Corona-Wahn
Die Bundesregierung diktiert – wir jedoch sind der Souverän und wir entscheiden über unser Leben!
Gegen den weiteren Entzug unserer Lebensgrundlagen, also Zerstörung von Kultur und Ökonomie, die gegen din Wand gefahren wird. Unsere Grundrechte sind unveräußerlich. Gebt uns unser Leben zurück!
Die Fachseiten und Materialien:
www.wodarg.com
http://www.aerzteklaerenauf.de/
https://aischtaler-filmtheater.net/html/corona-diktatur–.html
https://www.corona-schadensersatzklage.de/
Die drei Film-Teile behandeln verschiedene Schwerpunkte zur Corona-Diskussion
T1 Senioren
Interviews
von Stoesser/Dr. Wodarg Seniorenelend Pflege
Heime “So etwas darf nie wieder passieren”
(Oval Media)
Wittkowski RT deutsch
Pastor Tscharntke
Dr. Burchardt Werkzeuge der Macht
Schockstrategien im Deckmantel der Aufklärung
Ärzte für Aufklärung e.V. Dr. Sabine Helmbold I
Robert F. Kennedy Junior, Prof. Bhakdi
Dr. Bonelli
Prof. Lankau,
Sozialistischer Kapitalismus Dirk Müller RT
Wolfram-S Petra Langer
Dr. Köhnlein
Edward Snowden
Eltern stehen auf
MWGFD e.V.
Schweden
T2 Dr. Schiffmann Drosten
Prof. Reiss
Berühren Verboten Das Leiden der Kinder
Tina Romdhani
Elisabeth Sternbeck
Prof. Püschel, Optiker Bauer
Neurologin Dr. Griesz-Brisson
Eltern stehen auf, MWGFD, Schweden
T3 Virus Gefährlichkeit Prof. Reiss
Impfarzt nimmt Stellung
Pastor Tscharntke
Ex-Frau v. Lauterbach/Lockdown Berlin
Still Face Experiment
Dr. Schiffmann Gates
Dr. Burchardt Werkzeuge der Macht
Schockstrategien im Deckmantel der Aufklärung
Ärzte für Aufklärung e.V. Dr. Sabine Helmbold II
Die versteckten Absichten der OECD
(Kulturelle Entwurzelung)
Dr Füllmich PCR Tests zeigen keine Infektion an
Russ. General Was kommen wird
Trailer Der marktgerechte Patient/Mensch
Dr. Ernst Wolff
WEF Great Reset
Statt öffentlichem Diskurs erzwingt die Politik eine Einheitsmeinung?
Die Bundesregierung diktiert – wir jedoch sind der Souverän und wir entscheiden.
Das Recht auf Meinungsfreiheit ist in Gefahr
Zu diesen unveräußerlichen Grundrechten gehört das Recht auf Meinungsfreiheit in Artikel 5 Grundgesetz. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in mehr als sechzigjähriger Rechtsprechung immer wieder zu diesem Grundrecht geurteilt und dessen Gehalt definiert, wegweisend 1958 im sogenannten Lüth-Urteil . Dort heisst es: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt […]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist […]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt […].“ Wenn man diese Formulierung betrachtet, dann wird deutlich, dass zur Meinungsfreiheit die Meinungsvielfalt gehört und dass erst diese Vielfalt überhaupt ermöglicht, was das Gericht als „ständige geistige Auseinandersetzung“