implementiert. Beispiele hierfür sind
das Rahmenkonzept zur Dekontamination verletzter Personen, die einheitlichen Standards zur
CBRN-Erkundunq und das Konzept zur Aufstellung von chemischanalytischen Spezialkräften,
der sogenannten Analytischen Task Force (ATF) welche in Bayern in München stationiert ist.
Schnelleinsatzqruppen
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Erlangen-Höchstadt verfügt in der Stadt Erlangen
und im Landkreis ERH über 2 SEG Behandlung, 7 SEG Transport, 2 SEG Betreuung, 1 SEG
Verpflegung, 1 SEG Wasserrettung sowie 1 SEG Bergrettung. Darüberhinaus wird ein
Führungsdienst und eine Unterstützungsgruppe Sanitäts-Einsatzleitung vorgehalten.
Der ASB Regionalverband verfügt übereine SEG Behandlung und eine SEG Transport.
Trotz aller Vorsorge: hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht!
Bund, Länder, Kreise und Kommunen haben ihr Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement
effektiv organisiert. Die Polizei des Bundes und der Länder sowie die Behörden des
Katastrophenschutzes arbeiten eng zusammen, um die Bürger dieses Landes vor Gefahren zu
schützen, Schadensereignisse möglichst zu vermeiden bzw. diese so gut wie möglich zu
bewältigen. Großschadenslagen wie das ICE-Unglück in Eschede oder die schlimmen
Hochwasserkatastrophen haben die Leistungsfähigkeit des Systems nachdrücklich bewiesen.
In regelmäßigen Übungen auf lokaler und regionaler Ebene wird das Zusammenspiel von
operativen Einsatzkräften und Krisenstäben der Verwaltungsbehörden trainiert.
Im Landkreis finden neben Schulungen und einer Vielzahl kleinerer Übungen auch jährlich
zwei Katastrophenschutz-Stabsrahmenübungen statt. Die Durchführung einer solchen
Stabsrahmenübung ist seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und
Verkehr alle drei Jahre einmal vorgeschrieben.
Zudem wurde im Jahr 2013 eine Katastrophenschutz-Vollübung, an welcher mehr als 800
Einsatzkräfte beteiligt waren erfolgreich durchgeführt.
Alexander Tritthart Landrat